Rocco in Werkstatt abschleppe

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Arnd
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Rocco in Werkstatt abschleppe

Beitrag von Arnd »

Hallo! Mein Rocco soll jetzt nach 5 Jahren endlich reaktiviert werden. Dazu muß er in eine ca. 10km entfernte Werkstatt. Und das ohne Zulassung und TÜV. Ich hab mal gehört Abschleppen wäre auch zulässig wenn der Abgeschleppte weder TÜV noch Zulassung hat. Hat jemand von Euch ne Ahnung ob das so stimmt!? Gruß Arnd
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Maik
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Re: Rocco in Werkstatt abschleppe

Beitrag von Maik »

meines wissens nach muss dann der im abgeschleppten auto im besitz der fahrerlaubnis b sein (also auto) und der der schleppt bce (lkw alter klasse 2) ist aber leider nur hörensagen und halbwissen etwas rechtlich verbindliches kann ich leider nicht zum thema beisteuern
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Roadagain
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Re: Rocco in Werkstatt abschleppe

Beitrag von Roadagain »

Also deswegen hatte ich schon mal extra die Polizei angerufen.
Die haben mir damals das hier erzählt:

Da abgeschleppte Fahrzeug muss mit einer Stange abgeschleppt werden.
Dann dar da kein Motor drin sein.

Da das dann vier achsen sind müsste der der im zugfahrzeug sitzt einen klasse zwei führerschein haben.

Grüsse
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1988'er Scirocco 2 16V - 2,0l - 9A
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brainstormer
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Re: Rocco in Werkstatt abschleppe

Beitrag von brainstormer »

Ruf einfach bei Deiner zuständigen Zulassungsbehörde an. Darüber hatten wir hier schonmal einen Thread, da gingen die Meinungen etwas auseinander.....
90er VW Corrado G60; LC5Z, Autogas; 365.000 km...verkauft 09/2015
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Jürgens Rocco
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Re: Rocco in Werkstatt abschleppe

Beitrag von Jürgens Rocco »

1.
Am einfachsten ein Zugfahrzeug und nen Hänger, Rocco hinten drauf und abgehts.

2.
Rote Nummern (die von ner Werkstatt), das könnte auch gehen, also "... das Fahrzueg ist bei Probefahrt liegengeblieben, mußte deswegen abgeschleppt werden" wenn einer fragt. Dazu braucht man keinen 2er Führerschein.

3.
Fahrzeug fahrfertig machen, braucht aber Zeit das zu bewerkstelligen.
Dann Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassung holen, und gut ist.

Andere Wege wird es wohl eher nicht geben.

Grüße Jürgen
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Kerstin
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Re: Rocco in Werkstatt abschleppe

Beitrag von Kerstin »

oder hol dir jemanden mit adac karte und lass ihn in die werkstatt bringen.

willst du ihn dort tüv klar machen und dann zulassen?
wenn ja:
zum tüv darfst du auch fahren ohne zulassung allerdings nur wenn du anschließend den direkten weg zu kfz zulassung suchst, also auch die doppelkarte dabei haben!
hab es schon gemacht, aus der halle in die werkstatt zum tüv und von dort zur zulassung.
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Stephan
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Re: Rocco in Werkstatt abschleppe

Beitrag von Stephan »

Das Fahren zur Werkstatt wäre ein Schleppen, kein Abschleppen, da der Nothilfegedanke in diesem Falle nicht greift.
Deshalb muß das Fahrzeug entweder zugelassen sein (rote Kennzeichen genügen) und der Fahrer des ziehenden fahrzeuges muß die Kombination von Zugfahrzeug und Hänger (Scirocco - zählt dann rechtlich als Hänger) bewegen dürfen. (Führerschein entweder Klasse 3 oder C1E).
Weiterhin muß der im geschleppten Fahrzeug sitzende eine Fahrerlaubnis für PKW haben. Das Schleppen muß bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden. Regelmäßig wird dies aber ohne Weiteres genehmigt, solange die Entfernung weniger als 50km beträgt.

Alternativ kann der Wagen auf einem Anhänger transportiert werden.

Nochmals: das Schleppen ist rechtlich etwas völlig anderes als das Abschleppen.
MfG,
Stephan


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Viktor70
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Re: Rocco in Werkstatt abschleppe

Beitrag von Viktor70 »

Da kann ich mich Stephan L. nur anschliessen. So eine Aktion hat mich damals ein paar Taler gekostet und wer es nochmal genau nachlesen möchte:

KLICK MICH

Grüße

Viktor
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fox070
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Re: Rocco in Werkstatt abschleppe

Beitrag von fox070 »

Möchte mal wissen wer sich son Scheiss ausdenkt. Demjenigen muss doch echt die Kette abgesprungen sein. :crazy:
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Re: Rocco in Werkstatt abschleppe

Beitrag von Staatsfeind Nr.1 »

das der im hinteren fahrzeug einen führerschein ahben mus stimmt nicht so ganz.Das habe ich gerade vor kurzem erst wieder von meiner freundin gehört.Der im hinteren fahrezug sitzt muss nur lenken und an die pedale kommen können.

Wenn man mit einer Stange abschleppt,dann muss man einen LKW Führerscheinbesitzten.

Das mit ohne Kennzeichen zum TÜV fahren ist auch nicht so ganz richtig.Nen kumpel hat das mal für seinen kleinen bruder gemacht.Der hat sich ein kennzeichen reserviert und einfach das reservierte kennzeichen auf einen paapkarton geschrieben und ist damit zum tüv und anschließend zur zulassungsstelle gefahren.

Genauso ist es ein abgemeldetes auto ins ausland zu fahren.Da brauchte man früher auch keine kennzeichen für.Frgat mich nicht warum.Jetzt gibt es ja diese guten kennzeichen mit dem roten balken rechts.Soweit ich weiss,dient dieses um ein auto ins ausland zu befördern.

Ich lege mich dabie aber nicht fest.Am besten ist es immernoch bei der örtlichen Polizeistelle nach zu fragen und sich das auch eventuell auf einem Zettel bescheinigen lassen.Es gibt ja immer wieder polizisten,die glauben einem das nicht,was man erzählt.



Beitrag bearbeitet (14.05.07 06:40)
Grüße aus Schleswig-Holstein :wink:

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