H-Zulassung mit Gewindefahrwerk???

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hadef
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Re: H-Zulassung mit Gewindefahrwerk???

Beitrag von hadef »

ah ja, ein produktiver antwort-kommentar ist immer was feines.
ich kann jetzt ein bißchen über meine schulbildung plaudern oder was ich so den ganzen tag lang mache. es hat beides mit lesen zu tun und eines davon mit arbeiten an alten autos, aber das tut hier nix zur sache. aber ich kann ja mal ein paar auszüge aus deinem link posten:

Fahrwerk
· Das Orignalfahrwerk ist gefordert.
· Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör

Motor
...

· Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.

· Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder

hier steht es sogar genau im wortlaut drin:

- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-
Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).

und so geht das auf allen 13 seiten. muss ich noch mehr schreiben???



Beitrag bearbeitet (05.05.06 21:07)
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Scirosto

Re: H-Zulassung mit Gewindefahrwerk???

Beitrag von Scirosto »

und was ist mit der Leistungssteigerung von max. 5%?
Da hat man mit Weber so sein Problem, aber da Du eine gute Bildung hast wirst Du sicherlich mit dem Prüfer alles klar machen und Dich als TÜVexperte entpuppen.
Oli
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hadef
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Re: H-Zulassung mit Gewindefahrwerk???

Beitrag von hadef »

ich sehe schon, du besserst dich. anfangs durfte ich gar nichts umbauen, jetzt begnügst du dich mit der leistungssteigerung.
nur mal ein kleines (bei mir aktuelles) beispiel:
ich kaufe mir einen opel kadett b mit 1000ccm und will dieses fahrzeug für den motorsport umbauen, aber eine h-nummer fahren. jetzt kann ich die leistung entweder durch weber steigern (steht auf seite 8), weils die damals schon gab und verbaut wurden oder ich baue um auf 1.9er motor (original aus kadett b rallye), darf ich auch (steht auf seite 7). beides hat wahrscheinlich eine leistungssteigerung von mehr als 5%.
ich kann nur immer wieder sagen: wer lesen kann, is klar im vorteil.
und nebenbei, so ein punkt am anfang ist ein zeichen für eine aufzählung, d.h. du darfst entweder original fahren und keine leistungsteigerung über 5% auf den neuen motoren haben(ja, man darf neue motoren einbauen, steht auch auf seite 7) oder du darfst andere vergaser fahren, die es aber damals schon gegeben haben muss (zeitgenössisch).
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brettermeier
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Re: H-Zulassung mit Gewindefahrwerk???

Beitrag von brettermeier »

hey Leute wir wollen uns hier doch nicht streiten, oder? :gruebel:

Ich hab ja noch ein wenig Zeit mit der H-Zulassung, bau erst mal Konis ein und frag mal gelegentlich den TUEV-Pruefer meines Vertrauens (wohnt 100 m von mir wech und sind per Du :zwinker: )

@Oli
die Gullideckel-Felgen oxidieren bei mir im Garten noch rum, wann willst die denn mal abholen, sonst klaut die noch einer :lol:

Gruss
Mario
Heiliges Blech!!!

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