Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

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Lucky Lady
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Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

Beitrag von Lucky Lady »

Hallo!
Gibt es jemanden unter Euch der richtig Durchblick bei ALG 2 und dessen Berechnung hat?
Ich hab da langsam den Kanal voll und habe das Gefühl es wird immer auf eine Art und Weise berechnet damit es nicht zu gunsten des Antragstellers
ausfällt. Meine Frage ist, nach welchen Grundlagen wird es berechnet wenn man mit seinem Lebensgefährten zusammen in einem Haushalt lebt, und noch ein Kind dabei. Der Lebensgefährte ist Selbständig aber die Firma läuft schlecht, und der andere halt ohne Arbeit.
Der Antrag wurde schon einmal gestellt, mit dem Ergebnis das 150 Euro zu viel da waren um den Zuspruch zu bekommen. Die Firma läuft nun noch schlechter,
also wurde es noch einmal beantragt. Dieses mal wurde aber mit unabgeschlossenen Sachen gerechnet, wo Steuernachzahlungen zum Beispiel nicht berücksichtigt waren. Beim ersten Antrag wurde nur mit dem komplett abgeschlossenen Vorjahr gerechnet, was mir auch viel logischer scheint.
Für's Amt hatte man jetzt natürlich viel mehr Geld was man eigentlich garnicht hat. Kann mir da jemand weiter helfen? Wie kann ich am vernünftigsten Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen?
Mfg, Lucky Lady! :auto:
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Martin E.
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Re: Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

Beitrag von Martin E. »

Also Widerspruch erstmal schriftlich einlegen. Dann innerhalb von 30 tagen gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.
[LEFT]Gruß Martin[/LEFT]

[LEFT](kein Scirocco mehr)[/LEFT]
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kleiner Sonnenschein
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Re: Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

Beitrag von kleiner Sonnenschein »

Hallo Lucky Lady,

an Deiner Stelle würde ich mir einen Termin geben lassen vom
Rechtsbüro des Sozialverbandes VdK.

Ich bin Ortsvorsitzende hier in Hasbergen.
Ich schicke Menschen die Rat brauchen auch zu unserem
Rechtsanwalt.
Die Erstberatung ist vollkommen kostenlos.

Wenn der Anwalt eine Möglichkeit sieht, hilft er weiter,
wenn nicht, sagt er es auch.

Hier findest Du die Beratungsstelle die für Dich zuständig ist.

www.vdk.de

Liebe Grüße

Gisela
http://www.noname-team.de

[SIGPIC]Macintosh HD:Schneewittchen_neu.jpg[/SIGPIC]
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Folterknecht
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Re: Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

Beitrag von Folterknecht »

Wer mit partner wohnt hat die arschkarte gezogen. am besten du zeihst solange du arbeitslos bsi tin ne eigene kleine bude udn lässt die schön vom Staat bezahlen + ALG2 .... der staat WILL beschissen werden !!!!!
...bin dann mal weg
Léon Creux himself
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Re: Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

Beitrag von Léon Creux himself »

Kann dir das in deinem Falle nicht sagen wegen KIndergeld usw. habe 63% vom Nettogehalt bin alleinstehend und hatte nur 1300 Euro Brutto weil bei mir der Löwenanteil an Speesen meinen Nettoertrag ergab :-( Das heist !!


ca.580 davon gehen am Ersten einens jeden Monats

390 Euro Miete+ Umlagen weg,
(Private) versicherungen + Auto 73 Euro und 60 Euro,
Telefon rund 70 Euro,
Leasing+Finanzkauf 80Euro+44 Euro
+ X, GEZ, Steuer usw.

Das wiederum heist ich bin mindestens 150 Euro im Minus jeden Monat ohne das ich was gegessen oder getankt habe !!? Mit Hartz4 hätte ich rund 100 Euro mehr jeden Monat aber auch keine Lebensversicherung mehr denn die müsste ich kündigen!! 15 Jahre eingezahlt ( die haben einen Schaden ))!!!

Ich halte mich nur über Wasser weil ich eben recht viel die Letzten Jahre raus hatte und das immer fleisig gespaart .. Wollte dieses Jahr in 2 Urlaube.. Das geht jetzt noch 2 Monate und ich bin restlos pleite ..

Grüsse Christian



Beitrag bearbeitet (29.03.07 09:45)
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Isch mach Disch wieder schööön Baybeah...

Und du bekommst ein so knüppel hartes Fahrwerk.. so das man selbst die Schatten unter den Brücken spüren wird :hihi:
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Folterknecht
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Re: Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

Beitrag von Folterknecht »

musst du angesparte "vermögenswerte" nicht sowar angeben udn aufgebrauch thaben bis du hartz IV bekomsmt ??? irendsowas war doch da ?!

geh halt schwarz arbeiten .... di ehaben echt nen schatten wenn die von einem verlangen was zu kündigen wo man jahrelang eingezahlt hat udn am ende dann viel weniger rausbekommen würde. ... scheisse da
...bin dann mal weg
Léon Creux himself
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Re: Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

Beitrag von Léon Creux himself »

Genau du darft rechtlich nichts besitzen bei Hartz4 keine Lebensvericherung und so weiter. Ich würde gerne aus der Harz4 Einzahlungsgeschichte aussteigen. Denn das will ich nie bekommen !! Ab dann ist mein Leben im Eimer 15 Jahre schön brav dafür bezahlt , Lebensversicherung einbezahlt und dann darft du dafür blechen was dir eh nie gehören sollte !!!
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Isch mach Disch wieder schööön Baybeah...

Und du bekommst ein so knüppel hartes Fahrwerk.. so das man selbst die Schatten unter den Brücken spüren wird :hihi:
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Lucky Lady
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Re: Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

Beitrag von Lucky Lady »

so, jetzt hab ich erst mal einen feinen widerspruch abgeschickt. das mit der frist bis wann das geschehen muß, wußte ich. steht ja auf dem wisch drauf.
wollte eigentlich eher die schreibform wissen, was ich nun durch googeln heraus gefunden habe. da habe ich auch gelesen, das wenn man wegen harz 4 widerspruch einlegt, die das ganze neu berechnen um fehler zu beheben, kann man davon ausgehen das wieder mindestens ein neuer fehler drin ist! :bang:
denn dieses tolle gesetz ist so kompliziert das nicht mal die bearbeiter wissen was sie da tun. das ganze ist so toll das man nie 100%ig überprüfen kann ob da richtig gerechnet wurde.
da diese breischädel nur anhand eines monatseinkommens meines freundes gerechnet haben, der wie gesagt steuerlich noch nicht abgeschlossen ist, hab ich nochmals den ganzen kram durchgesehen. da fiel mir jetzt erst mal auf, das mein freund mehr als fünf mal so viel geld im januar zur verfügung gehabt haben soll, als wie in den unterlagen vom steuerberater steht. 650 euro gewinn ohne steuerabzug steht in den unterlagen, und die machen 3279,03 euro daraus. wo nehmen die so eine scheiße her? wenn wir das hätten würde ich sicher nicht zu denen gehen und diesen scheiß antrag stellen.



@ folterknecht: wie stellst du dir das vor, eigene kleine bude? wie ich mein glück kenne kommen die vögel kontrolle machen. also muß ich da auch etwas realistisch einrichten damit es bewohnt aussieht, und nach kind muß es auch aussehen.
bisschen was darf man aber schon haben bei harz 4. hatte auch angst das ich erst das sparbuch vom kind aufbrauchen soll. ich hab die summe jetzt nicht mehr im kopf die mir letztens genannt wurde, aber es war doch schon ne menge was wir als bedarfsgemeinschaft haben dürfen.
schwarz arbeiten ist gut, nur hat man da nicht so ne schöne regelmäßigkeit wie als angestellter.
Mfg, Lucky Lady! :auto:
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Folterknecht
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Re: Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

Beitrag von Folterknecht »

nö keine scheinwohnung sondernm schon richtig ... wenn du trotzdem tagsüber bei deinem freund bist is doch eagl....

würd ich machen udn mir schön die kompeltte wohnugn vom amt einrichten lassen ....
...bin dann mal weg
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Lucky Lady
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Re: Wer kennt sich hier mit ALG 2 und dessen Berechnung aus?

Beitrag von Lucky Lady »

klar! da wird sich mein freund aber freun wenn ich sag: "schatz, ich zieh jetz mal nach sieben jahren und einem gemeinsamen kind in meine eigene wohnung." :crazy: :kopfhaue:
Mfg, Lucky Lady! :auto:
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