aufhebungsvertrag-wer kennt sich aus?

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roccibabe
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aufhebungsvertrag-wer kennt sich aus?

Beitrag von roccibabe »

hallo leute!

meine frage hat zwar nicht viel mit nem rocci zu tun, aber hier sind so viele nette leute im forum. vielleicht kann mir ja jemand helfen.

mein problem: ich will meinen sch... taxifahrer-job an den nagel hängen.
hab ein super angebot von nem autoteilehändler (autoteile nentwig in leipzig) bekommen. muß dort aber eine woche probe arbeiten, um zu sehen, ob das paßt. dafür muß ich aber meinen jetzigen job aufgeben. das würde über aufhebungsvertrag laufen. wenn das nicht klappen sollte (was ich nicht hoffe), würde ich dann ALG I kriegen oder erst nach 3-monatiger sperre?
Bitte helft mir!!! bin am verzweifeln, weil ich den job bei dieser firma schon seit über zwei jahren haben will.
danke erstmal.
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Kerstin
Beiträge: 10924
Registriert: Di 4. Jan 2005, 18:53
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Beitrag von Kerstin »

tja entweder oder.

versuchs mit urlaub eine woche.

wenn du den einen job aufgibst und den anderen nicht bekommst bekommst ne sperre und dann alg.

oder sprichst mit deinem taxichef das er dich kündigt, sagst ihm aber nicht weswegen sondern n plausiblen grund, leide halt n bisl oder sagst bist schwanger oder sowas.
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Sabrina
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Beiträge: 786
Registriert: Fr 6. Mai 2005, 09:08

Beitrag von Sabrina »

Hi,

also ich hatte ne Woche Urlaub, als ich Probearbeiten an meiner jetzigen Arbeitsstelle im Mai hatte. Habe die Zusage bekommen und habe mit meiner letzten Firma einen Aufhebungsvertrag gemacht. Die waren ziemlich schockiert, weil das wohl meist von der Arbeitgeberseite kommt, haben es aber akzeptiert. Du kriegst dann eben ein Schreiben, in dem du unterschreiben musst, dass du nicht gerichtlich vorgehst und noch irgendwelche Urlaubsansprüche bzw. sonstige Ansprüche einklagst und eben auf alles verzichtest, was dir noch zusteht.

Ich hatte einen morz Bammel das so durchzuziehen aber für mich war es die beste Entscheidung überhaupt und am Schluss hat alles geklappt und sich so gefügt, wie ich es wollte. Habe sogar noch meinen Urlaub für den Rest des Monats bekommen, welcher mir ja eigentlich nach diesem Aufhebungsvertrag nicht mehr zugestanden hat, aber sie sind mir eben sehr entgegengekommen.

Grüsse Sabrina
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Sk8erBoi
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Beiträge: 881
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Beitrag von Sk8erBoi »

Hallo,

ich habe mit meiner Freundin, die beim Arbeitsgericht arbeitet, über Deine Frage gesprochen.

Die Idee mit dem Urlaub ist grundsätzlich nicht schlecht, kann aber auch zu Problemen führen, wenn Du Deinem jetzigen Arbeitgeber nichts von der Probearbeit erzählst, und er Dich dort sieht. dann kann er Dir fristlos kündigen und Du würdest auf alle Fälle eine Sperrzeit bekommen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass er Dir den Urlaub nicht gibt für eine Probearbeit.

Grundsätzlich wird ein Aufhebungsvertrag ähnlich gewertet, wie eine Eigenkündigung, nur dass beim Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist per sofort enden kann. In der Regel wird dann auch eine Sperrzeit ausgesprochen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Falls Du noch Fragen hast, kein Problem.

Gruß Henning
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53B
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Beitrag von 53B »

Sag mal wisst ihr wovon ihr da schreibt?

@Sk8erBoi: Kocht deine Freundin da nur Kaffe?

Wenn Urlaub genommen wird kann man in der Zeit machen was man will, Hausrenovieren, Auto lackieren, Motorumbauen usw. Da hat der Chef sich nicht einzumischen. Sollte man krank gemeldet sein und dann wo anders Arbeiten ist das ein fristloser kündigungsgrund. Vorallem wenn man krank geschrieben wegen Rückenschmerzen ist und dann den ganzen Tag Steine im Garten hin und her trägt.

Wird ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet gibt es keine Sperre. Das kann ich aus Erfahrung sagen. Wenn der Betrieb einen kündigt gibts eine Sperre.
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ricola72
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Beitrag von ricola72 »

@53B

Weißt du wovon du schreibst???

Lies mal § 8 des Bundesurlaubsgesetz, da steht drin, das der Urlaub zur Erholung dienen muss und während diesem keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden darf.

Und beim Aufhebungsvertrag gibt es im Regelfall eine Sperre. Ausnahme: Es lag für die Aufhebung ein gewichtiger Grund vor oder innerhalb der Probezeit. Und die Sperrzeit beträgt 12 Wochen.

Gruß GT
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:wayne:
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53B
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Beitrag von 53B »

Glaubst du doch selber nicht? Wenn ich meinem Chef sage ich brauch Urlaub weil ich umziehe wird der bestimmt nicht sagen ich krieg keinen Urlaub weil ich mich nicht erhole. Das ganze wird dann problemmatisch wenn eben die Erwerbstätigkeit Grund des Urlaubs ist. Das ist beim Probearbeiten aber nicht der Bewegunggrund.

Als ich damals meinen Betrieb verlassen habe haben wir extra einen Aufhebungsvertrag im Gegenseitigen Einverständis gemacht damit es keine Sperre gibt. Gab auch keine. Warum auch?
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ricola72
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Beitrag von ricola72 »

Oh mein Gott!!

Also lieber 53B, wenn ich selber umziehe, mein Dachdecke, an meinem Rocco schraube, so ist das keine Erwerbstätigkeit. Mach ich das für jemand anderen und erhalte ich dafür ein Entgelt, dann ist das eine Erwerbstätigkeit.

Und da, anscheinend, bei dir ne Aufhebung vereinbart wurde und du gleich wieder nen Job hattes, was hätte da eine Sperre gebracht??? Und, sien ma mal ehrlich, in der Arbeitsbscheinigung stand doch sicher nix von der Aufhebungsvereinbarung, oder???

GT
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Nick
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Beitrag von Nick »

Der einfachste Weg wird sein das Du Dich einfach "rausschmeissen lässt".
Dann bekommst sofort ALG.
Aber was ist wenn Du dann den anderen Job net bekommst?????
Gruss Nick
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53B
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Beitrag von 53B »

@ricola72: Was willst du den eigentlich? Wer zur Probe irgendwo arbeitet macht das sicher nicht der Erwebstätigkeit wegen. Somit ist das absolut unproblematisch, das wird auch kein Richter anders sehen. Dazu kommt noch das keiner gesagt hat das die Arbeit entlohnt wird. Es ist bei uns zumindest keine Seltenheit das 1-2 Tage absolut unentgeldlich laufen. Schliesslich bewirbt sich der Bewerber und nicht umgekehrt.

Bin mir ziemlich sicher das der Arbeitsvertrag in Gegenseitig Einverständnis aufgelöst wurde und das so auch auf dem Wisch steht. Mein damaliger Betriebsrat hat das extra so eingefädelt um mir keine Steine in den Weg zu legen.
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