Bodenfreiheit und so...
- Chris80
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Re: Bodenfreiheit und so...
alles festen teiel unterliegen einer richtline vom 8 cm. also querlenker öl wanne etc.
es ist zwar nur ne richtlinie.aber die tüv prüfer machen draus ein gesetz.
du musst nur den richtigen prüfer finden.
es ist zwar nur ne richtlinie.aber die tüv prüfer machen draus ein gesetz.
du musst nur den richtigen prüfer finden.
Bild Interessiert doch eh keinen. gibs ein limit für den text?
Scirocco 1.8T jetzt mit 330 PS , White Cat X1 ,
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Re: Bodenfreiheit und so...
Fahr zu nem TÜVler des Blinden- und Sehbehindertenverbandes 
Nee mal im Ernst.
Meiner ist vorne Kennzeichenhöhe 17cm also kann man 13cm Bodenfreiheit sagen. Eine Ölwanne hab ich schon auf dem Gewissen und einige Kratzer am Unterboden.
@folti
es gibt da keine Grenze fürs Baujahr.
@Chris80
Du zählst unter 8cm schon lange als Verkehrsbremse und die TÜV-Prüfer fahren doch alle Passat & Co. kein Wunder, das die nicht einsichtig sind.
An jeder Ecke werden Verkehrsberuhigte Zonen eingerichtet, wenn mal ein Anwohner Ningelt.
das Problem würde sich von selber lösen, wenn es viel mehr tiefergelegte Autos gäbe!
)

Nee mal im Ernst.
Meiner ist vorne Kennzeichenhöhe 17cm also kann man 13cm Bodenfreiheit sagen. Eine Ölwanne hab ich schon auf dem Gewissen und einige Kratzer am Unterboden.
@folti
es gibt da keine Grenze fürs Baujahr.
@Chris80
Du zählst unter 8cm schon lange als Verkehrsbremse und die TÜV-Prüfer fahren doch alle Passat & Co. kein Wunder, das die nicht einsichtig sind.
An jeder Ecke werden Verkehrsberuhigte Zonen eingerichtet, wenn mal ein Anwohner Ningelt.
das Problem würde sich von selber lösen, wenn es viel mehr tiefergelegte Autos gäbe!

85\' GTX DX 112PS JETEX-Komplett-Anlage, Steppan-Heckflügel, 7/8x14", 60er SPAX, AUTOGAS-Anlage
92\' Polo 1.3 86C
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Re: Bodenfreiheit und so...
War heute mit meinem beim TÜV, wollte meine 14 Zöller und das Gewindefahrwerk eingetragen haben. Pustekuchen, 11cm Bodenfreiheit zu festen Bauteilen und 7cm zu flexiblen. Ich hab 6,5cm zur Ölwanne.
Das ist zwar kein Gesetz, aber eine Richtlinie des TÜV. Aber es gibt Vorgesetzte, die ihren Prüfern das vorschreiben. Ich habe mich heute mit zwei verschiedenen Prüfern unterhalten und das ziemlich lange und ausgiebig. Die würden es ja eintragen, aber eben der Vorgesetzte hat was dagegen.
Ich versuch es morgen mal wo anders, mal sehen ob sich da jemand finden lässt.
mfG,
Eugen
Das ist zwar kein Gesetz, aber eine Richtlinie des TÜV. Aber es gibt Vorgesetzte, die ihren Prüfern das vorschreiben. Ich habe mich heute mit zwei verschiedenen Prüfern unterhalten und das ziemlich lange und ausgiebig. Die würden es ja eintragen, aber eben der Vorgesetzte hat was dagegen.
Ich versuch es morgen mal wo anders, mal sehen ob sich da jemand finden lässt.
mfG,
Eugen
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Re: Bodenfreiheit und so...
Da hab ich mich noch nicht mit beschäftigt, mit 16Zöllern kommt man da nicht so ganz in den Grenzbereich! Jedenfalls hat noch nie jemand gemeckert 

Gruß Frank
http://www.vw-society-muelheim.de
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Re: Bodenfreiheit und so...
jo das is richtig minimum 11 cm is normal
unser tuev und die bullen machen aus kulanz minimum 8cm also alles was genau 8 hat geht alles drunter gibt aerger hatt mich trotzdem nicht abgeschreckt ne zigarettenschachtel zu schieben
unser tuev und die bullen machen aus kulanz minimum 8cm also alles was genau 8 hat geht alles drunter gibt aerger hatt mich trotzdem nicht abgeschreckt ne zigarettenschachtel zu schieben
Aus dem schönen Kosovo
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Re: Bodenfreiheit und so...
Also, hab heute meine Eintragungen endlich bekommen. Erst der vierte Prüfer hat mir die Sachen eingetragen und das ohne blöd rumzumauln wegen der Bodenfreiheit. Wegen den 11cm hat er kein Wort erwähnt.
Als ich ihn nach der Eintragung mal darauf angequatscht hab, meinte er nur "keine Ahnung wieso die sich alle so anstellen, was kein Gesetz ist, ist eben kein Gesetz".
Jetzt habe ich also meine 6,5cm zur Ölwanne offiziell eingetragen.
Den hat es noch nichtmal sonderlich gestört, dass ich auf dem blöden Bremsenprüfstand aufgesetzt bin und aus eigener Kraft da nciht mehr rausgekommen bin. Da hat er sogar noch die Karre da mitgeholfen rauszuschieben.
Wie gesagt, es ist kein Gesetz, lediglich eine unbedeutende Empfehlung.
mfG,
Eugen
Als ich ihn nach der Eintragung mal darauf angequatscht hab, meinte er nur "keine Ahnung wieso die sich alle so anstellen, was kein Gesetz ist, ist eben kein Gesetz".
Jetzt habe ich also meine 6,5cm zur Ölwanne offiziell eingetragen.
Den hat es noch nichtmal sonderlich gestört, dass ich auf dem blöden Bremsenprüfstand aufgesetzt bin und aus eigener Kraft da nciht mehr rausgekommen bin. Da hat er sogar noch die Karre da mitgeholfen rauszuschieben.
Wie gesagt, es ist kein Gesetz, lediglich eine unbedeutende Empfehlung.
mfG,
Eugen
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- Folterknecht
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Re: Bodenfreiheit und so...
hm - dann duerft ich leichte Probleme mit den 6 cm bekommen, die ich noch haette, wenn ich meine 'neue' Spoilerlippe anbauen wuerde, oder 
Ist denn das ueberhaupt noch fahrbar? Muss ich mal ausprobieren
Ist eine vom Golf III und ca 10 cm hoch (hab ich eher zufaellig bekommen
)

Ist denn das ueberhaupt noch fahrbar? Muss ich mal ausprobieren
Ist eine vom Golf III und ca 10 cm hoch (hab ich eher zufaellig bekommen

Gruß ... Andy 
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- Stephan
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Re: Bodenfreiheit und so...
@Folti,
Warum es dann Probleme gibt? Ganz einfach, die gesetzliche Regelung besteht darin, dass in der StVZO (sinngemäß) steht, dass Fahrzeuge nicht so tief sein dürfen, dass sie durch (baulich bedingtes) langsames Fahren auf unebenen Straßen zum Verkehrshindernis werden.
Ist ja auch verständlich, wenn manch einer sein Auto mit 20km/h über eine Straße "trägt", wo möglicherweise 50km/h erlaubt sind, kann das ganz schön gefährlich sein und außerdem hält es den (Straßen-)Verkehr auf (Leichtigkeit des Straßenverkehrs ist eine der Hauptaufgaben der Polizei). Daher ist es Auslegungssache des jeweils Zuständigen, ab welcher Fahrzeugtiefe ein Fahrzeug als zu tief gilt. Dieser schon angesprochene Leitfaden bei TüV und Dekra spricht daher nicht umonst von 11cm. Da hat sich sicher schon jemand was dabei gedacht. Ehrlich gesagt finde ich es auch ziemlich hinderlich, wenn man mit der Frontschürze nicht über eine Rasenkante kommt, ohne sich die Schürze abzureissen.
MfG,
Stephan L.
Warum es dann Probleme gibt? Ganz einfach, die gesetzliche Regelung besteht darin, dass in der StVZO (sinngemäß) steht, dass Fahrzeuge nicht so tief sein dürfen, dass sie durch (baulich bedingtes) langsames Fahren auf unebenen Straßen zum Verkehrshindernis werden.
Ist ja auch verständlich, wenn manch einer sein Auto mit 20km/h über eine Straße "trägt", wo möglicherweise 50km/h erlaubt sind, kann das ganz schön gefährlich sein und außerdem hält es den (Straßen-)Verkehr auf (Leichtigkeit des Straßenverkehrs ist eine der Hauptaufgaben der Polizei). Daher ist es Auslegungssache des jeweils Zuständigen, ab welcher Fahrzeugtiefe ein Fahrzeug als zu tief gilt. Dieser schon angesprochene Leitfaden bei TüV und Dekra spricht daher nicht umonst von 11cm. Da hat sich sicher schon jemand was dabei gedacht. Ehrlich gesagt finde ich es auch ziemlich hinderlich, wenn man mit der Frontschürze nicht über eine Rasenkante kommt, ohne sich die Schürze abzureissen.
MfG,
Stephan L.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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- Ralle
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Re: Bodenfreiheit und so...
@Andi:
Du hast geschummelt!
)
Solltest den Zollstock mal ausklappen!
Siehe da: mehr als 6cm!!!
Roßtäuscher!
)
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Solltest den Zollstock mal ausklappen!

Siehe da: mehr als 6cm!!!
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Gruß von Ralf 
Ich bin Schizophren, aber das ist uns egal!
91er GT2, JH, grün-perleffekt

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