TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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dr.scirado
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Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Beitrag von dr.scirado »

>>>20cm aber schon.


ich kann mir auch gut 20cm an mir vorstellen :geil: :hihi:
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MK_SCIROCCO_16V
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Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Beitrag von MK_SCIROCCO_16V »

>>>>ich kann mir auch gut 20cm an mir vorstellen

:lol: vorstellen?! nee harry da wird nix mehr draus der wächst nicht mehr :lol:
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FF81
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Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Beitrag von FF81 »

Hallo S-Hobel,

ich kann dir da Erfahrungen aus einem aktuellen Rechtsstreit berichten. Da ich sehr viele VW-Fahrer kenne die nicht unbedingt Scirocco fahren. Deren Fahrzeuge sind teilweise so tief dass sie in meiner heimatstadt kaum noch fahrbar sind.

Also die 11cm sind ein Anhaltspunkt für Prüfer! So auch unser Tüv, der uns diese Aussage bestätigte! Und zwar zu fest stehenden Teilen wie Ölwanne, Dreieckslenker, Stabi, Kat etc. Frontschürze und Lippen zählen nicht dazu. Aber es liegt im ermessen des Prüfers ob er auch unterhalb von 11cm einträgt! Jedoch nicht unter 7,schlagmichtot cm denn da setzt der aktuelle rechtsstreit ein in dem die Polizei ein fahrzeug in Hamm still legte welches mit 6cm Bodenfreiheit zur Ölwanne zu tief war. Nicht wegen den 11cm des Tüvs sondern wegen 7,irgendwas des Bauamtes!
In den Bauvorschriften steht irgendwo das Straßenbahnschienen und schienen an Bahnübergängen 7,xx cm heraus ragen dürfen. Kommt ein Fahrzeug da nicht drüber behindert es den Verkehr! Also da die 11cm nicht fest sind, kommen se dir hinten rum!

11cm sind anfechtbar da nur richtlinie, nix festes

aber 8cm solltens sein um den Bauvorschriften zu entgehen...
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DucAndi
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Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Beitrag von DucAndi »

Also meine Kiste ist derbe aufgesetzt beim Bremsentest. Und der Prüfer hat nur gegrinst. :-)

Aber des ja sowieso n Streitthema und deswegen......



......hab ich nix gesagt :grins:
So Bua! Jiatz zoagt da da Babba amoi wos a richtige Arschbombm is!
Superhobel

Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Beitrag von Superhobel »

Also,

ich war grad eben mal in unserem Archiv, die VdTÜV Schrift 751 herausgesucht. Im Anhang II steht zu lesen:

II.5.1.9. Prüfung der Bodenfreiheit

Nach einer Tieferlegung sollte das betriebsbereite Fahrzeug besitzt mit einem fahrer eine Schwelle von 800mm und einer Höhe von 110mm berührungslos überfahren können. Die Berührung von elastischen Werkstoffen kann dabei unberücksichtigt bleiben. Bei Unterschreiten des Richtwertes von 110mm muss sichergestellt werden, dass von dem Fahrzeug keine Gefahr in bezug auf andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann. Ebenso ist die Bodenfreiheit im praktischen Betrieb zu beurteilen. Ein Fahrbahnkontakt sicherheitsrelevanter Bauteile muss unter allen Umständen ausgeschlossen werden.


In diesem Merkblatt steht auch eine Menge über Motortuning, leider darf ich es nicht kopieren, nur abschreiben.
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Angel
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Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Beitrag von Angel »

na dann tip mal fleisig.

gruß angel
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Eugen
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Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Beitrag von Eugen »

@Superhobel:
sag ich doch, 8cm sinds, das ist die Schmerzgrenze für feste Bauteile. So hat man sich zumindest vor knapp 2 Jahren geeinigt.

Gruß,
Eugen
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Michas Rocco
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Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Beitrag von Michas Rocco »

>>>Wenn der Wagen allerdings nicht mehr in die Bremstester bei der HU passt, dann denke ich wird es Ärger geben<<<


Bein 2er Golf vom Kollegen mußten alle Mann, inklusiver TÜV Prüfer mit anpacken, damit er mit seinem Frontspoiler über die Kante ( 4cm ) von der Grube kommt. War auch ne lustige Aktion, hat auch TÜV bekommen.


>>>Nach einer Tieferlegung sollte das betriebsbereite Fahrzeug besitzt mit einem fahrer eine Schwelle von 800mm und einer Höhe von 110mm berührungslos überfahren können.<<<

Wie soll das denn zu verstehen sein, soll das heißen das ich mit dem Auto über eine !!!11cm!!! hohe Schwelle fahren soll ohne aufzusetzen???
Mfg

Micha :wink:

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Tempest
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Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Beitrag von Tempest »

>Also meine Kiste ist derbe aufgesetzt beim Bremsentest. Und der Prüfer hat nur gegrinst.

:hihi: Da gibt's hier in GB dann noch die Vorschrift, dass bei Autos, die nicht auf den Bremsenprüfstand passen, die Bremsleistung mit einem sogenannten Decelerometer bei einer Probefahrt nachgewiesen werden muss. Da wird mir jedes Jahr (denn hier in GB müssen alle Autos jedes Jahr zum englischen TÜV) dann immer ganz anders, wenn ich den Prüfer mit grossem Grinsen im Gesicht in meinem Einser davon düsen sehe :erschrecken:

Ansonsten haben wir hier in GB keine Mindesthöhenvorschriften, ich lebe daher gut mit meinen 5 cm (oder wer's mal nachrechnen möchte: Das sind 50 mm :hihi: ) Bodenfreiheit zur Frontschürze und doch schon ein wenig mehr zu festen Teilen wie Ölwanne :hihi:

Tempest
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Sebastian53b
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Re: TÜV: Bodenfreiheit 200mm ???

Beitrag von Sebastian53b »

Beitrag bearbeitet (21.02.06 17:10)
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