Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
- W. Hass
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Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
Hallo liebe Forianer,
ich hab da mal etwas rausgesucht, dass für uns alle von Bedeutung ist. (zumindest bei der derzeitigen Wtterlage.)
Die StVO wird insoweit geändert, dass jetzt §2, Abs. (3a) Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, müssen sich die Führer kennzeichnungspflichtiger Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern so verhalten, daß eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist; wenn nötig, ist der nächste geeignete Platz zum Parken aufzusuchen. Gleiches gilt bei Schneeglätte oder Glatteis.
²Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Entscheidend wird hier der Satz 2. Diese Änderung soll ab morgen Gültig sein. Nachzulesen unter http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html
Ich habe diese Informationen aus einer Gesetzesvorlage die in unserem Studium durch unserem Rechtsdozenten behandelt wurde und welchen Einfluss dieses Gesetz auf (unsere) Speditionsbranche haben wird.
Weiter befanden sich in der Gesetzesvorlage auch Bußgelder die zu erheben gedacht wird:
Gerät ein Autofahrer dann zum Beispiel bei winterlichen Wetterverhältnissen mit der falschen Bereifung in eine Polizeikontrolle, muss er mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sollen fällig werden, wenn ein falsch bereiftes Fahrzeug den Verkehr blockiert.
In diesem Sinne ... Guten Rutsch
Greetz Willi
ich hab da mal etwas rausgesucht, dass für uns alle von Bedeutung ist. (zumindest bei der derzeitigen Wtterlage.)
Die StVO wird insoweit geändert, dass jetzt §2, Abs. (3a) Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, müssen sich die Führer kennzeichnungspflichtiger Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern so verhalten, daß eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist; wenn nötig, ist der nächste geeignete Platz zum Parken aufzusuchen. Gleiches gilt bei Schneeglätte oder Glatteis.
²Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Entscheidend wird hier der Satz 2. Diese Änderung soll ab morgen Gültig sein. Nachzulesen unter http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html
Ich habe diese Informationen aus einer Gesetzesvorlage die in unserem Studium durch unserem Rechtsdozenten behandelt wurde und welchen Einfluss dieses Gesetz auf (unsere) Speditionsbranche haben wird.
Weiter befanden sich in der Gesetzesvorlage auch Bußgelder die zu erheben gedacht wird:
Gerät ein Autofahrer dann zum Beispiel bei winterlichen Wetterverhältnissen mit der falschen Bereifung in eine Polizeikontrolle, muss er mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. 40 Euro sollen fällig werden, wenn ein falsch bereiftes Fahrzeug den Verkehr blockiert.
In diesem Sinne ... Guten Rutsch
Greetz Willi
[LEFT]Greetz Willi
AKA: Torfrockschrat
bekennder Sympatisant von جفت الصخرة
[/LEFT]
2016er Skoda Superb TDI Alltagsauto
90er GT II (Bastard-JH) D3-Kat mit Venturi Gasanlage
geliebtes Einzelstück und ex Alltagsrenner - im Neuaufbau - dauert länger ...
originaler 87er GTX in Flashsilber mit 85TKM zum liebhaben
OHZ-07053 
schwarzer GT II EZ 10/1992 "Lucky#Seven"
Neuzugang 2019:
Königsrocco
[SIGPIC][/SIGPIC]
AKA: Torfrockschrat
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- Stephan
- Beiträge: 12661
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- Wohnort: Braunschweig
Re: Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
Hi,
o.g. sollte schon länger bekannt sein. In den Medien wurde darüber breit diskutiert (in Bezug auf Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen).
Meine persönliche Meinung dazu ist: Ich finde es ausgesprochen gut, dass in dieser Richtung endlich mal etwas getan wird, denn es dient unser aller Sicherheit.
Übrigens werden die Verstöße bezüglich der Bereifung erst ab März geahndet. Effektiv heißt das für unsere Sommerreifenfraktion, dass es erst im nächsten Winter kritisch wird.
Also haltet die Füße ruhig, es geht Euch noch nicht ans Leder (äh, Gummi).
Guten Rutsch.
o.g. sollte schon länger bekannt sein. In den Medien wurde darüber breit diskutiert (in Bezug auf Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen).
Meine persönliche Meinung dazu ist: Ich finde es ausgesprochen gut, dass in dieser Richtung endlich mal etwas getan wird, denn es dient unser aller Sicherheit.
Übrigens werden die Verstöße bezüglich der Bereifung erst ab März geahndet. Effektiv heißt das für unsere Sommerreifenfraktion, dass es erst im nächsten Winter kritisch wird.
Also haltet die Füße ruhig, es geht Euch noch nicht ans Leder (äh, Gummi).
Guten Rutsch.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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Re: Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
muss man denn auch strafe zahlen wenn man im winter mit sommerreifen fährt obwohl kein schnee liegt ?
- Stephan
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Re: Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
Ich denke, es wird dazu noch Urteile geben, sobald die ersten Betroffenen Klagen. Grundsätzlich würde ich sagen NEIN, denn im Text oben ist ja zu lesen, das die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist.
MfG,
Stephan
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(Walter Röhrl)
Stephan
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- BlackSoliD
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Re: Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
Hi,
wie siehts damit aus wenn man mit größeren Reifen fährt als im Brief steht? Also bei mir ist es nämlich so:
Hab zwar winterreifen drauf von meinem Scala´88er des sind 175/70R13 82T
aber bei meinem ´86er wo ich die fahre steht im Brief nur kleinere:
[img=http://img402.imageshack.us/img402/3539/fahrzeugschein5er.th.jpg]
Muss ich die extra nochmals eintragen lassen?
Gruß Alex
wie siehts damit aus wenn man mit größeren Reifen fährt als im Brief steht? Also bei mir ist es nämlich so:
Hab zwar winterreifen drauf von meinem Scala´88er des sind 175/70R13 82T
aber bei meinem ´86er wo ich die fahre steht im Brief nur kleinere:
[img=http://img402.imageshack.us/img402/3539/fahrzeugschein5er.th.jpg]
Muss ich die extra nochmals eintragen lassen?
Gruß Alex
Ich bin nicht Drogenabhängig!!!! Ich fahr nur Scirocco.
mein lilaner Teufel
mein originaler 88er Scala
:auto:
mein Zuwachs: 16v PL US-Modell
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- Stephan
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Re: Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
Das bedeutet, dass Du die größe 155er nur als Winterreifen, nicht jedoch als Sommerreifen fahren darfst. Die 175er darfst Du natürlich auch als Winterreifen fahren.
MfG,
Stephan
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(Walter Röhrl)
Stephan
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- BlackSoliD
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Re: Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
Im Sommer fahr ich sowieso die 195er auf Alu und im Winter die 175er auf stahl. Wenn ich des so fahren darf ohne was eintragen lassen zu müssen 
Danke für Antwort Stephan.
Gruß Alex
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- Stephan
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Re: Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
Kein Prob. Du kannst natürlich auch die 195er als Winterreifen fahren.
MfG,
Stephan
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(Walter Röhrl)
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- BlackSoliD
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Re: Neue Gesetze zum 01.01.2006 die uns alle betreffen ...
was???? Geht des? 
Aber ich bleib bei dem was ich hab. Auser ich würd ma en günstiges angebot bekommen.
Gruß Alex
Aber ich bleib bei dem was ich hab. Auser ich würd ma en günstiges angebot bekommen.
Gruß Alex
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