@schürocco_dave:
Jo, solche Konsolen wären zum Beispiel eine mögliche Verstellung.
LKW ist von der zulassungstechischen Seite her kein Problem, aber das heißt noch lange nicht ob das Finanzamt da mitspielt.
Ich kenne einen kompetenten Prüfer in Südbayern/Ost-Baden Württemberg.
Die einfachste Lösung ist eben ein Tuner, denn die Prüfer, die dort prüfen haben viel mehr Erfahrung mit Eintragungen als jemand der nur an seiner Prüfstelle ist.
Sonst fahr einfach von Prüfstelle zu Prüfstelle und schau ob du jemanden findest. Aber wie gesagt, der Umbau muss legal sein, dann steht einer Eintrgung eigentlich ncihts im Weg.
Gruß,
Eugen
@südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen
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Eugen
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Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen
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- Kuhni
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Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen
Ich habe meine Vollschalen mit Flügelschrauben an der Eigenbaukonsole (alter Roccositz) befestigt. Damit kann ich theoretisch den Sitz in der Neigung verstellen. Damit war der TÜV-Prüfer zufrieden, und die Teile waren eingetragen.
- Rocco_GTI
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Re: @südstaatler, bayern bevorzugt, zwecks eintragungen
@ Willi und Eugen
...Viele Finazämter stellen sich hier aber quer und besteuern das LKW-Auto trotzdem als PKW....
Genau das meinte ich mit der 2,8t Grenze...
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Ex 16V Fahrer, 16V gestorben am 11.07.2007
Die Hoffnung auf einen Neuen stirbt aber nie!
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