Hallo,
habe mal gegoogelt. Offensichtlich bin ich da wieder an einen geraten, der besser seine eigene Zulassung mal überprüfen sollte.

Jeder Kunde fragt mich ständig "Auf welcher Grundlage urteilen Sie? und da muss ich immer eine Norm parat haben. Hatte er aber nicht. Es gibt keine gesetzliche Mindesthöhe, nur ein Merkblatt des VdTÜV 751, in welchem 11 cm empfhohlen werden, die aber nicht verbindlich sind. Wenn der Wagen allerdings nicht mehr in die Bremstester bei der HU passt, dann denke ich wird es Ärger geben
In unserer Datrenbank habe ich aber folgendes gefunden:
VdTÜV 751:
Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit
Werde dieses Merkblatt mal anfordern, mal schauen...
Beitrag bearbeitet (21.02.06 09:27)