Widerruf des Fernabsatzvertrags aus Internet-Auktion
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§§Rocco
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Re: Widerruf des Fernabsatzvertrags aus Internet-Auktion
Hallo Rolf, Du bist auf der richtigen Spur: Kaufst Du einen Computer für Dein Geschäft, bist Du Unternehmer, also kann Dein Geschäftspartner als Unternehmer die Gewährleistung ausschließen. Kaufst Du das Gerät als Geburtstagsgeschenk für Deinen Sohn, bist Du Verbraucher - kein wirksamer Gewährleistungsausschluß möglich. Unentdeckte Möglichkeiten schlummern in Dir als "gespaltene Persönlichkeit"... Wer es genau wissen will, dem empfehle ich das Handbuch Reinking/Eggert "Der Autokauf"ISBN 3-8041-4638-4, ein Wälzer mit 1156 Seiten! Gruß Rocco-Grufti