arbeitszeugnis!?
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arbeitszeugnis!?
hallo,wollte mal fragen ob sich jemand mit arbeitszeugnissen auskennt?meine frage wäre,muß ein arbeitgeber auf verlangen eines ausstellen?würde mir sehr weiterhelfen.danke!
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87er gtx mit JH mit klima,automatik,ZV-Alarm,efh,esp,servo,Friedrich doppelrohr,60/40,ats cup
91er gt2, jh,jetzt mit 16er power,noch im umbau und wird und wird nicht fertig!!!!: Lebt jetzt mit nem ABF woanders
90er Audi 100 Avant Komfort Typ 44 , 5 Zylinder NF2 Fronti
91er Audi Kabriolet als Sommer Spielzeug, 5 Zylinder NG, Automatik, Leder, Klima usw
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Natürlich muß er das!
Und Du kanst es so oft neu schreiben lassen wie Du willst, bis Du damit einverstanden bist. Ganz egal ob er das 1x oder 20x schreiben muß!
Achte auf die Formulierungen. Gib es jemandem zu lesen der sich damit auskennt und dem Du vertraust. Vieles kann sich nett anhören, aber negatives aussagen.
Und Du kanst es so oft neu schreiben lassen wie Du willst, bis Du damit einverstanden bist. Ganz egal ob er das 1x oder 20x schreiben muß!
Achte auf die Formulierungen. Gib es jemandem zu lesen der sich damit auskennt und dem Du vertraust. Vieles kann sich nett anhören, aber negatives aussagen.
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hört sich gut an,n kumpel hatte gefragt,und ich wußte nicht mehr so recht.danke dir gruß samir.
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- Stoke
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Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen! So Sachen wie "ist sehr gesellig" heißt dann soviel wie "trinkt nur Kaffee und raucht" oder "er hat sich immer bemüht" heißt soviel wie " er hats zwar versucht, aber eigentlich kann er nichts"! In einem Arbeitszeugnis darf nichts schlechtes stehen aber ein Arbeitgeber kanns so formulieren, das es sich nett anhört, aber andere Arbeitgeber wissen ein Arbeitszeugnis zu lesen und was hinter solchen Formulierungen eigentlich steht!
Mfg der Nico 

´87er GTX mit JH, Automatik, Servo, ZV, SSHD
[CENTER]Der schlimmste Feind des Scirocco ist sein Vorbesitzer!
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- BPower
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http://personalrat.verwaltung.uni-muenc ... rungen.pdf
Schau da mal nach, ist schon faszinierend wie sich manche achso tollen Aussagen plötzlich ins Gegenteil verkehren.
Viel Glück
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[CENTER]4 motion 4 ever
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- avt
- Benutzer
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Wenn man sich genauer damit auseinandersetzen will, gibt es auch genügend Bücher für mehr oder weniger kleines Geld. Da stehen dann erstens noch mehr solcher „Codes“ drin und sind auch noch genauer aufgeschlüsselt, z.B. welche Formulierung welcher Schulnote entspräche.
Gruß
andré
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Guter Sex ist, wenn selbst die Nachbarn danach eine rauchen.[/CENTER]
andré
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- Mr.Burnout
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Jo, das lässt sich alles nach Schulnoten aufschlüsseln....ich hab da ne tolle Software für Zeugnisse...gibst du nur Schulnoten ein, dann erfolgt automatisch eine Formulierung.
Hier mal...man glaubt es kaum...eine glatte 5 bis 6....
Arbeitszeugnis
Herr [Vorname] [Name], geboren am 01.01.1970, wurde am 01.01.2000 als [Beruf] eingestellt und war bis zum 05.10.2007 bei uns beschäftigt.
[Unternehmensbeschreibung]
Herr [Name] beherrschte seinen Arbeitsbereich im Allgemeinen entsprechend den Anforderungen.
Er war stets daran interessiert, seine fachlichen Grundkenntnisse auszubauen.
Aufgrund seiner Bereitschaft, sich mit neuen Arbeitsbereichen zu befassen, hatte er immer Möglichkeiten praktikable Lösungen anzubieten.
Er passte sich neuen Situationen meist ohne Schwierigkeiten an.
Grundsätzlich strebte Herr [Name] Sorgfalt und Systematik bei seiner Arbeitsweise an.
Er hatte eine bemerkenswerte Dienstauffassung, die kaum etwas zu wünschen übrig ließ. So war er stets bereit, den berechtigten Belangen unseres Unternehmens Rechnung zu tragen.
Herr [Name] arbeitete im Allgemeinen gleichmäßig und bedächtig.
Herr [Name] hat seine Verantwortung nie aus den Augen verloren und trieb die Aufgaben, die wir ihm übertrugen, zu unserer Zufriedenheit voran.
Prinzipiell strebte Herr [Name] ein kooperatives Auftreten an.
Sein Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern war nicht zu beanstanden. Herr [Name] war stets bestrebt, unser Unternehmen ordentlich zu repräsentieren.
Wir wünschen Herrn [Name] auch Erfolg für seinen beruflichen Lebensweg.
[Firmensitz], 05.10.2007
[Unterzeichner1] [Unterzeichner2]
Gruß
Stefan
Hier mal...man glaubt es kaum...eine glatte 5 bis 6....
Arbeitszeugnis
Herr [Vorname] [Name], geboren am 01.01.1970, wurde am 01.01.2000 als [Beruf] eingestellt und war bis zum 05.10.2007 bei uns beschäftigt.
[Unternehmensbeschreibung]
Herr [Name] beherrschte seinen Arbeitsbereich im Allgemeinen entsprechend den Anforderungen.
Er war stets daran interessiert, seine fachlichen Grundkenntnisse auszubauen.
Aufgrund seiner Bereitschaft, sich mit neuen Arbeitsbereichen zu befassen, hatte er immer Möglichkeiten praktikable Lösungen anzubieten.
Er passte sich neuen Situationen meist ohne Schwierigkeiten an.
Grundsätzlich strebte Herr [Name] Sorgfalt und Systematik bei seiner Arbeitsweise an.
Er hatte eine bemerkenswerte Dienstauffassung, die kaum etwas zu wünschen übrig ließ. So war er stets bereit, den berechtigten Belangen unseres Unternehmens Rechnung zu tragen.
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Prinzipiell strebte Herr [Name] ein kooperatives Auftreten an.
Sein Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern war nicht zu beanstanden. Herr [Name] war stets bestrebt, unser Unternehmen ordentlich zu repräsentieren.
Wir wünschen Herrn [Name] auch Erfolg für seinen beruflichen Lebensweg.
[Firmensitz], 05.10.2007
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Gruß
Stefan
"Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: Das ist technisch unmöglich!" ( Zitat von Peter Ustinov)
[SIGPIC]http.//www.scirocco-2.de/VaderSig.jpg[/SIGPIC] es gibt fast nichts was man nicht selbst machen kann...
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- Sk8erBoi
- Benutzer
- Beiträge: 881
- Registriert: Do 28. Sep 2006, 16:19
- Wohnort: 18311
Hallo,
ja, es ist richtig, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist ein Zeugnis auszustellen. Es kommt jetzt darauf an, ob es ein Zwischen- oder ein Endzeugnis ist. Es gibt zwei Varianten: einmal ein einfaches Zeugnis, d. h. Du bist dort nur für ein paar Monate oder kürzer gewesen, und zum anderen ein qualifiziertes berufsförderndes Zeugnis, d. h. Du hast ein Jahr und länger dort gearbeitet. Ein Arbeitgeber ist bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verpflichtet ein Zeugnis auszustellen, egal, ob Du es verlangst oder nicht. Ansonsten kann ich ebenfalls nur sagen, zeige das Zeugnis jemanden, der sich damit auskennt. Es ist aber nicht ganz richtig, dass der Arbeitgeber, das Zeugnis so oft schreiben musst, bis Du einverstanden bist. Wenn er Dir ein schlechtes Zeugnis ausstellt, kannst Du verlangen, dass er aufbessert (Note 5 bis 6, dass muss er vor Gericht beweisen). Die Note 1 kannst Du nicht so ohne weiteres verlangen, es sei denn, Du kannst vor Gericht beweisen, dass Du nie einen Fehler gemacht hast. Das wird ziemlich schwierig. Wenn er Dir kein Zeugnis ausstellen will, kannst Du es einklagen. Dann musst Du zum Arbeitsgericht gehen. Du brauchst keinen Anwalt. Die Arbeitsgerichte haben Rechtspfleger, die Dir bei der Aufnahme der Klage helfen. Die meisten Zeugnisprozesse enden in einem Vergleich. Da es ziemlich aufwendig ist. Nicht das Du denkst, ich habe mich schon mal durchgeklagt. Das alles weiß ich, da ich beim Arbeitsgericht in Hamburg arbeite.
Gruß Michaela (Freundin von Sk8erBoi)
ja, es ist richtig, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist ein Zeugnis auszustellen. Es kommt jetzt darauf an, ob es ein Zwischen- oder ein Endzeugnis ist. Es gibt zwei Varianten: einmal ein einfaches Zeugnis, d. h. Du bist dort nur für ein paar Monate oder kürzer gewesen, und zum anderen ein qualifiziertes berufsförderndes Zeugnis, d. h. Du hast ein Jahr und länger dort gearbeitet. Ein Arbeitgeber ist bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verpflichtet ein Zeugnis auszustellen, egal, ob Du es verlangst oder nicht. Ansonsten kann ich ebenfalls nur sagen, zeige das Zeugnis jemanden, der sich damit auskennt. Es ist aber nicht ganz richtig, dass der Arbeitgeber, das Zeugnis so oft schreiben musst, bis Du einverstanden bist. Wenn er Dir ein schlechtes Zeugnis ausstellt, kannst Du verlangen, dass er aufbessert (Note 5 bis 6, dass muss er vor Gericht beweisen). Die Note 1 kannst Du nicht so ohne weiteres verlangen, es sei denn, Du kannst vor Gericht beweisen, dass Du nie einen Fehler gemacht hast. Das wird ziemlich schwierig. Wenn er Dir kein Zeugnis ausstellen will, kannst Du es einklagen. Dann musst Du zum Arbeitsgericht gehen. Du brauchst keinen Anwalt. Die Arbeitsgerichte haben Rechtspfleger, die Dir bei der Aufnahme der Klage helfen. Die meisten Zeugnisprozesse enden in einem Vergleich. Da es ziemlich aufwendig ist. Nicht das Du denkst, ich habe mich schon mal durchgeklagt. Das alles weiß ich, da ich beim Arbeitsgericht in Hamburg arbeite.
Gruß Michaela (Freundin von Sk8erBoi)
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Es gibt einen der zu Dir hält. Dam dam, dam dam...
Manta, Golf und Capri bricht, aber unser Scirocco nicht.
Alles, alles geht vorbei, doch wir sind uns treu!
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