wieder mal ein nervtötendes thema. meine freundin hat heute einen schrieb bekommen mit verwarnung und anhörungsbogen. verwarnug in höhe von 35euro. sie soll am 2.8.05 auf eine behindertenparkplatz vor einem JAWOLL sonderpostenmarkt geparkt haben. habe was von 3 monaten in erinnerung die wären heute doch längst vorbei. ist dem richtig?
und des weiteren steht in der verwarnung nur der name des marktes also jawoll und eine ortsangabe mit gemeinde und plz also keine strasse oder weiters. diese gemeinde/ort ist 2 orte weiter. wir wissen jetzt nicht ausm kopf obs da überhaupt so einen markt gibt gescheige denn ob sie überhaupt da war. laut internet gibts den nämlich nicht (bei uns im ort schon). auch sind keine fahrzeugangaben vermerkt wie fahrzeughersteller und farbe, so wie ich das von anderen knöllchen kenne. und n knöllchen hatte sie auch nie dran.
also ist das jetzt schon verjährt? wenn dem so ist kann man sich weiteren stress eh sparen.
und wenn nicht, wie weiter dagegen vor gehen?hätte man da eine chance selbst wenn meine freundin da geparkt hätte (ich kenn sie ja zutrauen würd ich ihr das
fragen über fragen
mfg mika
Beitrag bearbeitet (15.11.05 16:21)
....schnell is wenn\'s blech glüht!