Wie war das nochmal...?
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Eugen
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Re: Wie war das nochmal...?
Da muss ich dem Stephan und dem Prof absolut Recht geben. In der original BE (Betriebserlaubnis) eines Fahrzeugs wird dieses in allen seinen Einzelheiten beschrieben. Sobald man etwas verändert und dies steht nicht in der BE des Fahrzeugs drin, erlischt die BE.
Warum?????? Es geht um das Verhalten bei Unfällen, aber auch um die Aerodynamik und das damit unmittelbar zusammenhängende Abgasverhalten eines Fahrzeugs.
Eine originale Stoßstange (von welchem Auto auch immer) lässt sich allerdings relativ einfach eintragen, weil man durch die Originalität einen Nachweis über das Bruchverhalten schon hat (in der BE des jeweiligen Herstellers). Auch eine selbstgebaute Stoßstange kann man eingetragen bekommen, wenn man das Bruchverhalten des jeweiligen Materials nachweisen kann (Materialgutachten).
Dies gilt auch für die Golf3 Lippe --> eintragen lassen.
Scheinwerfer kann man einbauen welche man will, Hauptsache sie haben ein E-Prüfzeichen. Nur die Einbauvorschriften, also Höhe, Lage etc., müssen eingehalten werden und die stehen im §50 stvzo (stimmts Stephan?)
Bei einer Rücksitzbank ist eine Eintragung nicht erforderlich, solang man nichts größeres verändert, wie zum Beispiel die Anzahl der Sitzplätze oder ein anderes Sitzsystem (Vollschalen hinten oder derartiges), es müssen halt wiederrum die gültigen Vorschriften erfüllt sein.
Ich hoffe es war einigermaßen verständlich und vollständig.
Gruß,
Eugen
Warum?????? Es geht um das Verhalten bei Unfällen, aber auch um die Aerodynamik und das damit unmittelbar zusammenhängende Abgasverhalten eines Fahrzeugs.
Eine originale Stoßstange (von welchem Auto auch immer) lässt sich allerdings relativ einfach eintragen, weil man durch die Originalität einen Nachweis über das Bruchverhalten schon hat (in der BE des jeweiligen Herstellers). Auch eine selbstgebaute Stoßstange kann man eingetragen bekommen, wenn man das Bruchverhalten des jeweiligen Materials nachweisen kann (Materialgutachten).
Dies gilt auch für die Golf3 Lippe --> eintragen lassen.
Scheinwerfer kann man einbauen welche man will, Hauptsache sie haben ein E-Prüfzeichen. Nur die Einbauvorschriften, also Höhe, Lage etc., müssen eingehalten werden und die stehen im §50 stvzo (stimmts Stephan?)
Bei einer Rücksitzbank ist eine Eintragung nicht erforderlich, solang man nichts größeres verändert, wie zum Beispiel die Anzahl der Sitzplätze oder ein anderes Sitzsystem (Vollschalen hinten oder derartiges), es müssen halt wiederrum die gültigen Vorschriften erfüllt sein.
Ich hoffe es war einigermaßen verständlich und vollständig.
Gruß,
Eugen
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- Stephan
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Re: Wie war das nochmal...?
Jo, hab schon fast an mir gezweifelt
und §50 StVZO ist auch korrekt.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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- filth
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Re: Wie war das nochmal...?
ich kann mir egal welche scheinwerfer einbauen?!?
müssen halt nur ein wenig passen??
ich meine wenn die zb um die hälfte kleiner wären von der höhe, dann muss ich den rest ja irgentwie zu bekommen, und das was ich da hin mache (in die lücke" is ja dann nen blech oder sonstwas, und das ist doch schon wieder nicht legal oder...?
sagen wie mal ich hätte so viel geschick (was ich nich habe
) das ich zb astra dinger dareinbekomme
das könnte ich dann einfach so machen ohne eintragung??
sorry wenn ich jetzt schwachfug laber aber es ist so rübergekommen
gilt das auch für rückleuchten?...
Beitrag bearbeitet (23.11.04 19:08)
müssen halt nur ein wenig passen??
ich meine wenn die zb um die hälfte kleiner wären von der höhe, dann muss ich den rest ja irgentwie zu bekommen, und das was ich da hin mache (in die lücke" is ja dann nen blech oder sonstwas, und das ist doch schon wieder nicht legal oder...?
sagen wie mal ich hätte so viel geschick (was ich nich habe
das könnte ich dann einfach so machen ohne eintragung?? sorry wenn ich jetzt schwachfug laber aber es ist so rübergekommen
gilt das auch für rückleuchten?...
Beitrag bearbeitet (23.11.04 19:08)
- Stephan
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Re: Wie war das nochmal...?
Prinzipiell ja, so lange das E Prüfzeichen drauf ist.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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- filth
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Re: Wie war das nochmal...?
warum haben das dann nicht schon welche versucht zu machen? ich hab bis jetzt nur diese runden (ich glaub scirocco1) und diese zwei gleich großen schweinwerfer gesehen, hat nich schonmal einer was anderes versucht.
obwohl dann geht bestimmt der ganze "style" vom rocco wech woll? <--was für ein ein satz
obwohl dann geht bestimmt der ganze "style" vom rocco wech woll? <--was für ein ein satz
- Bernd
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Re: Wie war das nochmal...?
....habe auch schon umbauten zu corrado scheinwerfern gesehen, habe aber gerade kein bild parat!
gruß
BERND
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BERND
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Eugen
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Re: Wie war das nochmal...?
@filth:
Es müssen halt Scheinwerfer mit der richtigen E Nummer sein, also Blinker kannst du zum Beispiel nicht als Hauptscheinwerfer einbauen. Aber alles was als Hauptscheinwerfer definiert ist und eben diese E-Nummer hat darf auch eingebaut werden. Von mir aus auch Astra-Scheinwerfer. Eintragung ist nicht erforderlich. Das gilt für alle Beleuchtungseinrichtungen am FZ, also Rückleuchten, Blinker, Strahler etc. etc.
Wie du die Löcher verschließt ist deine Sache, aber er muss halt alle Vorschriften erfüllen, also darf es nicht scharfkantig sein etc. Du könntest da rein theoretisch deine Haube verlängern, oder deinen Grill verbreitern oder oder oder.
Klar gibt es da einiges. Der Meiki fährt zum Beispiel mit BMW Scheinwerfern herum, dann gibt es Roccos mit Corrado Scheinwerfern, ich hab auch mal einen mit Scheinwerfer vom Volvo LKW gesehen, dann gibt es haufenweise DE-SW aus dem Neoplan Bus am Rocco.
Es gibt auch Roccos mit Benz und Sierra Rückleuchten. Glaub mir, du bist nicht der erste, der auf die Idee kommt
mfG,
Eugen
Beitrag bearbeitet (23.11.04 20:04)
Es müssen halt Scheinwerfer mit der richtigen E Nummer sein, also Blinker kannst du zum Beispiel nicht als Hauptscheinwerfer einbauen. Aber alles was als Hauptscheinwerfer definiert ist und eben diese E-Nummer hat darf auch eingebaut werden. Von mir aus auch Astra-Scheinwerfer. Eintragung ist nicht erforderlich. Das gilt für alle Beleuchtungseinrichtungen am FZ, also Rückleuchten, Blinker, Strahler etc. etc.
Wie du die Löcher verschließt ist deine Sache, aber er muss halt alle Vorschriften erfüllen, also darf es nicht scharfkantig sein etc. Du könntest da rein theoretisch deine Haube verlängern, oder deinen Grill verbreitern oder oder oder.
Klar gibt es da einiges. Der Meiki fährt zum Beispiel mit BMW Scheinwerfern herum, dann gibt es Roccos mit Corrado Scheinwerfern, ich hab auch mal einen mit Scheinwerfer vom Volvo LKW gesehen, dann gibt es haufenweise DE-SW aus dem Neoplan Bus am Rocco.
Es gibt auch Roccos mit Benz und Sierra Rückleuchten. Glaub mir, du bist nicht der erste, der auf die Idee kommt
mfG,
Eugen
Beitrag bearbeitet (23.11.04 20:04)
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- filth
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Re: Wie war das nochmal...?
die sind auch toll... naja dann werd ich mal die tage, mit einem zollstock befaffnet, auf die suche gehen was so alles passen könnte...ach ja gilt das auch für blinker, und wenn ja passen da irgentwie welche? dann wär das problem mit dem preis ja gegessen
Beitrag bearbeitet (23.11.04 21:54)
- Stephan
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Re: Wie war das nochmal...?
Hier mal ein Bild von meinen Corri Scheinwerfern am Rocco.
MfG,
Stephan
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Stephan
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Re: Wie war das nochmal...?
von der höhe passen die ja oder.. wie ist das mit der breite, von wegen grill.. is der selber gebastelt???