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Mir ist das alles Schnuppe-egal was da drinn steht ich war mit meiner beim TÜV und die haben sie abgesegnet und ende der Diskusion-jedenfalls für mich.
Ich hab ein Relais von Conrad drinne welches die Unterbodenbeleuchtung automatisch ausschaltet sobald ich die Zündung betätige. Ich fahre immer mit Unterboden beleuchtung zum Tüv und es wurde noch nie gemeckert...
Hi,
habe gerade mal eine Anfrage und Bitte um offizielle Stellungnahme zum Thema ans Kraftfahrtbundesamt geschickt. Halte euch dann auf dem Laufenden. Denke das wäre dann auch was für die Rubrik FAQ.
MfG,
Stephan L.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Gnaz so einfach ist das Thema mit der Unterbodenbeleuchtung nun doch nicht.
Meiner Meinung nach ist es reine Auslegungssache der Gesetze.
Klar ist, dass es während der Fahrt nicht an sein darf. Dann besteht die Möglichkeit es über ein Relais oder über den Lichtschalter an der Tür zu schalten.
Jetzt kommt aber die Frage ob ein Parkplatz zur StVO gehört.
Sagt man, dass ein Parkplatz nicht dazu gehört, dann wäre es auch gar kein Problem.
Jetzt sage ich aber, dass ein Parkplatz, welcher nicht durch einen Zaun oder durch eine Schranke von der öffentlichen Straße abgetrennt ist, auch zur StVO gehört.
Merkt ihr, dass es davon abhängt wie man die Sache auslegt?
Dann ist doch ab dem 1 April ein weiteres Gesetz in Kraft getreten. Das betrifft vor allem LKW-Fahrer, die in ihren LKW's beleuchtete Namensschilder, Bäumchen, Lichterketten.... haben. Diese sind nämlich ab sofort verboten und auch deren Mitführten im Führerhaus ist untersagt, selbst wenn sie nicht an sind.
Dieses Gesetz kann man auch so auslegen, dass allein schon das Anbringen einer Unterbodenbeleuchtung rechtswidrig ist.
Ob da nun ein Prüfzeichen drauf ist oder nicht, das ist nun wirklich egal, dieses sagt nur aus, dass die Röhren sicher sind aber nicht ob sie verwendet werden dürfen.
Ich weiß echt nicht wie man die Gesetze interpretieren soll, weshalb ich auch auf die Stellungnahme vom Kraftfahrtbundesamt gespannt bin.
Der gesamte Scirocco ist rechtswidrig. Wusstet Ihr das das vordere Kennzeichen mit der Unterkante 200mm über dem Boden sein muss, meiner erfüllt das bei regulärer anbringung des Kennzeichens nicht, wie schaut es bei euch aus? (ist mir nur gerade wegen dem LKW Leuchtkennzeichen eingefallen...)
Juhuu, nochmal glück gehabt. Stand leider nicht dabei das die bestimmung nur Fahrzeuge die nach 89 erstausgeliefert worden betrifft. "Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern" ist das auf den Frontspoiler oder die Ölwanne bezogen. Mein Kennzeichen hängt nämlich sehr tief. Mehr oder weniger so tief wie die Ölwanne, die Unterkante hängt ca. 2-3cm unter der des Frontspoilers.
wie siehts eigentlich mit selbstleuchtenden kennzeichen aller phaeton aus?
kann ich die ohne weiteres an meinen rocco schrauben?
und wo krich ich die her? den hersteller hab ich schon auswendig gemacht , ist ne kleine firma in türingen aber auf deren seite steht auch kein preis und auch keine bezugsquelle. http://www.fer-online.com/html/aktuelles.html