auto ohne zulassung abschleppen ?
- Folterknecht
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auto ohne zulassung abschleppen ?
geht das ? oder muss der gezogene wagen auch zulassung mit gültigem tüv haben ?
...bin dann mal weg
- Belling
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Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
ja. haben immer mit roten nummern gemacht. wenn uns jemand angehalten hätte, hätten wir gesagt, dass er uns eben liegen geblieben is. frag mal den sciroccofan. der kann dir sagen wieviel punkte sowas aufm konto bringt, wenn man ohne zulassung abschleppt. ich glaub der macht das so schnell net mehr 
- Folterknecht
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Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
rote numemr gibts ja nimmer also wäre kurzzeitkennzeichen angesagt aber ich hol mir doch kein kurzzeitkennzeichen um den wgen von einer garage 5 km in die nächste garage zu fahren .... :/ ALLES DRECK
...bin dann mal weg
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OSLer
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Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Das ziehende Fahrzeug muß von jemandem mit LKW-Führerschein geführt werden, dann darfst Du auch ohne Zulassung schleppen.
Und unter Beachtung folgender Auflagen:
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
Gruss Lars
Beitrag bearbeitet (08.08.06 18:14)
Und unter Beachtung folgender Auflagen:
http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
Gruss Lars
Beitrag bearbeitet (08.08.06 18:14)
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Freakazoid
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Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Aber nur mittels Schleppstange!
Wenne net soweit weg wärst würd ich aushelfen...Klasse 2 muss ja ausgenutzt werden ;)
Wenne net soweit weg wärst würd ich aushelfen...Klasse 2 muss ja ausgenutzt werden ;)
- zorocco
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Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
was? seit wann braucht mann zum abschleppen nen klasse 2 führerschein? oder gilt des nur bei net zugelassenen fahrzeugen?
lars du bringst mich total durcheinander
lars du bringst mich total durcheinander
92 er rocco mit edlestahl anlage ,30 victor ,7x15 ATs Cup 195/50/15 , 50/40 weitec mit Bilstein , bearbeiteter DX Motor verbaut
-
OSLer
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Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Bei NICHT zugelassenen Fahrzeugen braucht der Schleppende Klasse 2 und noch dazu muß der Schleppvorgang angemeldet und genehmigt sein.
Gruss Lars
Gruss Lars
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Sciroccofan
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Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Tipp von mir: Mach es nur nicht!!!
Wie Belling schon sagte, ich weiss es .... leider ...
... da kannste Dein Punktekonto von 0 gleich in den 2-stelligen Bereich fahren ... 
Nagut, 5 km sind nicht so viel.... aber dennoch: Hol Dir lieber Kurzzeitkennzeichen oder nen Trailer oder schildere Dein Anliegen bei ner gutbekannten Werkstatt und borg Dir die Schilder für ne halbe Stunde...
Was mir noch in Erinnerung ist, benötigt man bei abgemeldetem Auto
- Zugfahrzeug mit Fahrer der Führerscheinklasse 2
- gezogenes Fahrzeug genügt Führerscheinklasse 3
- Genehmigung des Kreises oder sowas
Und vor allem sollte man das ganze keinesfalls über ne längere Strecke machen ... ok - 5 km sind nicht viel...
Wie Belling schon sagte, ich weiss es .... leider ...
Nagut, 5 km sind nicht so viel.... aber dennoch: Hol Dir lieber Kurzzeitkennzeichen oder nen Trailer oder schildere Dein Anliegen bei ner gutbekannten Werkstatt und borg Dir die Schilder für ne halbe Stunde...
Was mir noch in Erinnerung ist, benötigt man bei abgemeldetem Auto
- Zugfahrzeug mit Fahrer der Führerscheinklasse 2
- gezogenes Fahrzeug genügt Führerscheinklasse 3
- Genehmigung des Kreises oder sowas
Und vor allem sollte man das ganze keinesfalls über ne längere Strecke machen ... ok - 5 km sind nicht viel...
- zorocco
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Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
hmmm klasse 2 hab ich klasse 3 auch und rote nr hat mein anchbar als autoverkäufer sowieso ^^. dh. ich habe meinen rocco auch mit seiner roten nr. abgehohlt^^
92 er rocco mit edlestahl anlage ,30 victor ,7x15 ATs Cup 195/50/15 , 50/40 weitec mit Bilstein , bearbeiteter DX Motor verbaut
- Bernd F911
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Re: auto ohne zulassung abschleppen ?
Man unterscheidet zwischen "abschleppen" und "schleppen".
Beim "schleppen" muß der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs in der Tat den Klasse 2 FS haben.
Bei abgemeldetem Fahrzeug ( also beim schleppen ) zusätzlich eine Genehmigung vom SVA.
Mich hat es auch einen Besuch beim Anwalt gekostet.
Dank meiner Aussage vor ("Tat")Ort blieb es allerdings bei einer Einstellung des Verfahrens.
Natürlich wollte der Anwalt sein Honorar.
Beitrag bearbeitet (08.08.06 22:20)
Beim "schleppen" muß der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs in der Tat den Klasse 2 FS haben.
Bei abgemeldetem Fahrzeug ( also beim schleppen ) zusätzlich eine Genehmigung vom SVA.
Mich hat es auch einen Besuch beim Anwalt gekostet.
Dank meiner Aussage vor ("Tat")Ort blieb es allerdings bei einer Einstellung des Verfahrens.
Natürlich wollte der Anwalt sein Honorar.
Beitrag bearbeitet (08.08.06 22:20)
