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die Reifengröße die ich fahren will, steht auch nicht in dem Gutachten. Wundere mich sowieso gerade...
so wie ich das ausgerechnet habe, dürfte man die 195/45R16 aufm Rocco nicht fahren ohne eine Tachoangleichung zu machen. Deswegen habe ich die 40er genommen, womit alles im grünen Bereich liegen sollte. Hoffentlich habe ich da keinen Mist gebaut...
das Problem liegt darin, dass es nach EU-Richtlinien nicht mehr ausreicht die Lauffläche des Reifens abzudekcken. Nun muss das Rad in bestimmten Winkeln abgedeckt sein. Dies soll viel zu schmalen Reifen auf viel zu breiten Felgen entgegenwirken, sodass nun alles vom Kotflügel abgedeckt ist.
Die Frage besteht grundsätzlich darin, ob nach EU-Richtlinie oder nach StVZO abgenommen wird. Ab 01.03.07 ist eine neue Fahrzeugverordnung in Kraft getreten, bei der ich aber nicht durchblicke.
Bisher konnte nach EU-Richtlinie oder StVZO abgenommen werden. Mir ist aber nicht schlüssig, was nun gilt.
Leider hab ich noch keinen gefunden, der den Durchblick hat. Oder besser gesagt habe ich bisher keinen 2. gefunden, der Durchblick hat und mir das bestätigt oder widerlegt, was ich bisher erfahren habe.
ich hoffe nun, dass dieses Gutachten Verwedung finden kann und mir bei der Eintragung hilfreich ist. Schaden kanns ja zum Glück nicht
MfG Thommy
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GT-II, EZ 93, KW-Gewinde Var. 1, Ronal R39 7,5x16" ET 20 & ET0, Domstrebe vorne unten/oben & hinten, H4-Booster, Grillspoiler, Grillverbreiterungen, weiße Blinker, Bonrath Powerrohr

, original Gamma-Radio
GT-II, EZ92, 3P-Gurte hinten, beheizbare Waschdüsen, ZV, TA-Taugnix Gewinde, 6x15" Stahlus, Bra alá Victoria Secret, Verbreiterung entfernt, GT-Scheinwerfer mit DE-Linsen, weiße Blinker, JE-Design Integralblende, VOTEX-Dachreling, Gummiente an beiden Abschleppösen "
hässliche Henriette"