GT-Scheinwerfer Doppelaustattung?

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Andy-GTII
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GT-Scheinwerfer Doppelaustattung?

Beitrag von Andy-GTII »

Hab mir vorhin was überlegt:
Da ja die Gt-Scheinwerfereinsätze alle die gleiche Größe haben könnt man doch die inneren H1 Fernlichter gegen nochmal einen Satz H4 Ablendlichter inklusive Fernlicht tauschen.
Frage.. darf man vorne 4 Ablendlichter und 4 Fernlichter besitzen, die sich gleich schalten?
Gruß Andy
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zebbel
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Beitrag von zebbel »

Die Idee hatte ich auch schon. Aber ne darfst du nicht du darfst max 2 Abblendlicht haben.

Gruß David
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Andy-GTII
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Beitrag von Andy-GTII »

darf ich da wenigstens standlicht rein machen?
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Staatsfeind Nr.1
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Beitrag von Staatsfeind Nr.1 »

also theoretisch sagt keiner was gegen die standlichter.nen kumpel hat bei seinem clio in die originalen blinker auch standlich eingebaut
Grüße aus Schleswig-Holstein :wink:

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Kerstin
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Beitrag von Kerstin »

und die blinker haben ja auch ne standlichtfunktion drin.
in hohenroda war doch einer mit mehreren frag doch mal danach.
vieleicht hat ja einer mit dem besitzer gesprochen und weiß ob das alles standlichter auf oder abblender waren?
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Beitrag von Flöhchen »

Wieso sollte das verboten sein? Ich würd einf ach mal den TÜV meines Vertrauens fragen.. Der wird das sicher wissen :-)

Grüßle Flöhchen
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Stoke
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Beitrag von Stoke »

Soweit ich weiß sind an der Front max. 4 weiße Standlichter erlaubt!
Mfg der Nico :wink:
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Rocco-GT2
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Beitrag von Rocco-GT2 »

Bei meinen Angel Eyes müsste ich es nur anschließen. :-) )

Ich machs aber net, weils mir nicht gefällt. Lieber nur einmal Abblendlicht.

Glaub die 4 Standlichter sind net so wild, mich fragte bisher keiner bei den Angel Eyes ists ja so...
Gruß Robert :wink:

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Beitrag von klama »

Auszug aus der StVZO:


§ 51
(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten.


Übersetzung:
Es dürfen maximal 4 Standlichter vorhanden sein, wobei dann aber 2 Standlichter in den Scheinwerfern sein müssen. Wenn der äußere Rand der leuchtenden Fläche der Abblendscheinwerfer weniger als 400 mm von der Außenkante entfernt ist, dann darf das Standlicht in diese Scheinwerfer verbaut sein (ist so Serie). Die beiden weiteren Standlichter können dann ebenfalls in Scheinwerfern verbaut sein (z.Bsp. Fernscheinwerfer), oder woanders (z.Bsp. Blinker).


Zur Frage der vier Abblendlichter:
Die StVZO §49a und §50 spar ich mir hier jetzt mal. Laut diesen Paragraphen gibt es am Auto nur zwei Abblendlichter und nur zwei Fernlichter. Diese dürfen sich in getrennten Scheinwerfern befinden. Vier Fernlichter sind aber aufgrund einer EU-Regelung erlaubt, diese schlägt die deutsche StVZO. Deine Variante mit zwei mal H4 pro Seite ist also als Doppelfernlicht ok, als Doppelabblendlicht nicht. Vier Abblendlichter sind nur erlaubt an speziellen Arbeitsfahrzeugen, wie z.Bsp. Schneepflügen, und dort auch nur dann, wenn sie wahlweise geschaltet sind (die eine oder die andere Garnitur, aber nicht beide gleichzeitig).


Viele Grüße,
Markus :wink:

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zebbel
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Beitrag von zebbel »

Sach ich doch. Und wenn ich schreib die Idee hatte ich auch schon. Aber man darf nicht, dann werd ich mich schon schlau gemacht haben.

Langsam geht mir das hier auf den Geist einer muß erstmal dagegen schießen wenn man was sagt. Langsam kommt mir das vor wie wenn das hier im Forum ne Grundregel ist.

Sorry Andy für das OT aber das mußte jetzt mal sein.

Gruß David
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