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habe mir schwarze Blinker bestellt nun möchte ich meine scheinwerfer schwärzen (nich lasieren) aber nur die gläser abnehmen und die ränder an den Scheinwerfern schwarz machen, also so wie auf dem Bild.....
geht das in ordnung , sagt da keiner was?? denke nicht da kein eingriff am glas usw???
gruß
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"Ich hab so hunger, dass ich vor lauter durst, gar nicht weiß was ich rauchen soll, so müde bin ich!! XD"
"Ich trinke, um meine Probleme zu ertränken... Aber diese verdammten Bastarde können schwimmen!!!"
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16V-scirocco im Aufbau :) (boah... teuer das ganze...aber wird scho)
Das geht in Ordnung und interessiert den Tüv auch nicht wenn es sauber gemacht ist. Ich wollte es sogar eintragen lassen aber der Tüv-Prüfer meinte das ist nicht nötig !
P.S.
Das auf Deinem Bild ist mein Rocco !
Gruß Macho
91er Rocco
86er Urquattro
90er Audi 200 20V
95er Audi S6 20V
95er Passat 16V ABF
04er XR650 Supermoto [SIGPIC][/SIGPIC] Der Glaube versetzt Berge !
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"Ich hab so hunger, dass ich vor lauter durst, gar nicht weiß was ich rauchen soll, so müde bin ich!! XD"
"Ich trinke, um meine Probleme zu ertränken... Aber diese verdammten Bastarde können schwimmen!!!"
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16V-scirocco im Aufbau :) (boah... teuer das ganze...aber wird scho)
Ich meine, wenn der TÜVi sagt, is alles ok müssen die das noch lange nicht ok finden. Hab das alles schon erlebt!
Am besten wäre doch da eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des TÜVs.
Es wird nie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben, da sie genauso unsinnig wäre wie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für irgendeinen Aufkleber.
Solang der Reflektor bleibt wie er ist, kann man die Ränder bemalen wie man will.
Das sehe ich ein wenig anders:
Wenn die Randflächen, wo die Streuscheibe mit dem Reflektor verklebt wird, und die Lampenabdeckung in der Mitte farblich verändert werden ist das genau eine Veränderung wie wenn ich sagen wir mal, Blinker lassiere.
Und genau darum gehts mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
@Eugen:
Oder hast Du Lust darauf, jedes Mal, wenn die Rennleitung Kontrollen durchführt, nen Mängelschein etc. zu kassieren, und Du dich dann zum TÜV bewegen darfs um Dir die gefahlosigkeit etc. der Veränderung bescheinigen zu lassen.
Da halt ich doch der Rennleitung lieber ne Unbedenklichkeitsbescheinigung unter die Nase und hab dann meine Ruhe und ein grinsen in den Mundwinkeln!