Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
- Belling
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Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
Servus,
ich hab folgendes Porblem. Hab mir vergangenen September ein Notebook der Firma Nexoc gekauft. Ausschlaggebend für den Kauf war die Grafikkarte. Laut Nexoc soll eine Geforce 8600M GT mit DDR3 Videospeicher drin sein.
Die Leistung hat nicht die Erwartungen erfüllt. Hab mich dann auf die Suche nach dem Problem gemacht. Laut http://www.notebookcheck.com/Test-Nexoc ... 280.0.html
und dem Grakaanalyseprogramm CPU-Z hab ich festgestellt, dass nur DDR2 die Graka befeuern. Seit dem Kauf ist zwar schon einige Zeit vergangen, jedoch ist für den normalen Endverbraucher schwer einsehbar, welcher Videospeicher verbaut ist.
Hab ich die Chance das Notebook zurück zugeben? Es werden ja ganz klar mit falscher Werbung Kunden angelockt. Zudem ist die Graka bei nem Gamernotebook DIE entscheidende Komponente und der Leistungsunterschied zwischen DDR3 und DDR2 ist nicht wenig...
Was meint ihr??
Edit:http://www.nexoc-notebook.de/NEXdaten/OsirisE619.pdf
ich hab folgendes Porblem. Hab mir vergangenen September ein Notebook der Firma Nexoc gekauft. Ausschlaggebend für den Kauf war die Grafikkarte. Laut Nexoc soll eine Geforce 8600M GT mit DDR3 Videospeicher drin sein.
Die Leistung hat nicht die Erwartungen erfüllt. Hab mich dann auf die Suche nach dem Problem gemacht. Laut http://www.notebookcheck.com/Test-Nexoc ... 280.0.html
und dem Grakaanalyseprogramm CPU-Z hab ich festgestellt, dass nur DDR2 die Graka befeuern. Seit dem Kauf ist zwar schon einige Zeit vergangen, jedoch ist für den normalen Endverbraucher schwer einsehbar, welcher Videospeicher verbaut ist.
Hab ich die Chance das Notebook zurück zugeben? Es werden ja ganz klar mit falscher Werbung Kunden angelockt. Zudem ist die Graka bei nem Gamernotebook DIE entscheidende Komponente und der Leistungsunterschied zwischen DDR3 und DDR2 ist nicht wenig...
Was meint ihr??
Edit:http://www.nexoc-notebook.de/NEXdaten/OsirisE619.pdf
- scirocco_dave
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AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
Ob das Aussicht auf Erfolg hat weiß ich nicht.
Aber was du auf jeden Fall machen kannst, ist anrufen, die Sache darstellen und fragen was das soll. Die werden dir dann schon ne Antwort geben, evtl Umtausch/Nachrüstung oder oder. Wenn sie es nicht einsehen, kannst du immer noch den Rechtsweg gehen, bzw nen Anwalt fragen, ob das Aussicht auf Erfolg hat.
Ich denke mal, dass du es nicht aufgeschraubt hast? Sonst haste keine Chance, weil die dann sagen, dass du das ausgewechselt hast.
So würd ich vorgehen...
Aber was du auf jeden Fall machen kannst, ist anrufen, die Sache darstellen und fragen was das soll. Die werden dir dann schon ne Antwort geben, evtl Umtausch/Nachrüstung oder oder. Wenn sie es nicht einsehen, kannst du immer noch den Rechtsweg gehen, bzw nen Anwalt fragen, ob das Aussicht auf Erfolg hat.
Ich denke mal, dass du es nicht aufgeschraubt hast? Sonst haste keine Chance, weil die dann sagen, dass du das ausgewechselt hast.
So würd ich vorgehen...
Gruß
scirocco_dave
'91er GTII
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scirocco_dave

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- Belling
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AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
Ne aufgeschraubt habs ichs nicht. Hab eben angerufen und der meinte ich soll ne email schreiben. Als ich dem das erklärt habe war der plötzlich voll aufgeregt und meinte ich soll ne email schreiben. Mal schauen...scirocco_dave hat geschrieben:Ob das Aussicht auf Erfolg hat weiß ich nicht.
Aber was du auf jeden Fall machen kannst, ist anrufen, die Sache darstellen und fragen was das soll. Die werden dir dann schon ne Antwort geben, evtl Umtausch/Nachrüstung oder oder. Wenn sie es nicht einsehen, kannst du immer noch den Rechtsweg gehen, bzw nen Anwalt fragen, ob das Aussicht auf Erfolg hat.
Ich denke mal, dass du es nicht aufgeschraubt hast? Sonst haste keine Chance, weil die dann sagen, dass du das ausgewechselt hast.
So würd ich vorgehen...
Scheiß billiganbieter


Der Mensch lernt nur ......

- Vibes Scirocco II GT
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AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
also ich kann dir nicht zum rechtsweg sagen denke aber das da schon die möglichkeit auf schadensersatz bzw. geld zurück möglich sein sollte bei einem kompeteten unternehmen. wenn du "Start -> Ausführen -> "dxdiag" eingeben -> OK" machst und dann die Register karte Anzeige auswählst hast du alle infos zur Grafikkarte. so ist es für jeden endverbraucher schnell nachzuprüfen ob das drinne ist was drauf steht. btw. Medion bescheißt auch ich hab nen PC mit Pentium 4 mit 3,2GHz bestellt und einen mit 3,06GHz bekommen ;)
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http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/181398.html
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- dr.scirado
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AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
sollte es sich als fehler des verkäufers erweisen, hast du die wahl zwischen nachbesserung oder du gibst das teil zurück und trittst vom vertrag zurück.
Scirocco II CL, 1983, Zender Z400 Breitbau, Projekt.
Scirocco II GTL, 1985, Servo, Sitzheizung, Elektro-Fensterheber, Bastuck Edelstahl. Oldtimer.
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Skoda Enyaq, 2025. Fuck you Klimawandel.
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- Belling
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AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
Vibes Scirocco II GT hat geschrieben: wenn du "Start -> Ausführen -> "dxdiag" eingeben -> OK" machst und dann die Register karte Anzeige auswählst hast du alle infos zur Grafikkarte. so ist es für jeden endverbraucher schnell nachzuprüfen ob das drinne ist was drauf steht.
Da wird nicht angezeigt ob es ddr2 oder ddr3 ist. Hab das erst mit GPU-Z feststellen können. Und man muss ja erstmal drauf kommen, dass der flasche Ramm verbaut ist.
@Doc.
Das Prob ist, dass der Kauf schon nen halbes Jahr zurück liegt.
- Peet!
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AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
keine haftung für druckfehler, wenn daß irgendwo auftaucht-------->was dann?
Wenn du redest,
muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre !
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- dr.scirado
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AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
das is ja wurschtegal, die frist in der die den mangel anzeigen musst verjährt erst nach 2 jahren.
da du endverbraucher bist, bist du von der prüfung des laptops bei der übergabe auch befreit.
da ich hier kein halbwissen verbreiten möchte bitte ich dich das selber nachzulesen und zwar im BGB in den paragraphen §434, §437, §438 und §439
gibt im netz bestimmt auszüge

da du endverbraucher bist, bist du von der prüfung des laptops bei der übergabe auch befreit.
da ich hier kein halbwissen verbreiten möchte bitte ich dich das selber nachzulesen und zwar im BGB in den paragraphen §434, §437, §438 und §439
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Scirocco II CL, 1983, Zender Z400 Breitbau, Projekt.
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- dr.scirado
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AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
achso, ich bin kein oberklugscheißer, habe aber sowieso grade das BGB vor mir liegen weil ich übernächste woche ne saftige recht klausur schreibe 

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AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?
in der AGB steht:SciroccoPeet hat geschrieben:keine haftung für druckfehler, wenn daß irgendwo auftaucht-------->was dann?
§ 8 Gewährleistung:
2. NEXOC. leistet für die bei Vertragsschluss, insbesondere durch Datenblätter oder einen Katalog
bezeichnete Beschaffenheit der Ware Gewähr. Ist der Käufer Unternehmer stellen öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
edit: thx doc. dann muss ich mich mal da einlesen