Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
- klimarocco
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Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Wer hat bereits Erfahrungen oder weiss, ob, wo und wie Sondereintragungen aus den alten ungültig gestempelten Fahrzeugbriefen in die neuen Papiere eingetragen werden?: Bei Fahrwerken etc. hat der TÜV ja früher die Gutachten nach Eintragung einbehalten, können also bei Verkehrskontrollen nicht mehr vorgelegt werden.
Hatten wir die Antworten zu diesem Thema schon? Dann freue ich mich auf nen Hinweis; habe unter "Suche" nichts gefunden.
Martin
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Martin
- 53B
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Also eingetragen wird das ganze unter Ziffer 22. Allerdings ist der Platz stark begrenzt und laut meiner Zulassungsstelle, Zitat: "Das ist nicht mein Problem!", kannst Du zusehen was daraus wird. Umschreiben tun sie es bei uns nicht. Denke mal das ist für die einfach zuviel Aufwand. Zu mir hiess es ich brauch diese TÜV Durchschläge, wobei die gibt es nur wenn man den Brief nicht dabei hat.
Glaube das muss erst noch ein Urteilfallen bis man weiss was Sache ist. Werde definitiv nicht alles neu abnehmen lassen, alleine schon weil ich keine Gutachten habe und es nicht einsehe alles schön eintragen zulassen und dafür zu bezahlen und dann soll das alles umsonst gewesen sein.
Glaube das muss erst noch ein Urteilfallen bis man weiss was Sache ist. Werde definitiv nicht alles neu abnehmen lassen, alleine schon weil ich keine Gutachten habe und es nicht einsehe alles schön eintragen zulassen und dafür zu bezahlen und dann soll das alles umsonst gewesen sein.
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Stocki303
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
bei meinem schwiegervater haben sie gemeint es reicht wenn man eine kopie des alten briefes bei hat
- 53B
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
So würde ich das auch einfach machen. Auf wenn ein "ungültig" drauf ist beweist es das die Teile abgenommen und eingetragen wurden. Sollte ein Cop aber mal einen schlechten Tag haben bin ich mir nicht sicher ob der das akzeptieren muss.
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OSLer
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Er muss, eine Kopie des alten Fahrzeugscheines, in welchem die Eintragungen stehen, ist trotz Entwertung als gültiger Nachweis anerkannt.
Diese Auskunft kommt von der Polizeihauptverwaltung Dortmund.
Gruss Lars
Diese Auskunft kommt von der Polizeihauptverwaltung Dortmund.
Gruss Lars
- 53B
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Du musst drauf BESTEHEN dass alle bisherigen Eintragungen übernommen werden und zwar muss dass von DIR kommen, sagst du es nicht sind diese futsch! wie bei mir! Ich muss jetzt mit dem Brief vom Golf zum Tüv und mir die Anbauten bestätigen lassen, einmalig 46Euro für alle Eintragungen, dann wieder zum Straßenverkehrsamt und dann erst habe ich wieder alles drin stehen.
Im neuen Brief steht übrigens nichts mehr drin, nur noch im Schein! und überlege dir vorher gut welche Serienbereifung du eingetragen haben willst, da eine der beiden entfällt!
Ein Anhang wie bei den alten Scheinen ist übrigens momentan noch nicht vorgesehen! Bin mal gespannt wie die das machen wollen!
Extreme Abkürzing!!!
FF S K .97VA/115HA DE VUH*OAUB
so das original:
Fahrwerksfedern Sachs Kennzeichen 97VA/115HA Daempferelement vorn und hinten*ohne Auflagen und Beschraenkungen *gg*
Fänd ich klasse, wird kein beamter mehr draus schlau!
Im neuen Brief steht übrigens nichts mehr drin, nur noch im Schein! und überlege dir vorher gut welche Serienbereifung du eingetragen haben willst, da eine der beiden entfällt!
Ein Anhang wie bei den alten Scheinen ist übrigens momentan noch nicht vorgesehen! Bin mal gespannt wie die das machen wollen!
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Gruß Frank
http://www.vw-society-muelheim.de
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OSLer
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Das darauf bestehen bringt Dir mal gar nichts, wenn sowohl Sachbearbeiter als auch dessen Vorgesetzter dir sagen, daß sie es nicht müssen und demzufolge auch nicht tun.
So geschehen bei mir, daraufhin meine Anfrage bei der Polizei.
Achja, obwohl ein Anhang nicht vorgesehen ist, habe ich schon neue Scheine mit Zusatzblatt gesehen.
Ergo macht wohl jede Zulassungstelle bzw. jede(r) Sachbearbeiter(in), was sie grade will.
Gruss Lars
Beitrag bearbeitet (17.11.05 12:38)
So geschehen bei mir, daraufhin meine Anfrage bei der Polizei.
Achja, obwohl ein Anhang nicht vorgesehen ist, habe ich schon neue Scheine mit Zusatzblatt gesehen.
Ergo macht wohl jede Zulassungstelle bzw. jede(r) Sachbearbeiter(in), was sie grade will.
Gruss Lars
Beitrag bearbeitet (17.11.05 12:38)
- 53B
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
OSler hat da recht. Hab auch drauf bestanden und der guten Frau war das mal sowas von scheiss egal. Hab damit argumentiert das ich keine Unterlagen mehr habe, da sie eingezogen wurden oder die Eintragungen noch vom Vorbesitzer gemacht wurden. Das war der total egal. Soll mich an den Vorbesitzer/Hersteller wenden und schaun das ich das Zeug so zusammen bekomme.
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All Eyez on me
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Re: Sondereintragungen in neuen Fahrzeugbriefen
Ich seh schon....ich werde nächstes Jahr das ganze Amt in Schutt und Asche legen wenn die mir meine Eintragungen vom Daywalker (und das sind nicht grade wenige) nicht übernehmen! Dann laufe ich da Amok....das könnt ihr mir glauben.
Schließlich sind bei mir schon Hunderte (bzw. über tausend) Euros für Sondereintragungen in die Kassen des TÜVs und einiger Firmen geflossen! Die habe ich teuer bezahlt. Also werden sie gefälligst auch in die neuen Scheine mitübernommen!
Reicht mir grade schon, daß ich MEIN WI-KR 823 Kennzeichen wegen Umstellung auf Saison nicht mehr fahren darf.
Schließlich sind bei mir schon Hunderte (bzw. über tausend) Euros für Sondereintragungen in die Kassen des TÜVs und einiger Firmen geflossen! Die habe ich teuer bezahlt. Also werden sie gefälligst auch in die neuen Scheine mitübernommen!
Reicht mir grade schon, daß ich MEIN WI-KR 823 Kennzeichen wegen Umstellung auf Saison nicht mehr fahren darf.