Geblitzt???
-
scirocco xx 3
- Benutzer
- Beiträge: 390
- Registriert: Do 5. Aug 2004, 13:30
Re: Geblitzt???
Hi Ralf,
auch wenn sich mein letzter Beitrag irgendwie etwas anders anhört,aber egal ist mir das trotzdem nicht und um den Schriftverkehr kümmer ich mich natürlich auch,will ja dann die ganze Sache nicht unbedingt noch beschiessener machn.Naja zuerst aber mal abwartn.
Gruß Frank
auch wenn sich mein letzter Beitrag irgendwie etwas anders anhört,aber egal ist mir das trotzdem nicht und um den Schriftverkehr kümmer ich mich natürlich auch,will ja dann die ganze Sache nicht unbedingt noch beschiessener machn.Naja zuerst aber mal abwartn.
Gruß Frank
- Folterknecht
- Sehr erfahrener Nutzer
- Beiträge: 14648
- Registriert: Mi 21. Mai 2003, 21:02
- Wohnort: Siegburg
Re: Geblitzt???
@ all das mit dem antworten ist schwachsinn !!! lest mal auf der radarfalle seite rum da steht das so drin das man NICHTS machen soll !!!!! ist irgend sone methode die auch nen namen hat den ich vergessen habe .... lest einfach mal ......
...bin dann mal weg
-
scirocco xx 3
- Benutzer
- Beiträge: 390
- Registriert: Do 5. Aug 2004, 13:30
Re: Geblitzt???
geh nachher mal auf diese Seite
ok,daß mit`m Antworten hört sich irgendwie (wenn man mal ordentlich überlegt) logisch an.Keine Antwort = kein Schuldbekenntnis.Also Briefe lesen und denken - LmaA,richtig?
Beitrag bearbeitet (09.08.04 17:30)
ok,daß mit`m Antworten hört sich irgendwie (wenn man mal ordentlich überlegt) logisch an.Keine Antwort = kein Schuldbekenntnis.Also Briefe lesen und denken - LmaA,richtig?
Beitrag bearbeitet (09.08.04 17:30)
- RCV
- Sehr erfahrener Nutzer
- Beiträge: 14499
- Registriert: Mi 3. Apr 2002, 22:34
- Wohnort: Mösrath
- Kontaktdaten:
Re: Geblitzt???
Ich bin ja auch bald dran mit Schein abgeben
Zahlen durfte ich schon (100 € + Gedönstrat, gesamt 125 €).
Stephan L.:
Stimmt das, dass manche Ämter das machen, dass man mehr Strafe zahlen muss (doppelt so viel!?), dafür aber den Schein net abgeben muss, wenn man argumentiert, dass man ohne Lappen net zur Arbeit kommt?
Stephan L.:
Stimmt das, dass manche Ämter das machen, dass man mehr Strafe zahlen muss (doppelt so viel!?), dafür aber den Schein net abgeben muss, wenn man argumentiert, dass man ohne Lappen net zur Arbeit kommt?
[SIGPIC][/SIGPIC]
´86er Scirocco 2 GTX 16V, KR, jetzt mit 07er-Kennzeichen
´03er Toyota Yaris, 65 PS, Höllenmaschine & Alltagsschlampe
´91er Gilera Crono 125
´92er Honda NSR 125 JC20 x 8
´99er Piaggio NRG eXtreme 50 LC, frisiert
´86er Scirocco 2 GTX 16V, KR, jetzt mit 07er-Kennzeichen
´03er Toyota Yaris, 65 PS, Höllenmaschine & Alltagsschlampe
´91er Gilera Crono 125
´92er Honda NSR 125 JC20 x 8
´99er Piaggio NRG eXtreme 50 LC, frisiert
-
Rolf
- Beiträge: 5224
- Registriert: Mi 8. Sep 1999, 17:34
- Wohnort: Raum Köln
- Kontaktdaten:
Re: Geblitzt???
Also da glaube ich weit mehr einem Beamten, der sich in der Sache auskennt, als irgeneiner Webseite. Sorry, Folti, ich würde antworten. Wenn ich auf der anderen Seitge stehen würde, dann bekäme ich Lachkrämpfe von Deiner Argumentation. Was willst Du denn damit bezwecken? Nicht alle beamten schlafen...
Rolf
Rolf
- Stephan
- Beiträge: 12659
- Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
- Wohnort: Braunschweig
Re: Geblitzt???
@RCV
Nee, das entscheidet wenn überhaupt, dann der Richter. Dafür haben die Ämter gar keine Kompetenzen.
MfG,
Stephan L.
Nee, das entscheidet wenn überhaupt, dann der Richter. Dafür haben die Ämter gar keine Kompetenzen.
MfG,
Stephan L.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
- Stephan
- Beiträge: 12659
- Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
- Wohnort: Braunschweig
Re: Geblitzt???
Nachdem mir der Rechner eben nach kanpp 1 Seite Schreibarbeit erst mal abgestürzt ist, schreibe ichs halt nochmal etwas kürzer:
Hi,
in dem Schreiben, dass man bekommt, erhält der Halter die Möglichkeit, entlastende Angaben zu machen. Nach §111 OwiG ist er jedoch nur verpflichtet Angaben zur Person zu machen. Keiner muß Angaben machen, die zu seiner Bestrafung führen. Wenn man geblitzt wird, steht jedoch anhand des Kennzeichens der Halter fest. Wenn man nun keine Angaben in dem Schreiben macht, bekommt der Halter auf jeden Fall die o.g. (Bußgeld-)Strafe. Macht er jedoch die Angabe, dass er nicht gefahren sei, sagt jedoch nichts dazu aus, wer es dann war (weil er dazu nicht verpflichtet ist), bekommt er das o.g. Fahrtenbuch auferlegt. Dies geschieht meistens erst beim 2.mal. Meist wird der Halter dann noch zur Fotoeinsicht vorgeladen(bei Bußgelddelikten), bei dem ihm die Sache mit dem Fahrtenbuch aufgezeigt wird und die meisten dann doch erkennen, wer auf dem Foto gefahren ist...
Ach ja noch was dazu:
Der Gesetzgeber verpflichtet die Behörden, dem Betroffenen eine angemessene Anhörungsfrist einzuräumen. Dies ist im Verwaltungsvollstreckungsgesetz oder Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Eine zwei Wochenfrist ist hier ausreichend.
Wenn man den Bußgeldbescheid anfechten möchte, kann man das tun. Dann findet ein Gerichtsverfahren statt, bei dem ggf. der Betroffene ggf. nochmal aus der Sache "rauskommt" aber das Fahrtenbuch wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auferlegt. Doch wie gesagt, das entscheidet der Verkehrsrichter.
Im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) ist es egal, ob der Halter angibt, wer gefahren ist. Im Zweifelsfall zahlt hier immer der Halter. Das kann sich aber rechnen, wenn man zB. auf einem Behindertenparkplatz stand und nun 30€ (35?) zahlen soll. Wird der Fahrer nicht ermittelt, zahlt der Halter nur die Verwaltungskosten, meist in Höhe von ca 15-20€.
Zusammengefasst: Wer nicht antwortet ist selbst dran schuld
. Der Halter wird belangt, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Das Kennzeichen ist (in Verbindung mit der Fahrgestellnummer) eine zusammengesetzte Urkunde, die das Fahrzeug identifiziert.
Ausnahme: Wenn auf Blitzerfotos der Fahrer zu schlecht zu erkennen ist, wird das Verfahren in der Regel eingestellt.
MfG,
Stephan L.
Hi,
in dem Schreiben, dass man bekommt, erhält der Halter die Möglichkeit, entlastende Angaben zu machen. Nach §111 OwiG ist er jedoch nur verpflichtet Angaben zur Person zu machen. Keiner muß Angaben machen, die zu seiner Bestrafung führen. Wenn man geblitzt wird, steht jedoch anhand des Kennzeichens der Halter fest. Wenn man nun keine Angaben in dem Schreiben macht, bekommt der Halter auf jeden Fall die o.g. (Bußgeld-)Strafe. Macht er jedoch die Angabe, dass er nicht gefahren sei, sagt jedoch nichts dazu aus, wer es dann war (weil er dazu nicht verpflichtet ist), bekommt er das o.g. Fahrtenbuch auferlegt. Dies geschieht meistens erst beim 2.mal. Meist wird der Halter dann noch zur Fotoeinsicht vorgeladen(bei Bußgelddelikten), bei dem ihm die Sache mit dem Fahrtenbuch aufgezeigt wird und die meisten dann doch erkennen, wer auf dem Foto gefahren ist...
Ach ja noch was dazu:
Der Gesetzgeber verpflichtet die Behörden, dem Betroffenen eine angemessene Anhörungsfrist einzuräumen. Dies ist im Verwaltungsvollstreckungsgesetz oder Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Eine zwei Wochenfrist ist hier ausreichend.
Wenn man den Bußgeldbescheid anfechten möchte, kann man das tun. Dann findet ein Gerichtsverfahren statt, bei dem ggf. der Betroffene ggf. nochmal aus der Sache "rauskommt" aber das Fahrtenbuch wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auferlegt. Doch wie gesagt, das entscheidet der Verkehrsrichter.
Im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) ist es egal, ob der Halter angibt, wer gefahren ist. Im Zweifelsfall zahlt hier immer der Halter. Das kann sich aber rechnen, wenn man zB. auf einem Behindertenparkplatz stand und nun 30€ (35?) zahlen soll. Wird der Fahrer nicht ermittelt, zahlt der Halter nur die Verwaltungskosten, meist in Höhe von ca 15-20€.
Zusammengefasst: Wer nicht antwortet ist selbst dran schuld
Ausnahme: Wenn auf Blitzerfotos der Fahrer zu schlecht zu erkennen ist, wird das Verfahren in der Regel eingestellt.
MfG,
Stephan L.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
-
Outlaw
- Benutzer
- Beiträge: 597
- Registriert: Mi 16. Jun 2004, 16:52
- Kontaktdaten:
Re: Geblitzt???
bei mir kamen die weiteren schreiben als einschreiben also die wussten immer ob man es angenommen hat oder net
Was lange währt wird endlich Perfekt
Scirocco GTII 2,0 16V 150PS ABF
Scirocco GT 1,8 16V 139PS KR
Golf 2 SE 90PS RP jetzt mit 1.6 TD 1,7bar LD und 100% SojaÖl
Kawasaki Ninja ZX10R Mod. 2008 188 PS
Audi A4 Avant B6 Quattro 2,5tdi 179PS
Audi A4 Avant B5 1,9tdi 110PS AFN - auf der Schlachtbank -
Scirocco GTII 2,0 16V 150PS ABF
Scirocco GT 1,8 16V 139PS KR
Golf 2 SE 90PS RP jetzt mit 1.6 TD 1,7bar LD und 100% SojaÖl
Kawasaki Ninja ZX10R Mod. 2008 188 PS
Audi A4 Avant B6 Quattro 2,5tdi 179PS
Audi A4 Avant B5 1,9tdi 110PS AFN - auf der Schlachtbank -
- Darkman78
- Erfahrener Nutzer
- Beiträge: 1786
- Registriert: Mi 28. Apr 2004, 10:03
- Wohnort: Friedberg/Hessen
- Kontaktdaten:
Re: Geblitzt???
Also :
Ich habe auch nicht auf Brief geantwortet :
(Waren Punkte und einen Monat Lappen weg)
Bei mir kam dann ne nette Streife vorbei und hat mir den Anhörungsbogen unter die Nase gehalten.
Den habe ich dann im Beisein dieser Herren (und einer süßen Dame) ausfüllen müssen.
Bei dieser Gelegenheit konnten sie auch gleich überprüfen,dass ich derjenige auf dem Foto war(das Auto war nämlich auf meinen Dad zugelassen)
Ich hab dann aber Glück gehabt ........aber DAS ist ne andere ganz lange Geschichte. (Es musste niemand seinen Führersschein abgeben und es musste auch kein Fahrtenbuch geführt werden)
Ich würde empfehlen : Mach es so wie ich....Gar nicht reagieren und zu den Beamten,die dann kommen, gaaaaaaaaanz nett sein.
Die haben nämlich auch ihren Spielraum. Besonders wenn das Auto nicht auf dich angemeldet ist.
Ich habe auch nicht auf Brief geantwortet :
(Waren Punkte und einen Monat Lappen weg)
Bei mir kam dann ne nette Streife vorbei und hat mir den Anhörungsbogen unter die Nase gehalten.
Den habe ich dann im Beisein dieser Herren (und einer süßen Dame) ausfüllen müssen.
Bei dieser Gelegenheit konnten sie auch gleich überprüfen,dass ich derjenige auf dem Foto war(das Auto war nämlich auf meinen Dad zugelassen)
Ich hab dann aber Glück gehabt ........aber DAS ist ne andere ganz lange Geschichte. (Es musste niemand seinen Führersschein abgeben und es musste auch kein Fahrtenbuch geführt werden)
Ich würde empfehlen : Mach es so wie ich....Gar nicht reagieren und zu den Beamten,die dann kommen, gaaaaaaaaanz nett sein.
Die haben nämlich auch ihren Spielraum. Besonders wenn das Auto nicht auf dich angemeldet ist.
DADMAC 
[SIGPIC][/SIGPIC]
1)schwarzer GTX, Bj.87, JH
2)inkablaues Bieber-Cabrio,Bj.92, JH,
3)grüner GT2,Bj.92,JH
[SIGPIC][/SIGPIC]
1)schwarzer GTX, Bj.87, JH
2)inkablaues Bieber-Cabrio,Bj.92, JH,
3)grüner GT2,Bj.92,JH
-
scirocco xx 3
- Benutzer
- Beiträge: 390
- Registriert: Do 5. Aug 2004, 13:30
Re: Geblitzt???
Hi Leute,
sch....hab letzten Freitag so nen Anhörungswisch bekommen (und das noch auf meinem Geburstag - echt nettes Geschenk,was?) .Bin laut denen 48 Km (Toleranz schon abgezogen) zu schnell auf der Autobahn gefahrn.MFG scirocco xx 3

sch....hab letzten Freitag so nen Anhörungswisch bekommen (und das noch auf meinem Geburstag - echt nettes Geschenk,was?) .Bin laut denen 48 Km (Toleranz schon abgezogen) zu schnell auf der Autobahn gefahrn.MFG scirocco xx 3
