Tuergriffe entfernen?

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michaelX
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Re: Tuergriffe entfernen?

Beitrag von michaelX »

Wenn es mal daruaf ankommt mußt du halt außer auf den Notarzt auchzusätzlich noch auf die Feuerwehr mit der Hydraulikschere warten. Sind dann ja deine Schmerzen ...

m
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Stephan
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Re: Tuergriffe entfernen?

Beitrag von Stephan »

@ff81:
wer spricht denn von Stillegen vor Ort? Die Untersagung der Weiterfahrt ist ja nur das Eine, weiterhin gibts 3 Punkte und 50 Euro Strafe. Außerdem gibts einen Mängelschein oder ggf eine Sicherstellung zur Erstellung eines Gutachtens wegen technischer Mängel. Das kostet dann mal locker 350 Euro+ Abschleppkosten+Kosten für Sicherstellung+Unterstellgebühren usw. Alles eine kann-Sache.

Übrigens kann die Polizei sehr wohl auch ne Plakette entfernen, nämlich als Amtshilfe für die zuständige Zulassungsstelle, wenn das Fahrzeug zur Entstempelung ausgeschrieben ist, zB. wegen nicht bezahlter Haftpflicht oder wenn ein Mangel laut Mängelschein nicht innerhalb der vorgegebenen Frist behoben wurde.



Beitrag bearbeitet (12.04.05 14:09)
MfG,
Stephan


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Martin E.
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Re: Tuergriffe entfernen?

Beitrag von Martin E. »

@ MichaelX: ich glaube wenn die Feuerwehr kommt um mich rauszuholen, dann werden die ja wohl nicht freundlich an der Scheibe klopfen und dann die Tür aufmachen. Wenn die Tür eh verzogen o.ä ist nützt es auch nichts wenn du nen Griff hast.

So nun aber Schluß

@ Stephan L und FF81: Aber wenns der Tüv ö.Ä doch einträgt warum ist man denn dadurch gar nicht abgesichert? Verstehe ich nicht. Man bekommt es ja nicht illegal o.ä eingetragen.
[LEFT]Gruß Martin[/LEFT]

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Re: Tuergriffe entfernen?

Beitrag von Stephan »

Es gibt den immer wieder gerne genommenen Tatbestand der amtlichen Falschbeurkundung. Übrigens trägt dir kein Tüv die besagte Tür ein ohne die oben genannten Öffnungsmöglichkeiten, da dies seit 2002, meine ich, nicht mehr zulässig ist. Irgendein Öffnungsmechanismus muß vorhanden und von außen zugänglich sein.
MfG,
Stephan


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Re: Tuergriffe entfernen?

Beitrag von Martin E. »

Aber ist denn das was z.B SLS macht illegal? oder wie? versteh ich nicht?
[LEFT]Gruß Martin[/LEFT]

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Re: Tuergriffe entfernen?

Beitrag von FF81 »

Wie man wird alt?? Wie hättest du den denn ohne aufbekommen?? Pop-Up System oder? Also! Und ein Griff ganz ganz unten stört kaum und der tüv gibt ruhe! Ist ja nur zur NOT!!

>>Übrigens kann die Polizei sehr wohl auch ne Plakette entfernen, nämlich als Amtshilfe für die zuständige Zulassungsstelle, wenn das Fahrzeug zur Entstempelung ausgeschrieben ist, zB. wegen nicht bezahlter Haftpflicht oder wenn ein Mangel laut Mängelschein nicht innerhalb der vorgegebenen Frist behoben wurde.--->Ist ja wohl ein ganz anderer Fall!

Was sls macht ist nicht illegal! Nur eingetragen heißt nicht das du Ruhe hast! Jeder Polizei Beamte kann eine Eintragung anzweifeln und dich zum Tüv schicken! Eintragungen liegen in vielen Fällen ja im ermessen des Prüfers, Gummiparagraphen eben!



Beitrag bearbeitet (12.04.05 15:20)
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Re: Tuergriffe entfernen?

Beitrag von Martin E. »

Frank hast recht, :-) gehts denn nur um einen griff? Damit die Feuerwehr dann reißen kann :hihi: oder muß man mit dem auch die Tür öffnen können? Denke mal das 2te , aber ich bin wohl schon gaga heute .

Dirk hast du nen Bild davon wie das aussieht bei geöffneter Tür?
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Re: Tuergriffe entfernen?

Beitrag von Stephan »

Hi,
so, letzter Kommetar von mir zum Thema. Es ist eben nicht unbedingt ein ganz anderer Fall. Grundsätzlich hast Du schon recht. Allerdings wäre es nicht das erste mal, draußen ein Auto anzuhalten, dass zur Entstempelung wegen nicht fristgerecht beigebrachter Mängelscheine ausgeschrieben ist. Das meinte ich. Andernfalls hast Du ganz recht. Einfach so mal eben die Plakette entfernen ist nicht drinnen.
MfG,
Stephan


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Re: Tuergriffe entfernen?

Beitrag von Scirocco Marc »

weiss einer wieviel so ein türumbausatz kostet + tüvabnahme bei sls? MFG
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Martin E.
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Re: Tuergriffe entfernen?

Beitrag von Martin E. »

Also bei einem anderen hersteller, kostet der Spaß 250 EURO.
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