wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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i21b
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wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme

Beitrag von i21b »

Sagt mal wann beginnt die 1 Jahresfrist beim Fall Saisonkennzeichen? Also mein Scirocco schläft seit 09/2006 seinen Winterschlaf. Im April wird er ja automatisch wieder zugelassen durch das Kennzeichen. Was passiert wenn ich den noch diese Woche abmelde. Gilt das Jahr dann von morgen oder Freitag gesehen oder vom 1.10.06 gerechnet? Jemand der diesen Fall schon hatte? Wenn ich jetzt Geld spare, dann aber bei einer Vollabnahme draufzahle, macht das für mich keinen Sinn. Wer kann Auskunft geben?
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Folterknecht
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Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme

Beitrag von Folterknecht »

die ein jahr abgemeldet = vollabnahme regelung gibt es nicht mehr !
...bin dann mal weg
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dr.scirado
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Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme

Beitrag von dr.scirado »

ja vollabnahme ist entfallen. du fährst ganz normal zum tüff.
Scirocco II CL, 1983, Zender Z400 Breitbau, Projekt.
Scirocco II GTL, 1985, Servo, Sitzheizung, Elektro-Fensterheber, Bastuck Edelstahl. Oldtimer.
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53B
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Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme

Beitrag von 53B »

Vorallem die ein Jahresregel gibt es ewig nicht mehr, das waren mal 12 Monate die man dann auf 18 verlängern konnte. Waren dann aber seit ewigkeiten gleich die 18 Monate und nun sind es 7 Jahre.
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m1ndgam3
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Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme

Beitrag von m1ndgam3 »

für die autos die ab 1.3? 2007 abgemeldet worden sind. es gilt auf jeden fall nicht rückwirkend was mir der tüv gesagt hat. genaues datum hab ich jetz nicht im kopf, es ist auf jeden fall ab 2007
Feuer frei und weiteratmen!!

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nomo
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Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme

Beitrag von nomo »

hab noch einen seit 3 jahren abgemeldeten scala im schuppen stehn. hab ich das jetzt richtig verstanden dass der noch vollabnahme brauchen täte?
Tittenfan aus Leidenschaft

Re: wann beginnt die 1 Jahres Frist - Vollabnahme

Beitrag von Tittenfan aus Leidenschaft »

Richtig. Habe einen 88er Scala erworben, der seit Sommer 2004 abgemeldet ist. Habe mich vor ca. 2 Wochen beim hiesigen Tüv mal schlau gemacht. Folgende Regelung gilt seit dem 01.03.07

Egal ob das Fahrzeug jetzt abgemeldet wird oder schon eine Zeit lang abgemeldet ist, an dem Tag der wiederzulassung darf das Datum der letzten vorübergehenden Stilllegung einen Zeitraum von 84 Monaten oder 7 Jahre nicht überschreiten.

Erst nach 84 Monaten Stilllegung ist eine Vollabnahme ( Baurat ) nötig.

Gruß Der Titten- und Sciroccoschrauber :wink:
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