Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
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Superhobel
Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Hallo,
mein Anruf bei der Polizei ergab, dass diese selbst vor einem Problem stehen aber im Ernstfall nachweisen müssen, dass es eben nicht zulässig ist. Der alte Fahrzeugbrief und die TÜV Scheine sind ab jetzt Beweismittel über die Rechtmässigkeit der Eintragung. Diese werden auch beim TÜV akzeptiert. Hatte auch das Problem, dass bei mir Ronal als auch die ATS Cup eingetragen waren aber im neuen Brief nur noch die Ronal stehen, weil die bei der Prüfung aufgezogen waren.
mein Anruf bei der Polizei ergab, dass diese selbst vor einem Problem stehen aber im Ernstfall nachweisen müssen, dass es eben nicht zulässig ist. Der alte Fahrzeugbrief und die TÜV Scheine sind ab jetzt Beweismittel über die Rechtmässigkeit der Eintragung. Diese werden auch beim TÜV akzeptiert. Hatte auch das Problem, dass bei mir Ronal als auch die ATS Cup eingetragen waren aber im neuen Brief nur noch die Ronal stehen, weil die bei der Prüfung aufgezogen waren.
- cekey
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
hatte mal dazu mit dem zulassungschef, bei dem ich grad Arbeiten war, ein gespräch
die Einträge werden vom Computer gekillt, können zwar nachgetragen werden, jedenfalls zum tiel, muss aber nicht
eine kopie des alten Briefes reicht, im Zweifelsfall muss dann der Brief im Original nachgereicht werden
also ist allem Beschiß Tor und Tür geöffnet
eins wird besser, du musst nicht mehr zur Zulassung wenn du neue Reifen hast, es reicht das Gutachten vom Tüv
die Einträge werden vom Computer gekillt, können zwar nachgetragen werden, jedenfalls zum tiel, muss aber nicht
eine kopie des alten Briefes reicht, im Zweifelsfall muss dann der Brief im Original nachgereicht werden
also ist allem Beschiß Tor und Tür geöffnet
eins wird besser, du musst nicht mehr zur Zulassung wenn du neue Reifen hast, es reicht das Gutachten vom Tüv
"Das geht nicht" das haben die anderen schon rausgefunden
Jetzt musst du den Weg finden dass das doch geht.
@ michael manousakis
Scirocco ABF, Klima, 6-Gang Erweiterung, Wavetrac-Sperre, Tempomat, ABS
Jetzt musst du den Weg finden dass das doch geht.
@ michael manousakis
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Eugen
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Ich empfehle hier mal den ADAC. Dort stehen auch die Infos drin, die ich habe. Letzten Montag habe ich das auch mit der Zulassungsstelle in Lindau besprochen.
In Lindau gibt es kein Programm, welches sich die Daten willkürlich aussucht. Die notwendigen Daten gibt der Sachbearbeiter ein und so stehen die dann auch drin.
Im Teil II stehen allerdings keine Eintragungen mehr, das stimmt.
Zur Nachweispflicht der Polizei. Wenn sich die Polizei unsicher ist, dann wird man halt zum TÜV geschickt, das war vorher so und ist jetzt auch nicht anders.
Wo liegt die Vereinfachung? Gute Frage, höchstens im EU-weiten Verkehr, weil irgendwann alle einigermaßen einheitliche KFZ-Papiere haben.
Auf nationaler Ebene bringen die neuen Papiere bisher aber nichts als Ärger ein. Vor allem beim Reifenkauf (woher soll ein Normalfahrer nun wissen welche Reifen er fahren darf? vor allem wenn er mal einen Neuwagen hat ohne den alten Brief!!) und bei Polizeikontrollen.
Gruß,
Eugen
In Lindau gibt es kein Programm, welches sich die Daten willkürlich aussucht. Die notwendigen Daten gibt der Sachbearbeiter ein und so stehen die dann auch drin.
Im Teil II stehen allerdings keine Eintragungen mehr, das stimmt.
Zur Nachweispflicht der Polizei. Wenn sich die Polizei unsicher ist, dann wird man halt zum TÜV geschickt, das war vorher so und ist jetzt auch nicht anders.
Wo liegt die Vereinfachung? Gute Frage, höchstens im EU-weiten Verkehr, weil irgendwann alle einigermaßen einheitliche KFZ-Papiere haben.
Auf nationaler Ebene bringen die neuen Papiere bisher aber nichts als Ärger ein. Vor allem beim Reifenkauf (woher soll ein Normalfahrer nun wissen welche Reifen er fahren darf? vor allem wenn er mal einen Neuwagen hat ohne den alten Brief!!) und bei Polizeikontrollen.
Gruß,
Eugen
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- klimarocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Also bleibt die Unsicherheit gross. Sicher nicht nur bei uns. Und etwas, das amtlich! für ungültig gestempelt wurde, kann doch ernsthaft nicht als Nachweis dienen sollen?! Zumal offenbar niemand auf den Zulassungsstellen mahnt, das ungültige Dokument säuberlich aufzubewahren und stets mitzuführen! Das ist auch nirgendwo nachzulesen!
Tendenziell machen die Zulassungsstellen hier - rein menschlich betrachtet nachvollziehbar - nicht mehr als unbedingt nötig. Bei guter Laune auf diplomatische Bitte bei wohlwollendem Chef wird eingetragen, sonst stellt man sich bockig, weil sich jedem der Sinn der neuen Regelungen verschliesst.
Vorschlag: Jeder schreibe seine! Zulassungsstelle - am besten und billigsten als Mail/ Fax - zunächst zu unten aufgeführten 4 Punkten kompakt an.
Wir tauschen dann anhand der nach und nach eingehenden Antworten mal aus, was dabei herausgekommen ist. Ich versuche dann, einen Weg zu einer der Presseagenturen zu bahnen, wenn da nicht jemand von uns bereits gute Connections hat und das besser kann!
So könnte! das Schreiben aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren (oder an die betreffende zuständige Person, den namentlich bekannten Amtsleiter...)
der Inhalt der neuen Fahrzeugpapiere macht unsicher. Sicher können Sie mir auf nachfolgende Fragen eine konkrete und passgenaue Antwort geben:
1. Wie kann im Fall einer Verkehrskontrolle die Polizei ab Werk herstellerseitig eingetragenen Daten feststellen (z. B. erlaubte Felgen und Reifengrössen), die nicht in die neuen Fahrzeugpapiere eingetragen wurden und für die der Hersteller deshalb kein! Gutachten mitgeliefert hat?
2. Wie ist sichergestellt, dass bei einer Verkehrskontrolle die Polizei die vom TÜV zugelassenen Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel andere Federn, anderes Fahrwerk, anderes Lenkrad) erkennen kann? Die Gutachten wurden - wie gesagt - nach Abnahme vom TÜV eingezogen, sind also nicht mehr vorzeigbar!
3. Wie kann ich! feststellen, ob tatsächlich alle! Veränderungen am Gebrauchtfahrzeug eingetragen wurden, das Fahrzeug also eine Betriebserlaubnis zum Zeitpunkt des Verkaufs/ Kaufs hat?
Falls die Daten bei Ihnen oder ?? gespeichert sind: Wo und wie kann ich als Käufer die bisher im alten Fahrzeugbrief nachgetragenen Daten abrufen, wenn der als ungültig gestempelte alte Fahrzeugbrief naheliegenderweise nicht mehr aufbewahrt wurde?
4. Wer muss oder wie kann ich im Fall eines Unfalls nachweisen, dass der Unfallgegner seine Bauartveränderungen komplett hat prüfen und eintragen lassen, wenn er auf nicht mehr nachvollziehbare Eintragungen im vernichteten - da ungültig gestempelten - Fahrzeugbrief verweist und keine Gutachten vorlegen kann, weil diese bei Eintragung vom TÜV pflichtgemäss eingezogen worden sind?
Auf Ihre prompte und extraktreiche Antwort zu den konkret formulierten Fragen freut sich und verbleibt
mit freundlichem Gruss
(Unterschrift/ Namen bitte nicht vergessen)
Wer macht mit?
Wir können später immer noch gezielt nachlegen. Der "Fragebogen" ist heftig genug. Wird er zu lang, besteht die Gefahr, dass er auf dem Haufen unerledigter Anfragen landet oder allgemein mit Textbausteinen beantwortet wird. Das schafft keine Klarheit und nützt uns dann nichts.
Martin
Tendenziell machen die Zulassungsstellen hier - rein menschlich betrachtet nachvollziehbar - nicht mehr als unbedingt nötig. Bei guter Laune auf diplomatische Bitte bei wohlwollendem Chef wird eingetragen, sonst stellt man sich bockig, weil sich jedem der Sinn der neuen Regelungen verschliesst.
Vorschlag: Jeder schreibe seine! Zulassungsstelle - am besten und billigsten als Mail/ Fax - zunächst zu unten aufgeführten 4 Punkten kompakt an.
Wir tauschen dann anhand der nach und nach eingehenden Antworten mal aus, was dabei herausgekommen ist. Ich versuche dann, einen Weg zu einer der Presseagenturen zu bahnen, wenn da nicht jemand von uns bereits gute Connections hat und das besser kann!
So könnte! das Schreiben aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren (oder an die betreffende zuständige Person, den namentlich bekannten Amtsleiter...)
der Inhalt der neuen Fahrzeugpapiere macht unsicher. Sicher können Sie mir auf nachfolgende Fragen eine konkrete und passgenaue Antwort geben:
1. Wie kann im Fall einer Verkehrskontrolle die Polizei ab Werk herstellerseitig eingetragenen Daten feststellen (z. B. erlaubte Felgen und Reifengrössen), die nicht in die neuen Fahrzeugpapiere eingetragen wurden und für die der Hersteller deshalb kein! Gutachten mitgeliefert hat?
2. Wie ist sichergestellt, dass bei einer Verkehrskontrolle die Polizei die vom TÜV zugelassenen Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel andere Federn, anderes Fahrwerk, anderes Lenkrad) erkennen kann? Die Gutachten wurden - wie gesagt - nach Abnahme vom TÜV eingezogen, sind also nicht mehr vorzeigbar!
3. Wie kann ich! feststellen, ob tatsächlich alle! Veränderungen am Gebrauchtfahrzeug eingetragen wurden, das Fahrzeug also eine Betriebserlaubnis zum Zeitpunkt des Verkaufs/ Kaufs hat?
Falls die Daten bei Ihnen oder ?? gespeichert sind: Wo und wie kann ich als Käufer die bisher im alten Fahrzeugbrief nachgetragenen Daten abrufen, wenn der als ungültig gestempelte alte Fahrzeugbrief naheliegenderweise nicht mehr aufbewahrt wurde?
4. Wer muss oder wie kann ich im Fall eines Unfalls nachweisen, dass der Unfallgegner seine Bauartveränderungen komplett hat prüfen und eintragen lassen, wenn er auf nicht mehr nachvollziehbare Eintragungen im vernichteten - da ungültig gestempelten - Fahrzeugbrief verweist und keine Gutachten vorlegen kann, weil diese bei Eintragung vom TÜV pflichtgemäss eingezogen worden sind?
Auf Ihre prompte und extraktreiche Antwort zu den konkret formulierten Fragen freut sich und verbleibt
mit freundlichem Gruss
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Wir können später immer noch gezielt nachlegen. Der "Fragebogen" ist heftig genug. Wird er zu lang, besteht die Gefahr, dass er auf dem Haufen unerledigter Anfragen landet oder allgemein mit Textbausteinen beantwortet wird. Das schafft keine Klarheit und nützt uns dann nichts.
Martin
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Eugen
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Ich mache da mit und habe soeben an die Zulassungsstelle Lindau den Text geschickt. Mal sehen ob die jetzt auch das antworten was die mir am Montag gesagt haben.
Gruß,
Eugen
Gruß,
Eugen
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- klimarocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
@ Deep_Silence:
dann nix wie weg mit dem Musterbrief an Dein Strassenverkehrsamt. Ich habe gleich an alle umliegenden Strassenverkehrsämter gemailt. Es bleibt spannend!
Martin
Beitrag bearbeitet (18.11.05 21:29)
dann nix wie weg mit dem Musterbrief an Dein Strassenverkehrsamt. Ich habe gleich an alle umliegenden Strassenverkehrsämter gemailt. Es bleibt spannend!
Martin
Beitrag bearbeitet (18.11.05 21:29)
- RedRocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Bin auf jeden Fall dabei , Schicke das Schreiben gleich raus wenn ich übers internet ne mailadresse gefunden hab.
Gruß Bene
Gruß Bene
Lg Bene
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
So habe jetzt das Schreiben an 4 Zulassungsstellen Rausgegeben.
München , Bad-Tölz /Wolfratshausen , Miesbach , und Dachau!!!
Mal gucken was dabei rauskommt.
Greetz bene
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Greetz bene
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
also haben jetzt 3 Leute an insgesamt 9 Strassenverkehrsämter geschrieben. Haben alle anderen wirklich Null Interesse an verbindlichen Infos?
- RedRocco
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
>jo, interessiert mich wirklich nicht besonders, ich seh da kein Problem drin
und laß das mal ganz lässig auf mich zukommen, wird ja nix so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Naja siehste kann ich net behaupten , da mich meine Bulle eh am kiker haben da ich einner der einzigen wenigen Roccos bin der der hier auch noch rumfährt.
und Dann auch noch aufgemotzt des geht doch garnet.
Ich weiß Ganz Genau das des für mich und wahrscheilich viele andere denen es auch so geht in ellen langen Rechtsteits enedet wenn ma nix schwarz auf weiß auf der hand haben
Bene
und laß das mal ganz lässig auf mich zukommen, wird ja nix so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Naja siehste kann ich net behaupten , da mich meine Bulle eh am kiker haben da ich einner der einzigen wenigen Roccos bin der der hier auch noch rumfährt.
und Dann auch noch aufgemotzt des geht doch garnet.
Ich weiß Ganz Genau das des für mich und wahrscheilich viele andere denen es auch so geht in ellen langen Rechtsteits enedet wenn ma nix schwarz auf weiß auf der hand haben
Bene
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