Welche Unterlagen brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassung???

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Scirocco-Dorschi
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Welche Unterlagen brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassung???

Beitrag von Scirocco-Dorschi »

Habe mir heute als Sommerfahrzeug einen Toyota-Celica gekauft. Jetzt möchte ich ihn nächsten Freitag abholen und mir davor bei der Zulassungsstelle noch ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Jetzt weiß ich nicht welche Unterlagen ich dazu benötige (Fahrzeugschein, -Brief, etc...) weil dann muss mir die der Besitzer erst per Post zuschicken....oder würde wohl eine Faxkopie der Papiere auch genügen?? Bitte um Eure Hilfe....danke!!
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Ben16V
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Beitrag von Ben16V »

Hola!

Fahrzeugbrief/ bzw. -schein brauchst du nicht! Du benötigst lediglich eine Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) deinen Perso und falls möglich die Daten vom Fahrzeug (Schlüsselnummer, kannst du dann aber auch nachtragen falls du die noch nicht hast). Die Versicherung bucht dir dann ca. 80€ ab, die Schilder kosten so um die 20€. Wenn du den wagen später bei der selben Versicherung anmeldest, werden dir die 80€ zurück erstattet!

Gruß

Benedikt
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Maggus
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Beitrag von Maggus »

Du brauchst auf jeden Fall
-Perso
-Doppelkarte von der Versicherung
-WICHTIG:KOHLE
Ob sie bei dir auch kopien akzeptieren musst du einfach abklären.
Das ist von Amt zu Amt unterschiedlich.

Gruss Markus
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Kerstin
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Beitrag von Kerstin »

Ob sie bei dir auch kopien akzeptieren musst du einfach abklären.
Das ist von Amt zu Amt unterschiedlich.
Falsch!

Kurzzeitkennzeichen kriegst mit nur Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) und Perso und Geld natürlich.

Die Kennzeichen sind ja schließlich auch dafür gedacht ein Auto aus weiter Ferne zu holen welches man evtl. kaufen will ohne es vorher gesehen zu haben da hat man normal ja noch keine Papiere.
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Scirocco-Dorschi
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Beitrag von Scirocco-Dorschi »

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten....ich habe noch ein paar Doppelkennkarten von meinem Versicherungsmann daheim, die er mir mitgegeben hat, damit ich nicht jedesmal zu ihm fahren muss.Wisst ihr vielleicht wie man den mustergültig bei einer Kurzzeitzulassung ausfüllen muss? Gibts da nen Link für ausgefüllte Mustervordrucke??
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Ben16V
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Beitrag von Ben16V »

Wenn ich mich recht entsinne muss man da gar nicht so viel ausfüllen:

Hersteller
Modell
Fahrzeug-Ident.-Nr. (falls du sie kennst, nicht die Schlüsselnummer wie ich es oben schrob, da hab ich mich glaub ich vertan)
Zweck des Kurzzeitkennzeichens (also Überführungs- bzw. Probefahrt)
dein Name und deine Bankverbindung

Habe das jetzt auch nicht mehr so 100%ig im Kopf... Ich werde mir morgen auch eine "Doppelkarte" besorgen weil ich mir gestern einen "Alltags-Scirocco" gekauft hab und den im Laufe der Woche abholen werde. Dann könnte ich mir das auch nochmal genauer ansehen falls noch was unklar sein sollte. Aber die nette Dame beim Straßenverkehrsamt würde dir dann bestimmt auch weiterhelfen... So war es bei mir letztens zumindest... ;-)
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brettermeier
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Beitrag von brettermeier »

Ben16V hat geschrieben:Hola!

Fahrzeugbrief/ bzw. -schein brauchst du nicht! Du benötigst lediglich eine Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) deinen Perso und falls möglich die Daten vom Fahrzeug (Schlüsselnummer, kannst du dann aber auch nachtragen falls du die noch nicht hast). Die Versicherung bucht dir dann ca. 80€ ab, die Schilder kosten so um die 20€. Wenn du den wagen später bei der selben Versicherung anmeldest, werden dir die 80€ zurück erstattet!

Gruß

Benedikt
ist das mit der Rückerstattung generell so bei allen Gesellschaften üblich? Gibt es einen gewissen Zeitraum, wo das Fahrzeug danach dort versichert werden muss?

Gruss
Mario
Heiliges Blech!!!

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Ben16V
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Beitrag von Ben16V »

Ich denke schon dass das bei allen Versicherungen so ist. Würde zumindest Sinn machen... Der Zeitraum war bei mir allerdings begrenzt. Ich musste den Rocco innerhalb der nächsten 3 (?) Monate angemeldet haben.

*Wikipedia sagt: Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Kosten der Zulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen zu lassen.*
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Ben16V
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Beitrag von Ben16V »

Und noch was gefunden:

Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV

Sehr geehrter Fahrzeughalter,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:

1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
8.
* Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)
* Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
* Pass mit Meldebestätigung
* Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten

Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.

Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Diese können im Haus sofort erworben werden.


Quelle: http://www.stva-ac.de/Dienstleistung/Me ... ichen.html
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53B
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Beitrag von 53B »

Noch eine kleine Ergänzung, bei uns MUSS das Kreuz an der Stelle "Kurzzeitkennzeichen" sein. Früher konnte man es selber machen, heute muss das von der Versicherung kommen. Kreuze umsetzen geht. Hintergrund ist anscheinend das viele Ausländer unter den Vorwand ein Fahrzeug anzumelden eine Deckungskarte geholt haben, lediglich ein Kurzkennzeichen bei der Zulassungstelle beantragt haben und die Karren dann wohl Quer durch Deutschland gefahren sind zu Sammelstellen für den Export oder anscheinend auch direkt ins Ausland. Kohle haben die Versicherer natürlich nie bekommen.

Hatte deswegen schonmal Stress einen VR6 auf die Strasse zu bekommen. Musste dann extra zum Vertretter und eine neue Deckungskarte holen, da waren dann gleich 108,50 Vorkasse fällig, ist bei der Allianz anders nicht mehr möglich an eine Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen zu kommen. Gerade wegen den Leuten die das aus genutzt haben und nie ein Fahrzeugangemeldet haben und auch nicht die Kosten beglichen haben. Bei der Barmenia waren es 75 Euro.
Kumpel hat mir noch was von einer anderen Versicherung erzählt die nur 50 möchte, weiss den Namen aber gerade nicht.

Anscheinend stehen einem aber auch nur einmal im Jahr Kurzzeitkennzeichen bei gewissen Versicherungen zu, wird aber wohl nicht kontrolliert oder kein wert drauf gelegt. Wir sind teilweise nur mit den Dingern gefahren. :hihi:
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