dass weitergehende Umbauten vorhanden sein könnten. Erklär mal was die da genau mit meinen
Stilllegung! Wahrscheinlich Interessant für alle
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Kaefer-robert
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Re: Stilllegung! Wahrscheinlich Interessant für alle
@Stephan L.
dass weitergehende Umbauten vorhanden sein könnten. Erklär mal was die da genau mit meinen
dass weitergehende Umbauten vorhanden sein könnten. Erklär mal was die da genau mit meinen
- Stephan
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Re: Stilllegung! Wahrscheinlich Interessant für alle
@Käfer Robert:
mal ein Beispiel: vor Dir fährt ein Motorroller mit Versicherungskennzeichen und du hast 95 auf dem Tacho stehen. Anschließend hälst Du ihn an und stellst fest, er hat nen Klasse 3 Führerschein von 1975. Dürfte also nen 45km/h Roller fahren. Mhm, nun hat er erstens ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 STVG). Das stellt einen Vergehensstraftatbestand dar, der mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft wird. Aber was der da nun genau dran umgebaut hat, siehste nicht. Daher Sicherstellung zur Erstellung eines technischen Gutachtens.
Nächstes Beispiel: Du hälst ein Auto an,sagen wir mal nen Manta
, dass vor Dir auf der Bahn mit 230, gefahren ist. Eingetragen sind 110PS(weis der Geier, was es da für Motoren gibt) mit G-KAT (nachgerüstet) Steuereinstufung D3 (wie gesagt, nur ein Beispiel) und ne Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h.
Du guckst unter das Auto - kein KAT da. Mhm, erster Verdacht Steuerhinterziehung. Die Kiste läuft wie ein Sack nüsse und hat ne Einzeldrosselanlage, die auch nicht eingetragen ist. Das siehst Du beides. Nicht ganz klar ist Dir zB., ob der Aufgrund des Laufverhaltens des Motors nun Sportnockenwellen, ggf. ne Hubraumerweiterung. Was machste nun. Einzige Variante, Auto sicherstellen, technisches Gutachten erstellen lassen, dann die weiteren Maßnahmen treffen. Anschließend gibts das Auto zurück.
Gründe für ne Sicherstellung können eigenltich grundsätzlich nur 3 sein:
1. Umweltgründe (Fahrzeug stellt ein Umweltrisiko dar, zB. durch defekten Tank/Ölwanne)
2. Sicherheitsgründe (das Fahrzeug wird nur noch durch die Farbe zusammengehalten, defekte Bremsen usw.)
3. Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (gravierende technische Mängel/fehlende Eintragungen) in erheblichem Umfang
zB. ist es bei ausländischen LKW gerade aus dem ehemaligen Ostblock so, dass Punkt 1 und 2 zusammenkommen und die dann nicht mehr weiterfahren dürfen, erst wenn alles repariert ist.
Der dritte Punkt trifft die von mir angesprochenen Beipiele: Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten. Dabei ist aber immer das mildest mögliche und dabei den Erfolg der pol. Maßnahme garantierende Mittel. In der Regel ist das ein Mängelschein.
Außerdem trifft er zu, wenn das Fahrzeug ein Tatmittel, zB. beim Drogentransport ist.
Sicherstellungen sollen die Ausnahme sein und sind es in der Regel auch. In Berlin läufts teilweise etwas anders, aber das soll hier nicht das Thema sein.
Beitrag bearbeitet (08.07.05 14:34)
mal ein Beispiel: vor Dir fährt ein Motorroller mit Versicherungskennzeichen und du hast 95 auf dem Tacho stehen. Anschließend hälst Du ihn an und stellst fest, er hat nen Klasse 3 Führerschein von 1975. Dürfte also nen 45km/h Roller fahren. Mhm, nun hat er erstens ein Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 STVG). Das stellt einen Vergehensstraftatbestand dar, der mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft wird. Aber was der da nun genau dran umgebaut hat, siehste nicht. Daher Sicherstellung zur Erstellung eines technischen Gutachtens.
Nächstes Beispiel: Du hälst ein Auto an,sagen wir mal nen Manta
Du guckst unter das Auto - kein KAT da. Mhm, erster Verdacht Steuerhinterziehung. Die Kiste läuft wie ein Sack nüsse und hat ne Einzeldrosselanlage, die auch nicht eingetragen ist. Das siehst Du beides. Nicht ganz klar ist Dir zB., ob der Aufgrund des Laufverhaltens des Motors nun Sportnockenwellen, ggf. ne Hubraumerweiterung. Was machste nun. Einzige Variante, Auto sicherstellen, technisches Gutachten erstellen lassen, dann die weiteren Maßnahmen treffen. Anschließend gibts das Auto zurück.
Gründe für ne Sicherstellung können eigenltich grundsätzlich nur 3 sein:
1. Umweltgründe (Fahrzeug stellt ein Umweltrisiko dar, zB. durch defekten Tank/Ölwanne)
2. Sicherheitsgründe (das Fahrzeug wird nur noch durch die Farbe zusammengehalten, defekte Bremsen usw.)
3. Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (gravierende technische Mängel/fehlende Eintragungen) in erheblichem Umfang
zB. ist es bei ausländischen LKW gerade aus dem ehemaligen Ostblock so, dass Punkt 1 und 2 zusammenkommen und die dann nicht mehr weiterfahren dürfen, erst wenn alles repariert ist.
Der dritte Punkt trifft die von mir angesprochenen Beipiele: Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten/Straftaten. Dabei ist aber immer das mildest mögliche und dabei den Erfolg der pol. Maßnahme garantierende Mittel. In der Regel ist das ein Mängelschein.
Außerdem trifft er zu, wenn das Fahrzeug ein Tatmittel, zB. beim Drogentransport ist.
Sicherstellungen sollen die Ausnahme sein und sind es in der Regel auch. In Berlin läufts teilweise etwas anders, aber das soll hier nicht das Thema sein.
Beitrag bearbeitet (08.07.05 14:34)
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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- Tempest
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Re: Stilllegung! Wahrscheinlich Interessant für alle
OK, da hatte der Stephan leicht vor mir seine Antwort gepostet, daher ist mein Kommentar bezügl. "ins Handschuhfach damit" jetzt ausser Kraft.
Danke trotzdem für die Aufklärung, Stephan.
Wie's hier in GB aussieht, weiss ich noch nicht mal, interessiert mich auch weniger, zumal ich ja eh keinen Joghurtbecher fahre
>Nächstes Beispiel: Du hälst ein Auto an,sagen wir mal nen Manta , dass vor Dir auf der Bahn mit 230, gefahren ist.
Einzige Frage: Nach welchen Kriterien werden denn Fahrzeuge angehalten? Wenn's jetzt z.B. mal in dem obigen Beispiel ein Mercedes "wasweissich" mit Geschäftsmann gewesen wäre, der ebenfalls mit 230 km/h unterwegs gewesen wäre, würde der auch angehalten werden?
Tempest
Danke trotzdem für die Aufklärung, Stephan.
Wie's hier in GB aussieht, weiss ich noch nicht mal, interessiert mich auch weniger, zumal ich ja eh keinen Joghurtbecher fahre
>Nächstes Beispiel: Du hälst ein Auto an,sagen wir mal nen Manta , dass vor Dir auf der Bahn mit 230, gefahren ist.
Einzige Frage: Nach welchen Kriterien werden denn Fahrzeuge angehalten? Wenn's jetzt z.B. mal in dem obigen Beispiel ein Mercedes "wasweissich" mit Geschäftsmann gewesen wäre, der ebenfalls mit 230 km/h unterwegs gewesen wäre, würde der auch angehalten werden?
Tempest
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- Stephan
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Re: Stilllegung! Wahrscheinlich Interessant für alle
Hi Tempest,
das war doch nur mal ein Beipiel.
Wollte ja gerade nicht tiefer gelegter Scirocco schreiben, da ja hier im Forum die Akzeptanz, wenns nen Opel trifft, häufig höher ist
.
Mhm, nach welchen Kriterien wird nun angehalten... Wie gesagt, war nur ein Beispiel. Grundsätzlich sicher bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten (zu schnell, also auf ner begrenzten Strecke, Abstand, Handy etc...), oder wenn einem irgendwas komisch vorkommt. Hat man so im Gefühl. Auch wenn mich dafür jetzt wieder einige steinigen wollen. Ist eben so.
Ansonsten hatten wir auch schon so witzige Sachen, zB. nen VAN angehalten, weil der Fahrer nicht angeschnallt war. Auto war gerade geklaut worden (das hat sich aber erst etwas später rausgestellt, Fahrer war natürlich noch bei uns
).
Oder ein paar Jugendliche letztens in Peine, war schon etwas später und gerade noch Dämmerung. Waren 3 im Fahrzeug. Sahen irgendwie komisch aus, kanns nicht beschreiben. Hatten im Rucksack, über den sie sich nicht einig werden konnten, wem er nun gehört, ne schöne große Tupperdose voll mit Mariuhana(oder Marihuana? wie schreibt man das eigentlich richtig? Gibt ja scheinbar beide Schreibweisen, hat wer nen Duden da?)
Hatten diese gerade in Hannover gekauft, laut eigener Aussage, wußten freilich nicht mehr von wem... und hatten alle drei auch was genommen(THC im Urin). Da nach eingehender Untersuchung nix mehr im Auto zu finden war, konnten die Eltern des Einen, denen das Auto gehört hat, dieses dann anschließend wieder abholen.
Beitrag bearbeitet (08.07.05 15:07)
das war doch nur mal ein Beipiel.
Wollte ja gerade nicht tiefer gelegter Scirocco schreiben, da ja hier im Forum die Akzeptanz, wenns nen Opel trifft, häufig höher ist
Mhm, nach welchen Kriterien wird nun angehalten... Wie gesagt, war nur ein Beispiel. Grundsätzlich sicher bei festgestellten Ordnungswidrigkeiten (zu schnell, also auf ner begrenzten Strecke, Abstand, Handy etc...), oder wenn einem irgendwas komisch vorkommt. Hat man so im Gefühl. Auch wenn mich dafür jetzt wieder einige steinigen wollen. Ist eben so.
Ansonsten hatten wir auch schon so witzige Sachen, zB. nen VAN angehalten, weil der Fahrer nicht angeschnallt war. Auto war gerade geklaut worden (das hat sich aber erst etwas später rausgestellt, Fahrer war natürlich noch bei uns
Oder ein paar Jugendliche letztens in Peine, war schon etwas später und gerade noch Dämmerung. Waren 3 im Fahrzeug. Sahen irgendwie komisch aus, kanns nicht beschreiben. Hatten im Rucksack, über den sie sich nicht einig werden konnten, wem er nun gehört, ne schöne große Tupperdose voll mit Mariuhana(oder Marihuana? wie schreibt man das eigentlich richtig? Gibt ja scheinbar beide Schreibweisen, hat wer nen Duden da?)
Hatten diese gerade in Hannover gekauft, laut eigener Aussage, wußten freilich nicht mehr von wem... und hatten alle drei auch was genommen(THC im Urin). Da nach eingehender Untersuchung nix mehr im Auto zu finden war, konnten die Eltern des Einen, denen das Auto gehört hat, dieses dann anschließend wieder abholen.
Beitrag bearbeitet (08.07.05 15:07)
MfG,
Stephan
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Re: Stilllegung! Wahrscheinlich Interessant für alle
danke stephan
auf deine ausführungen is immer verlass
gut nen fachmann hier zu haben!
am besten gegen stillgelegte autos kann man folgendermaßen vorgehen: alle sachen eintragen lassen!
(wie ich
)
greeeetz
am besten gegen stillgelegte autos kann man folgendermaßen vorgehen: alle sachen eintragen lassen!
greeeetz
Scirocco II CL, 1983, Zender Z400 Breitbau, Projekt.
Scirocco II GTL, 1985, Servo, Sitzheizung, Elektro-Fensterheber, Bastuck Edelstahl. Oldtimer.
Scirocco II GT, 1988. Rentner-Zustand.
Skoda Enyaq, 2025. Fuck you Klimawandel.
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- Tempest
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Re: Stilllegung! Wahrscheinlich Interessant für alle
@ Stephan:
>Wollte ja gerade nicht tiefer gelegter Scirocco schreiben, da ja hier im Forum die Akzeptanz, wenns nen Opel trifft, häufig höher ist .

Ansonsten danke für Deine Erläuterungen
@ Harry:
>alle sachen eintragen lassen! (wie ich )
Alter Angeber

Tempest
>Wollte ja gerade nicht tiefer gelegter Scirocco schreiben, da ja hier im Forum die Akzeptanz, wenns nen Opel trifft, häufig höher ist .
Ansonsten danke für Deine Erläuterungen
@ Harry:
>alle sachen eintragen lassen! (wie ich )
Alter Angeber
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Re: Stilllegung! Wahrscheinlich Interessant für alle
I häve se ei of Kolumbus;
ich besorg mir einfach ´nen Aufkleber fürs Heck:
"Anhalten sinnlos, alles Eingetragen"

Greetz Willi
P.S. just kidding
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[LEFT]Greetz Willi
AKA: Torfrockschrat
bekennder Sympatisant von جفت الصخرة
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2016er Skoda Superb TDI Alltagsauto
90er GT II (Bastard-JH) D3-Kat mit Venturi Gasanlage
geliebtes Einzelstück und ex Alltagsrenner - im Neuaufbau - dauert länger ...
originaler 87er GTX in Flashsilber mit 85TKM zum liebhaben
OHZ-07053 
schwarzer GT II EZ 10/1992 "Lucky#Seven"
Neuzugang 2019:
Königsrocco
[SIGPIC][/SIGPIC]
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- dr.scirado
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Re: Stilllegung! Wahrscheinlich Interessant für alle
ahahahahahahahahahahahahahahaha
jawoll ey!!
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