Jemand bisschen Ahnung in Bezug auf Kindergeld?

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*Blaze*

Jemand bisschen Ahnung in Bezug auf Kindergeld?

Beitrag von *Blaze* »

Hi Leute!

Nachdem ich mich heute mal wieder mit meiner Mutter gestritten habe, da ich bis jetzt immer noch nicht mein Kindergeld habe (heute ist der 17.!! :feuer: ), obwohl sie es zu Anfang des Monats ja bekommt, wollt ich mal fragen, ob jemand eine Ahnung hat, wie ich es anstellen kann, dass das Kindergeld direkt auf mein Konto überwiesen wird.

Ich war zwar schon mal bei der Familienkasse, aber der Typ da meinte das wäre eine echte scheiß Mühe und viel viel Arbeit/Schreibkram, hab aber vergessen was genau er gesagt hat.

Naja und da ich mein Kindergeld gerne zu Anfang des Monats hätte und nicht einfach irgendwann, würd ich das gern so einrichten.

Am Rande sei noch gesagt, dass ich eine eigene Wohnung habe und in Ausbildung bin, mir dieses Geld also zusteht und meine Mutter es nicht braucht, sondern einfach nur benutzt :-( (
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Kerstin
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Beitrag von Kerstin »

bin mal googeln gegangen für dich.

Kindergeld Anspruch auf Kindergeld besteht auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und sein Jahreseinkommen die Summe von 7.188 Euro nicht überschreitet, wird bis zum 27. Lebensjahr Unterhalt gezahlt; in Einzelfällen auch länger.
Das Kindergeld wird auf die Unterhaltssumme angerechnet.
§ 1612 b, 1612 c BGB
Auszahlung an Kinder, andere Personen oder Behörden
Wenn der Berechtigte seinem Kind, trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel o.ä.),nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse
das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das (volljährige) Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.
Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt.
Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.
Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.



geht schon das du bei der kkasse dein Geld einforderst!
mußt nur drauf dringen!
wie siehts mit Unterhalt aus bei dir?
würdest nämlich auch bekommen können.
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