Ich bin am überlegen, meinen 16V in ein paar Jahren (2008) als Youngtimer mit der 07er-Nummer anzumelden.
Mit dieser Zulassung zahlt man (meines Wissens) eine Pauschalsteuer von 192 Euro.
Darf ich dann meinen 16V (PL mit G-Kat, Euro 1) auf Doppel-Vergaser umrüsten, oder muß er als Youngtimer trotzdem mindestens die Abgasnorm, die er ab Werk hatte erfüllen?
MfG, Sven.
Beitrag bearbeitet (24.07.04 20:12)