winterreifen oder doch nicht??!!
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blue-rocco
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winterreifen oder doch nicht??!!
seit 01.03.2006 is bei uns in Deutschland ja Winterreifen
pflicht. Dachte ich jedenfalls. Jetzt hatte ich mit nem Freund
von mir ein ziemlich aufschlussreiches Gespräch darüber,
indem er mir schilderte, das man mit sehr guten bis guten
Sommerreifen ebenfalls im Winter fahren. Bin jetzt die letzten
zwei Jahre mit Sommerreifen durch den Winter gefahren und hatte
nie Schwierigkeiten. Das es sicherer ist, das stell ich nicht in Frage,
da die Mischung weicher ist. Habe aber mit Sommerreifen bessere
Erfahrungen gemacht.
So, nun an die Speziallisten hier, was stimmt jetzt???
gruß
blue
pflicht. Dachte ich jedenfalls. Jetzt hatte ich mit nem Freund
von mir ein ziemlich aufschlussreiches Gespräch darüber,
indem er mir schilderte, das man mit sehr guten bis guten
Sommerreifen ebenfalls im Winter fahren. Bin jetzt die letzten
zwei Jahre mit Sommerreifen durch den Winter gefahren und hatte
nie Schwierigkeiten. Das es sicherer ist, das stell ich nicht in Frage,
da die Mischung weicher ist. Habe aber mit Sommerreifen bessere
Erfahrungen gemacht.
So, nun an die Speziallisten hier, was stimmt jetzt???
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greez Daniel 
roccomania
sciroccogt@hotmail.de

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- GTX
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Re: winterreifen oder doch nicht??!!
Solange die straße trocken ist, darfst du im Winter mit Sommerreifen fahren.
Sobald "Winterbedingungen" herrschen, darfst du nicht mehr mit den Sommerschlappen fahren.
Sobald "Winterbedingungen" herrschen, darfst du nicht mehr mit den Sommerschlappen fahren.
Gruß Sebastian
Corrado 60 + Volvo 945 Turbo
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- Thommy
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Re: winterreifen oder doch nicht??!!
das kommt doch ganz darauf an, wo du dich mit dem Rocco rumtreibst!
in Gebirgslagen ist es wohl selbstverständlich auf Winterreifen zu düsen - in Berlin oder so könnte ich es verstehen, wenn man auf WR verzichtet und ggf. bei zu schlechtem Wetter halt mal die öffentlichen Verkehrmittel benutzt.
soweit ich es noch weiß, steht im Gesetz sinngemäß:
dein Fahrzeug soll den Witterungsbedingungen gewachsen sein, d.h. unteranderem auch ausreichend Frostschutzmittel im Wischwasserbehälter für klare Scheiben.
Weiterhin heißt das, du sollst WR fahren - wenn es nötig ist. Ab wann es aber nötig ist, steht natürlich nicht im Gesetz. Daher ist das immernoch Auslegungssache.
Wenn du nun auf verschneiter oder vereister Fahrbahn einen Unfall hast, kann es dir negativ zu Lasten fallen, wenn du keine WR aufgezogen hast.
Und da unterscheidet dann niemand mehr ob guter oder schlechter Sommerreifen.
Bei winterlichen Bedingungen sind alle Sommerreifen schlecht, auch die guten...
MfG Thommy
in Gebirgslagen ist es wohl selbstverständlich auf Winterreifen zu düsen - in Berlin oder so könnte ich es verstehen, wenn man auf WR verzichtet und ggf. bei zu schlechtem Wetter halt mal die öffentlichen Verkehrmittel benutzt.
soweit ich es noch weiß, steht im Gesetz sinngemäß:
dein Fahrzeug soll den Witterungsbedingungen gewachsen sein, d.h. unteranderem auch ausreichend Frostschutzmittel im Wischwasserbehälter für klare Scheiben.
Weiterhin heißt das, du sollst WR fahren - wenn es nötig ist. Ab wann es aber nötig ist, steht natürlich nicht im Gesetz. Daher ist das immernoch Auslegungssache.
Wenn du nun auf verschneiter oder vereister Fahrbahn einen Unfall hast, kann es dir negativ zu Lasten fallen, wenn du keine WR aufgezogen hast.
Und da unterscheidet dann niemand mehr ob guter oder schlechter Sommerreifen.
Bei winterlichen Bedingungen sind alle Sommerreifen schlecht, auch die guten...
MfG Thommy
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GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr
, original Gamma-Radio
GT-II, EZ92, 3P-Gurte hinten, beheizbare Waschdüsen, ZV, TA-Taugnix Gewinde, 6x15" Stahlus, Bra alá Victoria Secret, Verbreiterung entfernt, GT-Scheinwerfer mit DE-Linsen, weiße Blinker, JE-Design Integralblende, VOTEX-Dachreling, Gummiente an beiden Abschleppösen "hässliche Henriette"
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- hadef
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Re: winterreifen oder doch nicht??!!
laut adac darf man auch gute sommerreifen im winter fahren. was "gut" bedeutet, kann einem aber niemand erklären.
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- Kerstin
- Beiträge: 10924
- Registriert: Di 4. Jan 2005, 18:53
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Re: winterreifen oder doch nicht??!!
beim adac gefunden, denn die frage kam mir auch grade
Winterausrüstung
Bei Kraftfahrzeugen muss ab 01.05.2006 die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein. Das heißt konkret, dass im Winter Frostschutzmittel in die Scheibenwischanlage gehört und auf schnee- oder eisbedeckten Straßen nur noch mit geeigneten Reifen gefahren werden darf. Geeignet sind insbesondere Winter- und Ganzjahresreifen, die durch die Aufschrift M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sind. Mit ungeeigneter Bereifung darf bei Schnee und Eis nicht gefahren werden; wird hiergegen verstoßen, kostet dies 20 €. Bei konkreter Verkehrsbehinderung wird ein Bußgeld von 40,-- Euro verhängt sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen.
Hintergründe
Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechlicher Vorschriften wurde zum 01.05.2006 durch § 2 Abs. 3 a StVO geregelt, dass die Bereifung den Wetterverhältnissen angepasst sein muss. In der Vergangenheit gab es lediglich für Kraftomnibusse und Taxen eine besondere Winterreifenpflicht (§ 18 BOKraft): Danach waren Winterreifen mitzuführen, wenn die Umstände dies "angezeigt" erscheinen lassen.
§ 2 Abs. 3 a StVO soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine Klarstellung bisher geltender allgemeiner Verhaltensgrundsätze aus §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 3 a, 3 Abs. 1, 23 Abs. 1 StVO sein, wonach eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer allgemein verboten ist. Das neue Gebot zur geeigneten Bereifung muss als „situative Winterreifenpflicht“ verstanden werden, die sich faktisch, nämlich bei entsprechenden witterungsbedingten Straßenverhältnissen, als generelle Winterreifenpflicht auswirken kann.
Allerdings gelten gegenüber einer generellen Winterreifenpflicht zwei wichtige Einschränkungen: Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hängt die Verpflichtung zur Benutzung von geeigneter Reifen von den Witterungsverhältnissen ab und ist nicht an einen von vornherein festgelegten Zeitraum geknüpft. Zum anderen spricht der Gesetzgeber bewusst von der "geeigneten Bereifung" statt der verpflichtenden Benutzung von Winterreifen, da es hierzu keine international verbindlichen Definitionen gibt. Anders ausgedrückt bedeutet § 2 Abs. 3 a StVO ein Sommerreifenverbot bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Verkehrsverstoß
Rechtlich bedeutsam ist die Neuregelung zunächst für Verkehrsverstöße, also das Fahren mit Sommerreifen trotz Schnee oder Eis. Sofern die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges nicht an die Winterverhältnisse angepasst ist, sieht Nr. 5 a BKat ein Verwarnungsgeld von 20 € vor. Kommt es dabei zu einer konkreten Behinderung, so ist ein Regelsatz von 40 € sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister festgeschrieben.
Als "geeignet" im Sinn der Neuregelung muss jeder Reifen angesehen werden, der bei winterlichen Straßenverhältnissen Sicherheitsvorteile gegenüber dem Sommerreifen bringt. Eine Kennzeichnung mit M+S oder Schneeflocke muss daher als ausreichend angesehen werden, sofern die Profiltiefe den gesetzlichen Mindestanforderungen des § 36 Abs. 2 StVZO (1,6 Millimeter) genügt. Winterreifen mit weniger als 4 Millimeter sollten jedoch als Sicherheitsgründen nicht mehr im Winter gefahren werden.
Ob der Qualifizierungstatbestand der Behinderung vorliegt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Problematisch sind die Fälle im Grenzbereiche, wenn also Schnee fällt und dieser nicht auf der Straße liegen bleibt, oder die Benutzung von Sommerreifen bei Tauwetter. Hier ist in Zweifelsfällen vom Opportunitätsgrundsatz (§ 47 Abs. 1 OWiG) Gebrauch zu machen und das Verfahren einzustellen.
Vollkaskoversicherung
Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 61 VVG) führen. Notwendig hierfür ist eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße, weil nahe liegende Überlegungen nicht angestellt wurden und dasjenige unbeachtet blieb, was jedem Verständigen einleuchtet. Neben der objektiven Erforderlichkeit kommt es auch auf die Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit an. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (VersR 2004, 1260) soll ein solcher Fall der groben Fahrlässigkeit selbst dann vorliegen, wenn mit Sommerreifen und Schneekette im Gebirge (hier Arosa/Schweiz) gefahren wird. Ob die Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit tatsächlich vorliegen, ist stets vom Einzelfall abhängig.
Haftpflichtversicherung
Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann. Diese kann sich zunächst aus der erhöhten Betriebsgefahr des Halters (§ 7 StVG) ergeben. Die Betriebsgefahr stellt diejenige Gefahr dar, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges verbunden ist. Wird diese durch besondere unfallursächliche Umstände erhöht, kann dies zu einer Mithaftung des Halters führen, auch wenn der Unfallgegner durch ein eigenes Verschulden den Unfall verursacht hat. Nach einer Entscheidung des AG Trier (zfs 1987, 162) kommt es zu einer Mithaftung von 20 %, wenn das Fahrzeug mit Sommerreifen auf Schnee bei einem Ausweichmanöver, das der Unfallverursacher zu vertreten hat, ins Schleudern gerät und dabei verunglückt.
Auch der Verschuldensmaßstab des Fahrers (§ 18 StVG) kann zu einer Mithaftung führen, da ein objektiver Verstoß gegen § 2 Abs. 3 a StVO bei der Benutzung von Sommerreifen auf Schnee vorliegt. Dieser objektive Verstoß führt zu einer Verschuldensvermutung, wobei dem Fahrer eine Entlastungsmöglichkeit geboten ist. Abzustellen ist also darauf, ob die Gefahrensituation für den Durchschnittsfahrer erkennbar war. Nur wenn dies verneint wird oder nachgewiesen werden kann, dass die Benutzung der Sommerreifen für den Unfall nicht kausal war, kommt es nicht zur Mithaftung.
Winterausrüstung
Bei Kraftfahrzeugen muss ab 01.05.2006 die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein. Das heißt konkret, dass im Winter Frostschutzmittel in die Scheibenwischanlage gehört und auf schnee- oder eisbedeckten Straßen nur noch mit geeigneten Reifen gefahren werden darf. Geeignet sind insbesondere Winter- und Ganzjahresreifen, die durch die Aufschrift M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet sind. Mit ungeeigneter Bereifung darf bei Schnee und Eis nicht gefahren werden; wird hiergegen verstoßen, kostet dies 20 €. Bei konkreter Verkehrsbehinderung wird ein Bußgeld von 40,-- Euro verhängt sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen.
Hintergründe
Durch die 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechlicher Vorschriften wurde zum 01.05.2006 durch § 2 Abs. 3 a StVO geregelt, dass die Bereifung den Wetterverhältnissen angepasst sein muss. In der Vergangenheit gab es lediglich für Kraftomnibusse und Taxen eine besondere Winterreifenpflicht (§ 18 BOKraft): Danach waren Winterreifen mitzuführen, wenn die Umstände dies "angezeigt" erscheinen lassen.
§ 2 Abs. 3 a StVO soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine Klarstellung bisher geltender allgemeiner Verhaltensgrundsätze aus §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 3 a, 3 Abs. 1, 23 Abs. 1 StVO sein, wonach eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer allgemein verboten ist. Das neue Gebot zur geeigneten Bereifung muss als „situative Winterreifenpflicht“ verstanden werden, die sich faktisch, nämlich bei entsprechenden witterungsbedingten Straßenverhältnissen, als generelle Winterreifenpflicht auswirken kann.
Allerdings gelten gegenüber einer generellen Winterreifenpflicht zwei wichtige Einschränkungen: Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hängt die Verpflichtung zur Benutzung von geeigneter Reifen von den Witterungsverhältnissen ab und ist nicht an einen von vornherein festgelegten Zeitraum geknüpft. Zum anderen spricht der Gesetzgeber bewusst von der "geeigneten Bereifung" statt der verpflichtenden Benutzung von Winterreifen, da es hierzu keine international verbindlichen Definitionen gibt. Anders ausgedrückt bedeutet § 2 Abs. 3 a StVO ein Sommerreifenverbot bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Verkehrsverstoß
Rechtlich bedeutsam ist die Neuregelung zunächst für Verkehrsverstöße, also das Fahren mit Sommerreifen trotz Schnee oder Eis. Sofern die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges nicht an die Winterverhältnisse angepasst ist, sieht Nr. 5 a BKat ein Verwarnungsgeld von 20 € vor. Kommt es dabei zu einer konkreten Behinderung, so ist ein Regelsatz von 40 € sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister festgeschrieben.
Als "geeignet" im Sinn der Neuregelung muss jeder Reifen angesehen werden, der bei winterlichen Straßenverhältnissen Sicherheitsvorteile gegenüber dem Sommerreifen bringt. Eine Kennzeichnung mit M+S oder Schneeflocke muss daher als ausreichend angesehen werden, sofern die Profiltiefe den gesetzlichen Mindestanforderungen des § 36 Abs. 2 StVZO (1,6 Millimeter) genügt. Winterreifen mit weniger als 4 Millimeter sollten jedoch als Sicherheitsgründen nicht mehr im Winter gefahren werden.
Ob der Qualifizierungstatbestand der Behinderung vorliegt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Problematisch sind die Fälle im Grenzbereiche, wenn also Schnee fällt und dieser nicht auf der Straße liegen bleibt, oder die Benutzung von Sommerreifen bei Tauwetter. Hier ist in Zweifelsfällen vom Opportunitätsgrundsatz (§ 47 Abs. 1 OWiG) Gebrauch zu machen und das Verfahren einzustellen.
Vollkaskoversicherung
Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 61 VVG) führen. Notwendig hierfür ist eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße, weil nahe liegende Überlegungen nicht angestellt wurden und dasjenige unbeachtet blieb, was jedem Verständigen einleuchtet. Neben der objektiven Erforderlichkeit kommt es auch auf die Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit an. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (VersR 2004, 1260) soll ein solcher Fall der groben Fahrlässigkeit selbst dann vorliegen, wenn mit Sommerreifen und Schneekette im Gebirge (hier Arosa/Schweiz) gefahren wird. Ob die Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit tatsächlich vorliegen, ist stets vom Einzelfall abhängig.
Haftpflichtversicherung
Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann. Diese kann sich zunächst aus der erhöhten Betriebsgefahr des Halters (§ 7 StVG) ergeben. Die Betriebsgefahr stellt diejenige Gefahr dar, die regelmäßig und notwendigerweise mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges verbunden ist. Wird diese durch besondere unfallursächliche Umstände erhöht, kann dies zu einer Mithaftung des Halters führen, auch wenn der Unfallgegner durch ein eigenes Verschulden den Unfall verursacht hat. Nach einer Entscheidung des AG Trier (zfs 1987, 162) kommt es zu einer Mithaftung von 20 %, wenn das Fahrzeug mit Sommerreifen auf Schnee bei einem Ausweichmanöver, das der Unfallverursacher zu vertreten hat, ins Schleudern gerät und dabei verunglückt.
Auch der Verschuldensmaßstab des Fahrers (§ 18 StVG) kann zu einer Mithaftung führen, da ein objektiver Verstoß gegen § 2 Abs. 3 a StVO bei der Benutzung von Sommerreifen auf Schnee vorliegt. Dieser objektive Verstoß führt zu einer Verschuldensvermutung, wobei dem Fahrer eine Entlastungsmöglichkeit geboten ist. Abzustellen ist also darauf, ob die Gefahrensituation für den Durchschnittsfahrer erkennbar war. Nur wenn dies verneint wird oder nachgewiesen werden kann, dass die Benutzung der Sommerreifen für den Unfall nicht kausal war, kommt es nicht zur Mithaftung.
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- Jürgens Rocco
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- Wohnort: Nähe Darmstadt
Re: winterreifen oder doch nicht??!!
Es ist definitiv Pflicht Winterreifen / Allwetterreifen oder MS Reifen ab einer gewissen Witterung drauf zu machen (ma was gelesen hab von ab 6 °C ist ein Sommerreifen nicht mehr so griffig), und was von mindestens 4 mm habe ich auch gehört in den Medien.
Die Versicherungen könnten/werden dann eventuell eine Mitschuld anrechnen, wie hoch die ist kann keiner vorher sagen.
Aber überlege mal was ein Satz Wintereifen kostet mit Felgen, im verhältnis zur Kosten Beteiligung sagen wir mal 15 % von 3000 €, ohne deinen eigenen Schaden!
Zumal die Sommerpellen dann auch geschont werden, sprich die Zeit die du mit deinen reifen fährst verlängert sich dann ja.
Ich sach ma, besorge dir nen Satz gute Winterreifen (Reifen sind ja auch der Kontakt zur Straße) und keiner kann dir ans Rad pissen wenn ma was passiert.
Und ...... mit Sommerreifen im Winterfahren geht schon (haben ich früher auch gemacht sogar mit 205ern), aber die Gesetzeslage ist jetzt erst mal gegen Sommereifen im Winter.
Grüße Jürgen
PS: Tja, die Kerstin hat es wieder mal ausführlich auf den Punkt gebracht.
Beitrag bearbeitet (20.10.06 14:34)
Die Versicherungen könnten/werden dann eventuell eine Mitschuld anrechnen, wie hoch die ist kann keiner vorher sagen.
Aber überlege mal was ein Satz Wintereifen kostet mit Felgen, im verhältnis zur Kosten Beteiligung sagen wir mal 15 % von 3000 €, ohne deinen eigenen Schaden!
Zumal die Sommerpellen dann auch geschont werden, sprich die Zeit die du mit deinen reifen fährst verlängert sich dann ja.
Ich sach ma, besorge dir nen Satz gute Winterreifen (Reifen sind ja auch der Kontakt zur Straße) und keiner kann dir ans Rad pissen wenn ma was passiert.
Und ...... mit Sommerreifen im Winterfahren geht schon (haben ich früher auch gemacht sogar mit 205ern), aber die Gesetzeslage ist jetzt erst mal gegen Sommereifen im Winter.
Grüße Jürgen
PS: Tja, die Kerstin hat es wieder mal ausführlich auf den Punkt gebracht.
Beitrag bearbeitet (20.10.06 14:34)
SCIROCCO 1 TS palma-grün-metallic, 178.000 km
SCIROCCO 2 GT II16VPLgrünperleffect, 06.1992, 209.580 km, D3-Kat, weise Blinker u. Seitenblinker, Je Grill, Grill-Spoiler, 30 Raid-HP, MELBER Alu 7x15 ET 38
SCIROCCO 3 TSI 2.0sportoryxweissmetallic, 11.2013, R-Line, 71.387 km
SCIROCCO 2 GT II16VPLgrünperleffect, 06.1992, 209.580 km, D3-Kat, weise Blinker u. Seitenblinker, Je Grill, Grill-Spoiler, 30 Raid-HP, MELBER Alu 7x15 ET 38
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- Thommy
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- Wohnort: 07551 Gera
Re: winterreifen oder doch nicht??!!
diese "Regel" mit ab 6/7°C ist ein Winterreifen besser als ein Sommerreifen wurde mitlerweile schon oft wiederlegt.
Ein Sommerreifen (wir gehen von einigermaßen guten aus) ist auf trockener Bahn auch unterhalb dieser Temperatur noch im Vorteil gegenüber den Winterreifen. Kommt aber Schnee oder gar Eis dazu ist der Sommerreifen machtlos.
in den letzten Ausgaben der AutoBild wurde über das Thema berichtet. Evtl. findet sich so ein Artikel auch im Internet.
Dabei ging es um einmal um Ganzjahresreifen und ein anderes mal um Winterreifen.
Über die Gesetzeslage wurde man dabei auch informiert.
MfG Thommy
Ein Sommerreifen (wir gehen von einigermaßen guten aus) ist auf trockener Bahn auch unterhalb dieser Temperatur noch im Vorteil gegenüber den Winterreifen. Kommt aber Schnee oder gar Eis dazu ist der Sommerreifen machtlos.
in den letzten Ausgaben der AutoBild wurde über das Thema berichtet. Evtl. findet sich so ein Artikel auch im Internet.
Dabei ging es um einmal um Ganzjahresreifen und ein anderes mal um Winterreifen.
Über die Gesetzeslage wurde man dabei auch informiert.
MfG Thommy
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GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr
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GT-II, EZ92, 3P-Gurte hinten, beheizbare Waschdüsen, ZV, TA-Taugnix Gewinde, 6x15" Stahlus, Bra alá Victoria Secret, Verbreiterung entfernt, GT-Scheinwerfer mit DE-Linsen, weiße Blinker, JE-Design Integralblende, VOTEX-Dachreling, Gummiente an beiden Abschleppösen "hässliche Henriette"
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blue-rocco
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Re: winterreifen oder doch nicht??!!
naja, wenn ich mir den letzten Winter angesehen habe,
war ich richtig froh drum keine Wintis aufgezogen zu haben.
Bei uns hats ned mal 2cm geschneit. Eisglätte oder Schnee
auf der Fahrbahn, kamen beins sehr sellten vor. Ausser dass,
hin und wieder Schneeverwehungen gang und gebe waren.
Wr aber ned tragisch. Ich denke mal ich schau mal zu wie sich
der Winter heuer auslegt. Naja, bei meinem Wintercorsa wärs ja
egal wenns mal richtung graben geht. Bin von hausaus n vorsichtiger
und umsichtiger Autofahrer geworden. Mal sehen was der Winter
bringt!! Danke für eure Beiträge!! Besonderen Dank an Kestin!!!
grüße euer
blue
war ich richtig froh drum keine Wintis aufgezogen zu haben.
Bei uns hats ned mal 2cm geschneit. Eisglätte oder Schnee
auf der Fahrbahn, kamen beins sehr sellten vor. Ausser dass,
hin und wieder Schneeverwehungen gang und gebe waren.
Wr aber ned tragisch. Ich denke mal ich schau mal zu wie sich
der Winter heuer auslegt. Naja, bei meinem Wintercorsa wärs ja
egal wenns mal richtung graben geht. Bin von hausaus n vorsichtiger
und umsichtiger Autofahrer geworden. Mal sehen was der Winter
bringt!! Danke für eure Beiträge!! Besonderen Dank an Kestin!!!
grüße euer
blue
greez Daniel 
roccomania
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- Thommy
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Re: winterreifen oder doch nicht??!!
verstehe ich das richtig, dass du nen Winterauto hast?
dann kann ich es nicht nachvollziehen, warum der nicht auf WR steht...
dann kann ich es nicht nachvollziehen, warum der nicht auf WR steht...
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- Sven
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- Registriert: So 11. Mär 2001, 14:25
Re: winterreifen oder doch nicht??!!
@blue-rocco:
Eigentlich würden wir gar nicht so weit auseinander wohnen, daß Du in einer anderen Klimazone wärst als ich...
Also bei mir hatte es reichlich Schnee und wer in Bayern im Winter keine Winterreifen aufzieht, dem gehört
Daß Sommerreifen bei niedrigen Temperaturen wesentlich an Haftung verlieren, brauchen wir eigentlich nicht mehr diskutieren, glaub' ich.
Das ist Fakt!
Wieso wird eigentlich immer an der Sicherheit gespart?
Für jeden Blödsinn wird ein Haufen Geld ausgegeben, aber bei den Winterreifen wird erst mal über den Sinn diskutiert.
In Gegenden wo's einfach keinen Schnee gibt und es auch nicht zu kalt wird, kann man ja noch verstehen, daß Leute darauf verzichten, aber doch ned in unseren Gefilden.
MfG, Sven.
Eigentlich würden wir gar nicht so weit auseinander wohnen, daß Du in einer anderen Klimazone wärst als ich...
Also bei mir hatte es reichlich Schnee und wer in Bayern im Winter keine Winterreifen aufzieht, dem gehört
Daß Sommerreifen bei niedrigen Temperaturen wesentlich an Haftung verlieren, brauchen wir eigentlich nicht mehr diskutieren, glaub' ich.
Das ist Fakt!
Wieso wird eigentlich immer an der Sicherheit gespart?
Für jeden Blödsinn wird ein Haufen Geld ausgegeben, aber bei den Winterreifen wird erst mal über den Sinn diskutiert.
In Gegenden wo's einfach keinen Schnee gibt und es auch nicht zu kalt wird, kann man ja noch verstehen, daß Leute darauf verzichten, aber doch ned in unseren Gefilden.
MfG, Sven.