Ebay Ärger, Post vom Anwalt

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kleiner Sonnenschein
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Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Beitrag von kleiner Sonnenschein »

@djacme.

Das Finanzamt bekommt von eBay alle Daten die sie wollen.
Das heißt auch, wenn das Finanzamt von eBay wissen will,
welche Account ´s auf seinen Namen laufen, gibt eBay diese
Daten bekannt.
Ferner gibt eBay sämtliche Daten mit dem Namen weiter.

Ist mir auch passiert: das Finanzamt kann plötzlich an der Haustüre
klingeln und sämtliche ! Daten durchsehen. (Auskunft der Dame die mich überprüft hat).
Bei mir war es nur so, meine Umsatzsteuererklärung passte bis auf einen Euro
genau. (Auskunft der Dame die mich überprüft hat).

Wenn ich also einen Artikel einkaufe und den Artikel wieder verkaufe,
verkaufe ich den Artikel mit der Absicht Gewinn zu machen (Auskunft der Dame die mich überprüft hat).
Nur der Gedanke eine Sache einzukaufen und ihn dann wieder zu verkaufen
beabsichtigt einen gewerbsmäßigen Handel (also bin ich dann Gewerbetreibender /selbstständig).(Auskunft der Dame die mich überprüft hat).

Wenn mir irgendjemand 20 Paar Schuhe zu einem Super-Schnäppchenpreis anbietet, ich dieses Angebot nicht wiederstehen kann und diese 20 Paar Schuhe bei eBay zu verkaufen versuche, bin ich Gewerbetreibender!

Nix mit Dachbodenfund. Nix mit mal einen Rocco geschlachtet. Nix mit hat Oma mir vererbt.

Muss und sollte man dann als Kleinstgewerbetreibender anmelden.

Bin überzeugt, und Ihr könnt mir jetzt sonst was erzählen, das Finanzamt
findet kurz- oder langfristig alles raus.

Gisela
http://www.noname-team.de

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Superhobel

Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Beitrag von Superhobel »

Hallo,

so ich habe die Info vom Anwalt erhalten, ging telefonisch.

1. JEDER Kauf und VERKAUF mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften ohne die Ware selbst zur Eigenverwendung zu nutzen ist gewerbliches Handeln. Dann wird geschätzt wird lange das schon so geht, die schauen sich den Hintern mit der Lupe an. Demzufolge besteht das halbe ebay, ja wohl das halbe Land aus Steuerhinterziehern und Schwarzarbeitern.

Ebay gibt alle Auskünfte an das FA weiter ohne Richterbeschluss etc. Anfrage reicht aus. Wahrscheinlich sind schon viele ohne ihr Wissen durchleuchtet worden, bei ebay werden Millionen umgesetzt.

2. Der Kläger in diesem Fall liegt voll daneben, das Schreiben des Anwaltes ist ein Bluff. Der Gegner will aus einem Irrtum einen geldwerten Vorteil samt "Schadenersatz" erstreiten, er will durch den Fehler mal eben 3000€ erpressen, hat die Rückgabe der Ware gegen Geld ja verweigert, er will noch mehr haben ohne dafür zu zahlen, beruft sich darauf, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Nichts und niemand kann mich zwingen ihm einen "Schadenersatz" zu zahlen, weil er seine Fräser nicht hat um seine Maschine zu bestücken. Mit dem Angebot den Kaufvertrag zu wandeln bin ich raus aus der Sache, nimmt er nicht an ist es sein Pech.

3. Ich soll nicht reagieren, warten bis Klage eingereicht wird, denn es ist sehr fraglich ob der Kläger das Wagnis eingeht, denn er muss erstmal mit Geld in Vorlage gehen, wesentlich mehr als die 100€ die er bezahlt hat. Das Geld ist weg wenn er verliert. Der Anwalt verdient in jedem Fall sein Geld.

Ich dachte mir sowas schon und falls was kommt übernimmt mein "Anton" die Sache :-)
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Martin E.
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Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Beitrag von Martin E. »

Und gibts schon was neues? Ist ja echt ärgerlich die Geschichte.
[LEFT]Gruß Martin[/LEFT]

[LEFT](kein Scirocco mehr)[/LEFT]
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ricola72
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Re: Ebay Ärger, Post vom Anwalt

Beitrag von ricola72 »

Sieht nicht so aus. Aber immerhin sieht man mal wieder, das Anwälte keine Ahnung vom Steuerrecht haben. Wenn ich schon lese "jeder Kauf und Verkauf". Das würde ja heißen, wenn ich was bei ebay reinstelle und versehentlich mal Gewinn mit einem Artikel mach, das ich dann sofort ein Haufen Steuererklärungen abgeben muss. Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Tja, da freu ich mich auf all die potentiellen Neukunden. Herrlich der Gedanke.

GT
Berührung ist die einfachste Art der Heilung.
Don't touch my car!!!

:wayne:
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