Ebay Problem, falsche Ware

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Stoke
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Beitrag von Stoke »

Jetzt nochmal für doofe zum mitdenken! Du wolltest 33er ohne Freigabe haben?? Und hast jetzt 35er mit Freigabe, soweit richtig? Dann versteh ich dein Problem nicht! Kriegste doch so abgenommen! Willste die Freigabe fürn Rocco haben? Kann ich dir per Post schicken! Kriegste aber auch bei VW!
Mfg der Nico :wink:
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rocc_n_roll
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Beitrag von rocc_n_roll »

Jetzt nochmal für doofe zum mitdenken! Du wolltest 33er ohne Freigabe haben?? Und hast jetzt 35er mit Freigabe, soweit richtig? Dann versteh ich dein Problem nicht! Kriegste doch so abgenommen! Willste die Freigabe fürn Rocco haben? Kann ich dir per Post schicken! Kriegste aber auch bei VW!
Warum ich die nicht will und was ich damit machen wollte ist doch kack egal. Mein Problem ist einfach, dass ich sozusagen ein falsches Produkt bekommen habe.

Hab jetzt mal bei Ebay geguckt wie das mit Käuferschutz ist:
Bei einem Artikelpreis von EUR 100,00 haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe von EUR 75,00.
Wenn das alles nichts mit dem Verkäufer bringt, bekomme ich also nur 75€ wieder... Also mache ich durch das Verschulden des Verkäufers einen ziemlichen verlust, das kanns doch auch nicht sein oder? :-/

Leider Gottes bin ich nicht Rechtsschutz versichert, sonst könnte man das ja über einen Anwalt regeln. Wie kann ich das also machen? Ich würde mich gern "rechtlich" beraten lassen. Wie teuer ist das beim Anwalt?

Und bitte noch einmal. Es ist egal ob 33 oder 35 wo auch immer raufpasst, das ist hier nicht das Problem. Es geht mir hier um die Rückerstattung des Geldes.

:sorry: bin ein wenig angepisst, kann deswegen auch irgendwie nicht in den Schlaf finden^^

n8
Freakazoid
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Beitrag von Freakazoid »

Wieso...75€ + nen Satz BBS is doch cool :money:
Gruß Ives

87er GT 1.6RE...Neuaufbau mit 1.8T

http://www.LowForLife.de
Sciroccochaos
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Beitrag von Sciroccochaos »

An deiner Stelle würd ich die Felgen selber wieder verkaufen und gut ist, ob bei Ebay was rauskommt bezweifle ich und ohne RS wird die Anwaltsaktion mehr kosten als was es wert ist. Shit happens, oder Ebay halt.

Auch wenn du angepisst bist, zügle etwas dein Temprament, weil die Frage warum du die nicht drauftun willst ist berechtigt.
Günni

Beitrag von Günni »

Sciroccochaos hat geschrieben: Auch wenn du angepisst bist, zügle etwas dein Temprament, weil die Frage warum du die nicht drauftun willst ist berechtigt.
Richtig !!!

....und wenns egal ist, ist mir auch egal was du für Probleme hast, auch in Zukunft.....
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fox070
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Beitrag von fox070 »

rocc_n_roll hat geschrieben: ...Leider Gottes bin ich nicht Rechtsschutz versichert, sonst könnte man das ja über einen Anwalt regeln. Wie kann ich das also machen? Ich würde mich gern "rechtlich" beraten lassen. Wie teuer ist das beim Anwalt?

Und bitte noch einmal. Es ist egal ob 33 oder 35 wo auch immer raufpasst, das ist hier nicht das Problem. Es geht mir hier um die Rückerstattung des Geldes.
Sorry...aber Du solltest es nicht übertreiben. Anscheinend hast Du technisch keinen Nachteil dadurch, dass es sich um ET35 statt ET33 handelt, oder willst zumindest nicht richtig mit der Sprache rausrücken.

Und benutzt das Forum hier nicht, um in Erfahrung zu bringen, wie man einfach mal pauschal jemandem eins reinwürgen kann. Den Eindruck hab ich nämlich inzwischen. Wenn Du wissen willst, was Dich ein Anwalt kostet, dann ruf einfach einen Anwalt an.
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Roadagain
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Beitrag von Roadagain »

Hallo,

Warum willst du Geld zurück, wenn du Felgen erhalten hast die du Montieren kannst und eingetragen bekommst?

Die 2mm unterschied in der ET ist minimal. Einem Laien wird sicher zugestanden das er sich mal verlesen oder verschreiben kann.
Du hast keinen Nachteil, wegen dieser ungenauen Angabe.

Eine solche Erbsenzählerrei, macht keinen sinn und stopfen nur unsinnigerweise die Gerichte mit Arbeit voll. Glücklicherweise hast du keine Rechtschutzversicherung. Deswegen kann sich eine sitzung vor Gericht mit einem ernsthaften Problemen beschäftigen, anstatt mit dem unterschied der ET von 2mm.


Grüsse
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1988'er Scirocco 2 16V - 2,0l - 9A
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2004'er Audi S4 - 4,2l - BBK
All Eyez on me
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Beitrag von All Eyez on me »

Eigentlich habe ich hier nur mitgelesen und wollte gar nichts dazu schreiben...aber:

Zumal für die ET 33 eine teure Einzelabnahme notwendig wäre und das bei ET 35 wie geliefert nicht der Fall ist. Draufmontieren, billiger nach §19 eintragen lassen und ab dafür.

Im Grunde hast Du doch nur Vorteile durch den Irrtum des Verkäufers. Die 2mm weniger ET Tiefe sieht keiner mit dem bloßen Auge!

Also kann ich auch nicht wirklich nachvollziehen, warum Du hier so ein Theater aufführst. :gruebel: Wenn du auf die Art und Weise versuchst Restgeld bei Ebay oder dem Verkäufer rauszuleiern.....viel Spaß. Ich denke das kannst Du voll knicken. Und selbst wenn Du Rechtschutz hättest, würde Dir sicherlich kein Gericht der Welt wegen eines Irrtums in der ET vom 2mm ein Richter stattgeben aus dem gleichen Grund, weil Du nur Vorteile damit hast.

Aber unsere Rechtsspezialisten können da sicherlich mehr dazu sagen......wenn sie Lust haben sich mit solchen Kinkerlitzchen überhaupt zu beschäftigen.
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Sven
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Beitrag von Sven »

Ich kann ihn schon verstehen.
Ich wäre auch sauer, wenn ich den Verkäufer der Ware anschreibe, auf seinen Fehler hinweise und dann so eine Antwort bekäme.

@ rocc n roll:

Trotzdem, in dem Fall würd ich einfach mal Fünfe gerade sein lassen, weil du ja nicht wirklich einen Nachteil dadurch hast, eher im Gegenteil.
Das ist den ganzen Aufwand doch nicht wert.

MfG, Sven. :wink:
dave_griebel
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Beitrag von dave_griebel »

1. Willkommen bie ebay :-(
2. meld die felgen halt einfach als nicht erhaltener artikel. Dann bekommst du irgendwann Käuferschutz und hast ausserdem die Felgen....
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