Folgende Situation:
Ich gehe (noch) zur Schule, besser gesagt aufs Kolleg (mit Bafög).
Habe mich aber nun dazu entschlossen, da aufzuhören und nach dem Sommer eine andere schule anzufangen.
Bin also bis Ende August "arbeitslos", habe aber ab Freitag eine 400-EURO-Stelle!
Meine Frage nun:
- MUSS ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos bzw. schullos melden, oder melde ich mich einfach nicht?
- Kriege ich dann bis zum Sommer Arbeitslosengeld?
- Wenn ich einen Nachweis der Schule, auf die ich dann gehe, erbringe, das ich da auch angenommen wurde, kriege ich dann weiterhin Stellenangebote vom Arbeitsamt, denn ich wäre ja jetzt "arbeitssuchend" ?
Ach ja...welche Institution meldet dem Kreiswehrersatzamt eigentlich, das ich mit der Schule aufgehört habe und theoretisch meinen Grundwehrdienst anfangen kann?
Gruss Sören
Beitrag bearbeitet (04.01.07 19:04)