hähä...
dann kriegen se dich bestimmt dran wegen unzulässiger Beförderung von Gefahrgut...
nur so als Beispiel: Um Preßluftflaschen (für schweren Atemschutz, also einfach nur wundervoll gefilterte Luft wie wir sie dauernd atmen) befördern zu dürfen muß man - grob gesehen
- nen Schrieb mitführen auf dem die Ware deklariert ist (inkl Einstufung laut Gefahrgutverordnung, dat funktioniert dann nach so ner 1000Punkte-Regelung)
- nen Feuerlöscher dabei haben
- die Ladung ausreichend gesichert sein
gruß
Fritte