Hallo Leute
Hab ne Frage an euch.
Ich hatte ein 6cm Jamex Fahrwerk mit dem Eintrag VA/HA 290/300 mm.
Jetzt ist mir vorne eine Feder gebrochen und ich hab mir das E-bay 300€ Gewindefahrwerk gekauft.
(Übrigens eine gutes Fahrwerk)
Jetzt wollte ich das ganze eintragen lassen und habe vorn wieder 290 und hinten 300mm eingestellt.
Also so wie vorher.
Der Tüv Prüfer kahm nur kurz mit dem Masband stellte fest das die Unterkante meiner Vorderlichter 43cm beträgt und klärt mich auf, das die Kante mindestens bei 50cm liegen müsse.
Ich kläre ihn darüber auf, das ein Scirocco Serienmäsig vorn nur knapp 50cm bis zur Lichtunterkannte hat.
Und das es ja dann unmöglich sei dieses Fahrzeug überhaupt tiefer zu legen.
Antwort des Prüfers...
Dann bau dein altes Fahrwerk wieder ein..
Sagt mal hat der recht...
-.... oder wie kann ich mich gegen eine solche Willkür wehren?
TüV - Fahrwerk
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scanners
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TüV - Fahrwerk
lieber stehend sterben als kriechend leben

- GTX
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Re: TüV - Fahrwerk
steht alles in der FAQ
Gruß Sebastian
Corrado 60 + Volvo 945 Turbo
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http://keulenschwingerseb.pennergame.de/
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- Sven
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Re: TüV - Fahrwerk
Hi!
Wann wurde Dein Rocco denn zum ersten Mal zugelassen?
Wenn der Tag der Erstzulassung vor dem 01.01.1988 liegt, kannst Du den Herrn vom TÜV ja mal darauf hinweisen, daß diese Regelung für Dein Auto nicht gilt.
Ansonsten, kannst Du Dir ja noch den Thread in den F.A.Q. durchlesen.
Ein paar Zentimeter kann man schon rausschinden.
MfG, Sven.
Wann wurde Dein Rocco denn zum ersten Mal zugelassen?
Wenn der Tag der Erstzulassung vor dem 01.01.1988 liegt, kannst Du den Herrn vom TÜV ja mal darauf hinweisen, daß diese Regelung für Dein Auto nicht gilt.
Ansonsten, kannst Du Dir ja noch den Thread in den F.A.Q. durchlesen.
Ein paar Zentimeter kann man schon rausschinden.
MfG, Sven.
- Scirrado
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Re: TüV - Fahrwerk
grundsätzlich ist das richtig was dein prüfer da sagt.
oder du kommst zu uns und wir machen die eintragung.
unser Prüfer hat schon so manchen gehelft, nicht war angel? ;-)
gruß
jörg
oder du kommst zu uns und wir machen die eintragung.
unser Prüfer hat schon so manchen gehelft, nicht war angel? ;-)
gruß
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Eugen
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Re: TüV - Fahrwerk
Aber natürllich hat er Recht.
So eine Eintragung (wenn sie doch gemacht wird) ist nicht das Papier Wert auf dem sie gedruckt ist. Jeder Polizist, der auch nur ein wenig Ahnung hat wird das Auto ruckzuck stilllegen. Ich finde es übrigens äußerst zweifelhaft im Forum solch zwielichtige und illegale Eintragungen anzupreisen. Damit ist niemanden geholfen und im Ernstfall ist der Fahrer des Autos dran.
Man kann einige cm höherkommen. Ein Mal durch den Einbau der GT-Scheinwerfer und dann noch etwas durch den Einbau von DE-Scheinwerfern. Die DE haben nämlich keinen Reflektor (das Gesetz lautet "500m bis Reflektorunterkannte). Gemessen wird also bis zur Linse. So habe ich es gemacht und erreiche ganz legal 50cm, mit den Serienscheinwerfern wären es auch irgendwas um 43cm gewesen.
Und noch was anderes, das eBay 300€ Fahrwerk ist mal ganz sicher kein gutes Fahrwerk. Das war es nie und das wird es nie sein. Damit sollte man sich abfinden oder man kann auch mit der Illusion leben und sich einreden es sein ein gutes Fahrwerk. Aber das ist mal ein anderes Thema.
Die Möglichkeiten:
-eine illegale Eintragung, die genauso viel Wert ist wie gar keine Eintragung mit allen möglichen Konsequenzen
-50cm einhalten durch Serienfahrwerk bzw. nur minimalste Tieferlegung
-DE Scheinwerfer verbauen und dadurch 50cm einhalten
Hier noch der genaue Wortlaut des Gesetzestextes:
§50 stvzo - <<Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen>>
und hier der §72 stvzo, der das Inkrafttreten regelt
<<§50 tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung>>
Gruß,
Eugen
Beitrag bearbeitet (26.11.06 16:46)
So eine Eintragung (wenn sie doch gemacht wird) ist nicht das Papier Wert auf dem sie gedruckt ist. Jeder Polizist, der auch nur ein wenig Ahnung hat wird das Auto ruckzuck stilllegen. Ich finde es übrigens äußerst zweifelhaft im Forum solch zwielichtige und illegale Eintragungen anzupreisen. Damit ist niemanden geholfen und im Ernstfall ist der Fahrer des Autos dran.
Man kann einige cm höherkommen. Ein Mal durch den Einbau der GT-Scheinwerfer und dann noch etwas durch den Einbau von DE-Scheinwerfern. Die DE haben nämlich keinen Reflektor (das Gesetz lautet "500m bis Reflektorunterkannte). Gemessen wird also bis zur Linse. So habe ich es gemacht und erreiche ganz legal 50cm, mit den Serienscheinwerfern wären es auch irgendwas um 43cm gewesen.
Und noch was anderes, das eBay 300€ Fahrwerk ist mal ganz sicher kein gutes Fahrwerk. Das war es nie und das wird es nie sein. Damit sollte man sich abfinden oder man kann auch mit der Illusion leben und sich einreden es sein ein gutes Fahrwerk. Aber das ist mal ein anderes Thema.
Die Möglichkeiten:
-eine illegale Eintragung, die genauso viel Wert ist wie gar keine Eintragung mit allen möglichen Konsequenzen
-50cm einhalten durch Serienfahrwerk bzw. nur minimalste Tieferlegung
-DE Scheinwerfer verbauen und dadurch 50cm einhalten
Hier noch der genaue Wortlaut des Gesetzestextes:
§50 stvzo - <<Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen>>
und hier der §72 stvzo, der das Inkrafttreten regelt
<<§50 tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung>>
Gruß,
Eugen
Beitrag bearbeitet (26.11.06 16:46)
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- Andy-GTII
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Re: TüV - Fahrwerk
Jamex...the power of **** 
Beitrag bearbeitet (26.11.06 22:17)
Beitrag bearbeitet (26.11.06 22:17)
10er VW Golf GTi Vollausstattung
00er Porsche 996 Turbo (Cargraphic AGA + K24 RS Lader + RS Tuning ~ 600PS
)
90er Porsche 928 GT (irgendwann mal...)
VCDS Vollversion vorhanden
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Re: TüV - Fahrwerk
eugen:
keines falls illegal.
es liegt nun mal im ermessen des prüfers ob er nachmist oder nicht. unser TÜV-Prüfer mist nicht nach,
und eine eintragung im klassischen sinn ist es sowieso seit dem 01.04.06 nicht mehr sondern eine fahrzeug bezogene Gutachten erstellung und die ist nicht illegal zumal sie vom TÜV-Köln erstellt wird.
gruß
jörg
keines falls illegal.
es liegt nun mal im ermessen des prüfers ob er nachmist oder nicht. unser TÜV-Prüfer mist nicht nach,
und eine eintragung im klassischen sinn ist es sowieso seit dem 01.04.06 nicht mehr sondern eine fahrzeug bezogene Gutachten erstellung und die ist nicht illegal zumal sie vom TÜV-Köln erstellt wird.
gruß
jörg
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Eugen
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Re: TüV - Fahrwerk
und wie sie illegal ist. Eintragungen, die gegen ein Gesetz verstoßen sind illegal. So einfach ist die Gesetzeslage. Da hilft kein Prüfer und kein Gutachter. Es liegt nicht im Ermessen des Prüfers, es ist eine sogenannte Mussbestimmung. Wenn ein Prüfer bei der Eintragung Fehler macht, dann ist es sein Problem und das des Fahrers, denn ein Auto muss zu jeder Zeit den gültigen Gesetzen entsprechen. Eine Ausnahme stellt hier die Ausnahmegenehmigung dar. Diese kann beim Landratsamt beantragt werden, aber ob man sie bekommt ist eine andere Sache. In diesem Fall bekommt man sie niemals, weil keine schlüssigen Gründe vorliegen warum so eine Genehmigung erteilt werden darf.
Ob so eine Eintragung der TÜV Köln macht oder der TÜV Süd oder sonstwer ist vollkommen egal, sie ist und bleibt ungültig.
Wenn Dein Prüfer etwas anderes behauptet, dann solltest Du ihm einen Rechtkurs ans Herz legen und dabei darf er dann ruhig die stvzo nochmal lesen.
Ganz anders sieht die Sache aus bei solchen Geschichten wie sie beim Angel stattgefunden haben. Hierzu gibt es keine konkreten Gesetze. Die Abnahme einer Bremsanlage liegt im Ermessen des Prüfers, denn die dazu vorliegenden Bestimmungen sind sogenannte Ermessensbestimmungen (wen wunderts?).
Gruß,
Eugen
Ob so eine Eintragung der TÜV Köln macht oder der TÜV Süd oder sonstwer ist vollkommen egal, sie ist und bleibt ungültig.
Wenn Dein Prüfer etwas anderes behauptet, dann solltest Du ihm einen Rechtkurs ans Herz legen und dabei darf er dann ruhig die stvzo nochmal lesen.
Ganz anders sieht die Sache aus bei solchen Geschichten wie sie beim Angel stattgefunden haben. Hierzu gibt es keine konkreten Gesetze. Die Abnahme einer Bremsanlage liegt im Ermessen des Prüfers, denn die dazu vorliegenden Bestimmungen sind sogenannte Ermessensbestimmungen (wen wunderts?).
Gruß,
Eugen
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