ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

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marcelvh
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ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

Beitrag von marcelvh »

mhh
hab mir ein esd gr. A gekauft.. und der hat eine EG betriebserlaubnis...
so meine frage muß ich ihn eintragen lassen...
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marcelvh
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Re: ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

Beitrag von marcelvh »

hab mich grade schlau gemacht... brauch ich nicht eintragen....:)

was echt krass ist das ich laut stvo keine kopie der eg b.. mitführen noch vorzeigen muß ....

schon komisches gefühl .... wenn mich mal die grünen anhalten werden.. :) ist nicht grade leise das teil... da müssen die jungs sich ja unters auto legen um das eg zeichen zu sehen......... NA das will ich sehen....
naja
bin ich mal gespannt
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marcelvh
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Re: ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

Beitrag von marcelvh »

Zulassungsinformationen
Schreiben KBA
EWG - Betriebserlaubnis

.........für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der

Richtlinie 97/24/EU Anhang 9

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.


Monticello im Juli 1999


SITO GRUPPO INDUSTRIALE



Beitrag bearbeitet (04.08.04 19:59)
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Eugen
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Re: ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

Beitrag von Eugen »

Halt, da hast du was falsch verstanden. Das Gesetz ist für den Hersteller gedacht, nicht für uns.... Es geht in dem Gesetz um Austauschanlagen, nicht um Sportauspuffanlagen.
Bei Austauschanlagen stehen dem Fahrzeughalter auch keine ABE zur Verfügung, die hat nämlich der Hersteller (das sagt dieses Gesetz nämlich aus, nciht mehr und nciht weniger). Das ist wie mit dem Gesamtauto, du hast ja auch nicht die ABE für den Scirocco, die hat VW bei sich gelagert.

Die EG-Genehmigung musst du mitführen (das steht da aber auch ganz sicher drin) und bei einer Kontrolle vorlegen können. Willst du die Genehmigung nicht mitführen, dann musst du den Auspuff eintragen lassen.
Kannst du die Genehmigung nicht vorlegen, dann wird dein Auto stillgelegt, wenn es blöd läuft, wenn du Glück hast, darfst du am nächsten Tag die EG-Genehmigung zur Polizeiwache spazierenfahren.

mfG,
Eugen
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GTX
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Re: ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

Beitrag von GTX »

Teile die mit einer EWG-Nummer gekennzeichnet sind, haben keine ABE die man mitführen muss.
Ist aber ein Unterschied zur EG-ABE
Gruß Sebastian
Corrado 60 + Volvo 945 Turbo

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Re: ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

Beitrag von Folterknecht »

mal sone generelle frage .... kann ich zu allem was man hat die ABE's mit rumtragen .... und dann muß ich die sachen nciht eintragen lassen ?

oder gibts sachen die man eintragen lassen muß ?

denke da z.B. an den steppan spoiler
...bin dann mal weg
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GTX
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Re: ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

Beitrag von GTX »

Das steht in der jeweiligen ABE drin (Punkt)
Einfach mal das kleingedruckte lesen
Gruß Sebastian
Corrado 60 + Volvo 945 Turbo

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Re: ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

Beitrag von Folterknecht »

WAS sollte denn dort stehen ? habe keinen satz entdeckt eintragung erforderlich ....
...bin dann mal weg
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GTX
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Re: ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

Beitrag von GTX »

aus einem anderen Forum:

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DIE ULTIMATIVE LÖSUNG

Also, um die gesamten Themen mal kurz und bündig zu beantworten, bitte folgendes lesen und beachten! Hierbei wird festgehalten, dass es sich um korrekte Eintragungen handelt und nicht über sogenannte "Tüv-Freunde" vollzogen wird - die gibt es ja auch.... ;-)

e-Prüfzeichen

Das e-prüfzeichen bedeutet "europäischer Tüv" und ist "Eintragungsfrei", da es bereits im Vorfeld durch eine Organisation abgenommen wurde. Dieses wird aber nur für sogenannte "Glasanbauten" verwendet, da diese von der Form und Einbau keinerlei Veränderung darstellen. Daher betrifft dieses meist nur Glasanbauten wie Scheinwerfer, Blinkgläser etc.! Dabei ist zu beachten, dass Kunststoff nicht unter diese Rubrik fällt, da Kunststoff "anders splittert" und daher gesondert geprüft werden muss. Also e-Zeichen sind bereits abgenommen und falls ein Tüv-Prüfer dieses verweigert, verlangt nach dem Vorgesetzten. Diverse Infos findet ihr selbst auf den Tüv-Seiten z.B. des Tüv-Rheinland.

Fazit: e-Zeichen = Einbauen und Fahren!!!

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)

Eine ABE ist eine sogenannte Genehmigung für das angebaute Teil. Häufigste ABE: Lenkräder oder Sport-Gurte (Schroth). Eine ABE wurde vom Hersteller bereits im Vorfeld mit einer TÜV-Organisation begutachtet und bewertet. Das bedeutet, dass der Hersteller dieses Lenkrad (bleiben wir bei diesem Beispiel) bereits auf seine Kosten für das angegebene Fahrzeug hat prüfen lassen. Es ist anders gesagt eine "Unbedenklichkeitsbestätigung". Doch Vorsicht: ABE´s sind mit Auflagen behaftet. Nehmen wir weiter das Beispiel Lankrad: Dabei müssen verschiedene Eigenschaften beachtet werden, z.B. verfügt das Fahrzeug über ABS, Airbag, Servo, Lenkhöhenverstellung etc.! Dabei sind in der ABE gesonderte Punkte beschrieben, die einen Einbau evtl. nicht möglich machen, bzw. nur mit Auflagen möglich sind. Vernachlässigt ihr diese Punkte, verliert ihr die "ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS" für das gesamte Fahrzeug und auch - ganz wichtig - den VERSICHERUNGSSCHUTZ!!! Mal abgesehen von der eigenen Sicherheit!!!

Fazit: Einbauen, Auflagen beachten und Fahren!!! Alles Okey? > Dann Eintragungsfrei

Teilegutachten

Ein Teilegutachten bezieht sich nicht wie oft angenommen auf "Ein gewisser Teil des Anbauteiles wurde begutachtet", sondern auf das Material, sprich Teilgutachten, wie PVC-Gutachten, Carbon-Gutachten etc.! Dabei wurde vom Hersteller nur die Unbedenklichkeit des Materiales geprüft (Splittereigenschaft, Verformung etc.). Wichtig: Hierbei ist die "Formbarkeit bereits festgelegt; siehe hier drunter: Stufengutachten). Weiter wurde dieses Material an diversen Fahrzeugen geprüft und als "unbedenklich" eingestuft. Der Tüv-Prüfer prüft das betreffende Teil auf Anbringung, Haltbarkeit der Befestigungspunkte im Straßenbetrieb und ob alle Fahrzeugmaße eingehalten wurden. Teilegutachten betreffen meistens Spoiler, also Kunststoffteile (Grillspoiler etc.).

Fazit: (ordnungsgemäß) Anbauen und Eintragunspflicht!!!

Stufengutachten

In der Regel auch ein Teilegutachten, aber Stufengutachten gibt es erst seit dem 31.12.2001 und birgen Vor- und Nachteile. Auch hier ein Materialgutachten, aber mit "Gestaltungs - und Anbringungsfreiheit" ausgestattet (also anders als beim Teilegutachten). Das bedeutet, dieses Teil kann beliebig verbaut und noch weiter bearbeitet werden. Das der Vorteil!!! Der Nachteil: Der Prüfer kann diese Eintragung ablehnen, sprich verweigern!!! Trotzdessen kann - bei normaler Anbringung - nach § 21 StVZO eine Eintragung erfolgen... muss aber nicht (ich selber habe nur eine Haubenverlängerung für einen Golf 1 Cabrio mit einem Stufengutachten eintragen lassen, aber "no problem"). Teile mit Stufengutachten werden auch fast nur auf Messen verkauft und sind auch in meinen Augen etwas zweifelhaft anzusehen.

Fazit: Bringt das Teil so an, dass es für den Prüfer im erlaubten und vertretbaren Maße abläuft. Also: Eintragungspflicht nur durch Tüv oder Dekra!!!

Allgemeines Gutachten

Ein allgemeines Gutachten betrifft meist Felgen oder Fahrwerke (obwohl Fahrwerke neuerdings nur noch mit einem Teilegutachten ausgeliefert werden). Ein Gutachten bedeutet, dass (nehmen wir als Beispiel Felgen) die Felgen/Radkombination bereits ausreichend für das im Gutachten befindliche Fahrzeug geprüft wurde. Also auch eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Doch: Auch hier muss ein Sachverständiger feststellen, ob die Auflagen im Gutachten befolgt wurden. Häufigste und dringenst geprüfte Auflagen: Reifengröße und Freigängigkeit!!! Dabei wird geprüft, ob die Reifen an die Innenkante des Kotflügels oder Radkasten kommen und ob die Reifengröße auch tatsächlich für das Fahrzeug geprüft wurde. In solchen Gutachten sind diverse Größen für diverse Fahrzeuge, aber nicht alle Reifengrößen für EUER Fahrzug!!! Dabei noch Auflagen beachten wie Lenkeinschlag und Tragfähigkeit (Tragfähigkeit bedeutet die Lastfähigkeit des Reifens bei vollgeladenem Fahrzeug - wichtig bei Kombis). Eine Reifenmarkenpflicht wie früher (gerne bei 7jx13, 175/50-13 und Dunlop-Pflicht) sind in heutiger Zeit fast ausgestorben. Also euer Fahrzeug suchen und daneben alle Auflagen erfüllen:

Fazit: Einbauen oder Anbringen, an die Auflagen denken und Eintragen lassen! Alles Okey > Keine Probleme

Einzelgutachten (geänderter Motorumbau)

Einzelgutachten müssen erst im Gesamtkontext betrachtet werden und summieren sich letztlich zu mehreren. Nehmen wir als Beispiel mein Golf Cabrio mit dem Motorumbau!!! Dieser ist Baujahr 1983 (letzter Karmann-Cabrio, danach ja von VW gebaut) und Serie mit 1,4l und 51KW. Also Vergaser-Motor. Umrüstung auf G-Kat geht so nicht. Also Golf II GTi Edition One mit 107 PS ist eine gesunde Mischung und erfordert keine Vollabnahme (siehe unten), die mal so mega-teuer wird, da keine Rahmenänderung vorgenommen wiird. So, jetzt wird´s interessant: Erstmal Fahrzeuggutachten von VW (nennt sich ETKA Modellübersicht) und beinhaltet alle möglichen Motoren aus euerm Baujahr (in diesem Fall steht oben "Modeljahr 1983" und listet alle Motoren mit Leistung, ccm, Motorkennbuchstabe und exakte Datumsangaben auf). Habt ihr einen Motor aus der selben Baureihe, ist das Problem fast aus der Welt, vorrausgesetzt, die Bremsanlage etc. war identisch. Dann ist alles roger und den Tüv könnt ihr euch sparen. Ändert sich jedoch die Leistung, dann geht es weiter. Diese ist ja nicht im Fahrzeugbrief eingetragen und damit ist neben der Erlöschung der Betriebserlaubis auch direkt eine Steuerhinterziehung, da der erhöhte Hubraum auch mehr Steuern mit sich bringt. Also dieses ist schon eine Straftat!!! Also müsst ihr euch auch eine ETKA des Fahrzeuges besorgen, die den neuen Motor beinhaltet (in meinem Fall Baujahr 1991 "Golf 2 Gti Edition One"). So, dazu noch mind. eine Kopie des Fahrzeugbriefes des Spenderfahrzeuges (also des Golf 2). Das 3. Einzelgutachten ist ebenfalls von VW und bescheinigt dem Tüv, dass der "neue" Motor original in einem VW verbaut wurde und alle technischen Daten übereinstimmen (vergleicht der Tüv mit dem Motorkennbuchstaben). So wird der neue Hubraum, die Abgasanlage und die tatsächliche Leistung bescheinigt. Muss der Tüv jedoch selber rechachieren und einen Leistungstest machen, kostet das mal richtig Kohle (der Tüv Rheinland in Wuppertal nimmt pro 30min. 35 EUR) und die Forschung nach den Daten dauert ca. 4 Arbeitsstunden. Der Leistungstest noch nicht berücksichtigt - also selber drum kümmern!!! Habt ihr auch dieses geschafft, kommts zur ersten Prüfung! Diese jedoch nicht beim Tüv, sondern bei VW. Diese prüfen, ob alle neuen Teile aus der VW-Serie stammen und Einheitlich zusammen arbeiten. Wichtig hier: Die Bremsanlage und Motoraufhängung!!! Also da VW im Grunde bei seinen Fahrzeugen gespart hat, sind viele Teile identisch. Es ist logisch, dass 107 PS mehr Bremsleistung erfordern. als ein 70 PS Motor. Also sind folgende Auflagen aus dem Spenderfahrzeug zu berücksichtigen!!! Bremsanlage muss vorne nun innenbelüftet sein. Da wir ja die Antriebswellen vom neuen Fahrzeug haben, nehmen wir auch gleich die Bremsanlage. Die war jedoch bei mir nicht mehr verwertbar, also zum Schrott und direkt eine vom Golf 3 VR6 (Golf 3 GTi > VR6 identisch) besorgt. Hinten wirds lustig: Der Golf 2 GTi hatte Scheibenbremsen, doch um eine Überbremsung zu vermeiden, nehmen wir die goldene Mitte! Große Bremstrommeln!!! Diese waren im Scirocco 2 GTi verbaut und der Scirocco 2 hat im Gegensatz zum Golf 2 die selbe Bodengruppe vom Golf 1. So einfach ist VW!!! Thema Tank: Oft wird angesprochen, dass der Tank geändert werden muss (Vergaser > mechanische Benzinpunpe, Einspritzer > elektr. Benzinpunpe im Tank gekühlt). Warum so schwer? Einfach die Pumpe vom Passat 35i nehmen. Die liegt außen und ist trotzdem elektrisch. Laut Tüv-Prüfer ist es sekundär, welche Pumpe man verwendet, hauptsache ordnungsgemäß verbaut. Weiter: VW überprüft die Bremsleistung, die neuen Kat-Werte (man hat ja jetzt ein G-Kat Fahrzeug) und die Anbringung und Echtheit der Teile. Kosten: ca. 100 EUR. Dieses wird euch auch einem neuerlichem Dokument bescheinigt. Auf zum Tüv! Habt ihr euch an alles gehalten, ist der Rest ein Kinderspiel und wird nochmal mit ca. 100 EUR plus die Abgasuntersuchung (ca. 50 EUR) belohnt (alle Preise beim Tüv-Wuppertal und VW G. Schultz, W-Elberfeld, Stand: Juli´04). Jetzt noch zum STA und einen neuen KFZ-Schein beantragen. Also so teuer ist das dann nicht. Wichtig: Fragt bei der Versicherung an, ob ihr verrübergehende Deckung zur Tüv-Fahrt habt (da ja die Betriebserlaubnis erloschen ist). Habt ihr einen Unfall oder kommt in eine allgemeine Polizeikontrolle, wird´s richtig gemein. Die gesamten Kosten für den Spass decken sich mit der Steuereinsparung seitens des Finanzamt!!!

Fazit: Kosten letztlich 0 EUR, Spaß 100% :-)

Ach so, auf 2 Fragen hier gehe ich noch ein:

Was bedeutet KBA? - Abkürzung für "Kraftfahrbundesamt" und z.B. die Behörde, die überhaupt erstmal ein Fahrzeug in den Straßenverkehr zulässt. Weiter ist euer KFZ-Brief daher :-)

Thema Fahrwerk: Ein Fahrwerk mit ABE möchte ich gerne sehen!!! Bei einem Fahrwerkswechsel ist direkt eine neue Achs- und Spurvermessung erforderlich!!! Weiter muss geprüft werden, ob der Abstand und die Freigängigkeit der Reifen gewährleistet ist. Es ändert sich ja auch automatisch die Fahrzeughöhe und die steht nunmal im KFZ-Brief. Ändert die sich, muss dieses dort auch vermerkt werden!!! Also dringenst Eintragungspflichtig!!!

Mal was allgemeines: Viele halten den Tüv für eine Organisation "gegen" den Autofahrer. Falsch: Die kümmern sich um die Sicherheit!!! Macht mal Urlaub in Marokko oder Ägypten, dann wißt ihr, wovon ich spreche. Gerade solche Dinge wie Bremsen, Reifen, Radaufhängung oder Stoßdämpfer sollten schon im eigenen Interesse gehegt und gepflegt werden!!! Oder wollt ihr, das evtl. mal euer eigenes Kind von einem Autofahrer "erledigt" wird, weil seine Bremsen abgenutzt waren? Also, im Regen können Reifen mit 8mm (anstatt vorgeschrieben 1,6mm) in Kurven euer Leben retten - mal drüber nachgedacht!!!

P.S: Bei den ganzen Buchstaben bitte ich bei evtl. Schreibfehlern um Nachsicht - lese das ganze jetzt aber nicht nochmal Korrektur *lach* :-)
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Gruß Sebastian
Corrado 60 + Volvo 945 Turbo

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Eugen
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Re: ESD mit EG Betriebs. (eintragen?)

Beitrag von Eugen »

@GTX:
das ist mal ein guter Text, da dürft es wohl keine Fragen mehr geben.

@Folti:
in jeder, aber auch in jeder einzelnen ABE steht drin, dass sie mitgeführt werden muss und dass der Umbau beim Sachvesrtändigen nicht vorgeführt werden muss. LESEN

mfG,
Eugen
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