
Ich habe die Führerscheinklasse B - damals direkt in der Übergangszeit gemacht, daher noch mit den alten Bögen... darf als zul. GG. von 3500 kg nicht übersteigen bzw. über 3500 kg nur mit 750 kg Anhänger

Mir steht ein Anhänger mit einem Leergewicht von rund 500 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 2000 kg zur Verfügung. Diesen Anhänger könnte man auf 1500 kg ablasten - Zuladung also noch rund 1000 kg und somit genug für einen Scirocco

Wenn ich den dann an ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von mind. 1500 kg und einem max. zul. GG. von 2000 kg anhänge, ist das ganze noch in Klasse B machbar, richtig?!
Also suche ich mir nun ein Fahrzeug mit diesen Daten.
Der heute gesehene Transporter hat ein Leergewicht von 1650 kg (also in Ordnung) und ein max. zul. GG. von 2800 kg. Also müsste ich den auch auf 2000 kg ablasten ...
Gibt es die Möglichkeit von irgendeine Klausel, dass das zul. GG. 2800 kg bleibt und ich im Anhängerbetrieb nur 2000 kg zul. GG. habe??