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ACAB
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Abmelden/Stilllegen

Beitrag von ACAB »

wollte mal fragen wo da der unterschied ist oder ist das beides das selbe??!
gruß
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Kerstin
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Registriert: Di 4. Jan 2005, 18:53
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Re: Abmelden/Stilllegen

Beitrag von Kerstin »

abmelden ist weg verschrottet und kommt nicht wieder und stilllegen kannst machen wenn meinst der kommt irgendwann wieder auf die strasse,
aber die bei der zulassungsstelle wissen schon was du meinst, wenn sagst was du willst ob eben verschrottungsschein hast oder nicht.
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Amphitamin53b
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Re: Abmelden/Stilllegen

Beitrag von Amphitamin53b »

Bei uns wird unterschieden zwischen Entgültig & Vorübergehend Stillegen
Wer später bremst - ist länger schnell
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filth
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Re: Abmelden/Stilllegen

Beitrag von filth »

ja so ist das? ich dachte abmelden ist wenn man sich das auto zb im moment nicht leisten kann und man stellt es in die garage. und stilllegen ist wenn dich die polizeit mit ner karre ohne betriebserlaubniss rausfischt, und du die quasi so garnicht fahren kannst,...

naja wieder was dazugelernt
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Kerstin
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Re: Abmelden/Stilllegen

Beitrag von Kerstin »

ja die polizei legt das auch still wenn du mit n teil ohne betriebserlaubnis fährst und wenn du dieses dann wieder schick tüv zugelassen hast meldst ihn wieder an. beim stilllegen hast 18 monate zeit den wieder anzumelden. wenn du länger brauchst mußt du glaub ich n vollgutachten machen lassen vorm anmelden.
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Scirocco_Speedy
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Re: Abmelden/Stilllegen

Beitrag von Scirocco_Speedy »

wenn du vorübergehend stilllegst, muss er spätestens vor ablauf von zwei jahren wieder angemeldet werden, sonst wird daraus automatisch eine endgültige stilllegung.
Hubraum statt Wohnraum -
Kraft kommt von Kraftstoff -
Also schluck, du Luder!!!
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