kennzeichenblende

Alles zum Scirocco, was nicht woanders reinpasst...
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Folterknecht
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Re: kennzeichenblende

Beitrag von Folterknecht »

@meiki: wie isn das jetz nur muß oder muß net eingetragen werden ?
...bin dann mal weg
Meiki

Re: kennzeichenblende

Beitrag von Meiki »

Kennzeichen tiefer setzen muß man eintragen lassen, aber vielleicht muß man es auch nicht mehr? Frag Eugen!
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sciroccotim
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Re: kennzeichenblende

Beitrag von sciroccotim »

@Meiki

yo schaut sogar besser aus! :-) hmm jetzt komm ich ins grübeln :hihi:
Mfg Tim

US Corrado G60 Bj 88
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sciroccorene
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Re: kennzeichenblende

Beitrag von sciroccorene »

Es gibt kleine Kennzeichenbeleuchtungen von Hella!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und ja!!!!!Ein tiefergelegtes Kennzeichen muss eingetragen werden!
Was ist dennlos bei euch Sciroccofreacks!

sciroccorene!
sciroccorene
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Re: kennzeichenblende

Beitrag von sciroccorene »

Hallo Dirk!

Ich beiss mir heute noch in arsch das ich mein Baby verkauft habe! Es hat sich so entwickelt das ich kein Bmw mehr fahre sondern opel. Aber vom Gerschäft, meine Frau fährt den BMW und ich opel, aber ich hätte mein baby behalten sollen!

sciroccorene
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Re: kennzeichenblende

Beitrag von sciroccorene »

Aber ich arbeite dran!!!!!
Scirocco Marc
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Re: kennzeichenblende

Beitrag von Scirocco Marc »

Aprobo kennzeichen beleuchtung ich suche auch ne KFZ kennzeichen beleuchtung aber finde bei Ebay nur die moped dinger oder für suzukis. weiss einer wo ich eine herkriege dich in hinten unter der stoßstange befestigen kann?MFG
sciroccorene
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Re: kennzeichenblende

Beitrag von sciroccorene »

Ich arbeite dran dirk!
Aer hilf mir dabei!
Die dinger was ich bisher gehabt habe oder hätte haben können gibts nicht mehr!

sciroccorene
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Folterknecht
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Re: kennzeichenblende

Beitrag von Folterknecht »

also ich weiß net ... wenn ich das kennzeichen vorne umsetzte isses doch auch wurscht ?!
...bin dann mal weg
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Folterknecht
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Re: kennzeichenblende

Beitrag von Folterknecht »

antwort auf flapo an eugen:

"Solang die geltenden Gesetze eingehalten werden benötigt es keiner Eintragung. Da wären: es muss mittig angebracht sein, darf max 30° geneigt sein, 300mm Abstand zum Boden.... §60(2)stvzo, dort kann man es nachlesen. Gruß, Eugen "
...bin dann mal weg
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