Ähm, bist du dir wirklich so sicher?
Es gibt tatsächlich kein Gesetz, aber dafür eine Einigung zwischen KBA, TÜV, Dekra etc, der Polizei und der Rechtssprechung. Diese besagt min. 8cm Bodenfreiheit zu festen Bauteilen, flexible Teile können deutlich drunter sein.
Im Klartext, ein Auto mit weniger als 8cm (bei 7cm streitet auch keiner) ist illegal, es kann ganz legal von der Polizei stillgelegt werden und nach einem Verkehrsunfall darf die Versicherung ihre Leistung verweigern, weil das Auto nicht verkehrssicher war. Jedes Auto mit weniger als 8cm gilt als verkehrsunsicher. Du kommst bei keinem Verkehrsrichter mit dem Auto durch, glaub mir. Dein Auto ist nicht das erste, welches ich mit weniger als erlaubter Bodenfreiheit sehe (eingetragen) und auch nicht das erste, welches stillgelegt wird.....
Eine TÜV-Plakette ist kein Freifahrtsschein und deinen TÜV will ich mal persönlich kennenlernen, das ist nicht die erste Geschichte mit deinem TÜV, aber das wollen wir mal nicht ausweiten.
Immer diese Unwissenden
Aber Recht hast du mit dem Börteln, das ist selbstverständlich bei vernünftiger Optik, aber das ist bei 13" auch nciht anders.
@RCV:
jo, als ich meinen Rocco mit 6cm gefahren bin, da gab es diese Festlegung auch noch nicht, da war das auch noch legal.
An der Karosse schleifen die Antriebswellen bei extremen Tieferlegungen vor allem bei Roccos vor Bj. 89. Davor waren die Ausschnitte in der Karosse nämlich kleiner.
Gruß,
Eugen