tüv tüv ...
- Folterknecht
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Re: tüv tüv ...
???? hä ?? warum sollte man dann keine vernünftige bremse haben `??? gut ...also wenn was ist und du wirst "normal" abegschleppt haste in der regel auch keine bremskraftverstärkung !
...bin dann mal weg
- filth
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Re: tüv tüv ...
ja das mein ich ja damit man hat keinen bremskraft verstärker, und da die stvo doch immer so auf sicherheit ist, ist das doch eine gegensatz oder...?
- Folterknecht
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Re: tüv tüv ...
wenns danach ginge müßtes du ja dein auto mal liegen bleibt gleich vom schrott abholen lassen mit nem LKW und nem kran *g* und für was dann die abschlepphaken am auto ?
...bin dann mal weg
- filth
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Re: tüv tüv ...
du verstehst mich einfach nich, es geht mir darum was im prinzip sicherer wäre, wenn ich mein auto zum tüv bringen will und es noch fährt ist es sicherer zu fahren als es abzuschleppen... is ja jetzt auch egal...
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Eugen
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Re: tüv tüv ...
@filth:

Man kann auch mit BKV-Wirkung abschleppen. So ein Auto hat sogar einen Motor und den kann man sogar laufen lassen, wenn man abgeschleppt wird, stell dir vor.
Außerdem gab es früher auch keine BKV und alle konnten fahren, da muss man halt stark genug drauflatschen.
Es ist ein verdammt sinniges Gesetz, denn sonst dürfte man Autos gar nicht mehr abschleppen, wenn man nur noch Autos mit funktionierenden BKV abschleppen dürfte.
@all:
allein mit Versicherungskarte darf man nicht zum TÜV, es gibt aber Bundesländer, wo es von der Polizei und vom Landratsamt (LRA) geduldet wird. Sonst gibt es die Möglichkeit sich mit einer Doppelkarte einen Vorfahrtsschein beim LRA zu holen. Damit darf man dann auch ohne Kennzeichen zum TÜV fahren.
mfG,
Eugen
Man kann auch mit BKV-Wirkung abschleppen. So ein Auto hat sogar einen Motor und den kann man sogar laufen lassen, wenn man abgeschleppt wird, stell dir vor.
Außerdem gab es früher auch keine BKV und alle konnten fahren, da muss man halt stark genug drauflatschen.
Es ist ein verdammt sinniges Gesetz, denn sonst dürfte man Autos gar nicht mehr abschleppen, wenn man nur noch Autos mit funktionierenden BKV abschleppen dürfte.
@all:
allein mit Versicherungskarte darf man nicht zum TÜV, es gibt aber Bundesländer, wo es von der Polizei und vom Landratsamt (LRA) geduldet wird. Sonst gibt es die Möglichkeit sich mit einer Doppelkarte einen Vorfahrtsschein beim LRA zu holen. Damit darf man dann auch ohne Kennzeichen zum TÜV fahren.
mfG,
Eugen
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Günni
Re: tüv tüv ...
VORSICHT mit dem Abschleppen.
Meines Wissens muß der im ziehenden KFZ den Führerschein für LKW haben wenn ein funktionierendes KFZ abgeschleppt wird, wegen 4 Achsen.
Einzige Ausnahme: Wenn das KFZ zum Schrottplatz gezogen wird.
Es gibt da vom Gesetz her Unterschiede zw. Abschleppen und Anschleppen u.s.w.
Ich habe da mal vor kurzem bei der Polizei nachgefragt.
Die erzählten was von Ausnahmegenemigung u.s.w. u.s.w.
War mir alles zu aufwendig, hab dann einen Hänger gemietet und gut.
Gruß Günni
Meines Wissens muß der im ziehenden KFZ den Führerschein für LKW haben wenn ein funktionierendes KFZ abgeschleppt wird, wegen 4 Achsen.
Einzige Ausnahme: Wenn das KFZ zum Schrottplatz gezogen wird.
Es gibt da vom Gesetz her Unterschiede zw. Abschleppen und Anschleppen u.s.w.
Ich habe da mal vor kurzem bei der Polizei nachgefragt.
Die erzählten was von Ausnahmegenemigung u.s.w. u.s.w.
War mir alles zu aufwendig, hab dann einen Hänger gemietet und gut.
Gruß Günni
- kogafreund
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Re: tüv tüv ...
Nochmal Moin,
Ein Pkw wird (jedenfalls oberflächlich betrachtet
) abgeschleppt, gerade weil es nicht "funktioniert". Im Zweifel Verteiler abmachen 
Und: Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis....
Leider ist es so, dass die Polizei die anzuwendenden Vorschriften oft gar nicht genau kennt.
Das ist jedenfalls meine Erfahrung als ehemals „Studierter“. Kann ja auch nicht jeder Polizist Jura studiert haben. Die Dir erteilte Auskunft ist jedenfalls falsch. Im Gesetz steht eindeutig, dass die für das abschleppende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis genügt. Wenn das anders wäre, müsste man bei einer Panne mit dem Pkw immer auf nen LKW warten, um legal abgeschleppt werden zu können Und das wäre dann doch ein wenig übertrieben....
Wen´s interessiert: http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
Dort ist alles ganz richtig beschrieben.
Gruß
koga
Beitrag bearbeitet (17.11.04 20:47)
Ein Pkw wird (jedenfalls oberflächlich betrachtet
Und: Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis....
Leider ist es so, dass die Polizei die anzuwendenden Vorschriften oft gar nicht genau kennt.
Das ist jedenfalls meine Erfahrung als ehemals „Studierter“. Kann ja auch nicht jeder Polizist Jura studiert haben. Die Dir erteilte Auskunft ist jedenfalls falsch. Im Gesetz steht eindeutig, dass die für das abschleppende Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis genügt. Wenn das anders wäre, müsste man bei einer Panne mit dem Pkw immer auf nen LKW warten, um legal abgeschleppt werden zu können Und das wäre dann doch ein wenig übertrieben....
Wen´s interessiert: http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
Dort ist alles ganz richtig beschrieben.
Gruß
koga
Beitrag bearbeitet (17.11.04 20:47)
Scirocco 2 GT, EZ 4/1986, flashsilber, schön tief u. 32er Raid-Lederlenkrad mit ohne Servo
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Eugen
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Re: tüv tüv ...
@Gas-Rocco:
wenn es so wäre wie du sagst, dann müsste man auch für einen 2-achsigen Anhänger einen LKW-Schein haben, das wäre ja wohl ziemlich übertrieben. Auf die Achsen kommt es nicht an, sondern auf das Gesamtgewicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Polizist soetwas jemals gesagt haben sollte.
@filth:
abschleppen kann man aus verschiedenen Gründen, der Motor kann dabei ruhig laufen. Man darf auch abschleppen wenn eine Antriebswelle gerissen ist, der Motor ist dabei aber immer noch ok. Es ist also absolut legal ein KFZ mit laufenden Motor zum TÜV zu schleppen.
Dabei bewegt man sein KFZ nicht motorisiert, denn man hat ja keinen eigenen Vortrieb, der Motor dient dabei nur als Unterdruckpumpe für dem BKV.
Das
bezog sich allein auf dein Angrif gegen das Gesetz, obwohl du zu dem Thema eigentlich nix konstruktives zu sagen hattest. Also, bleib locker und denk etwas mehr nach....
mfG,
Eugen
wenn es so wäre wie du sagst, dann müsste man auch für einen 2-achsigen Anhänger einen LKW-Schein haben, das wäre ja wohl ziemlich übertrieben. Auf die Achsen kommt es nicht an, sondern auf das Gesamtgewicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Polizist soetwas jemals gesagt haben sollte.
@filth:
abschleppen kann man aus verschiedenen Gründen, der Motor kann dabei ruhig laufen. Man darf auch abschleppen wenn eine Antriebswelle gerissen ist, der Motor ist dabei aber immer noch ok. Es ist also absolut legal ein KFZ mit laufenden Motor zum TÜV zu schleppen.
Dabei bewegt man sein KFZ nicht motorisiert, denn man hat ja keinen eigenen Vortrieb, der Motor dient dabei nur als Unterdruckpumpe für dem BKV.
Das
mfG,
Eugen
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- filth
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Re: tüv tüv ...
sorry