mann,heult net rum!
eine baufirma muß dafür sorgen das die straße passierbar ist!wenn aufgrund von baulichen massnahmen oder durch fahrlässigkeit TROTZ einhaltung der vorgeschriebenen geschwindigkeit schäden am fahrzeug entstehen muß sie haften!!
habs selber alles schon durch-als Straßenbauer sowie als geschädigter!
zum "kies-lkw":wenn bei dem wagen schüttgut runterfliegt,so ist die ladung nicht ausreichend gesichert!also kennzeichen,ort und zeit notieren und die polizei informieren wenns gekracht hat!
wenn ich hinter so nem völlig überladenen spinner herfahre,und ich nur irgendeinen leichten schlag höre wirds kennzeichen sofort notiert und raus auf den parkplatz zwecks kontrolle gefahren!
greetz
Ich hasse Baustellen!
- Hippi
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