Unterbodenbeleuchtung
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Unterbodenbeleuchtung
hallo mal wieder leute,
kann mir vielleicht einer von euch mit klarer aussage sagen ob die unterbodenbeleuchtung als "einstiegsbeleuchtung" genehmigt ist wenn die röhren ein e-prüfzeichen haben ?
habe mir nämlich 6 stück druntergebaut in blau.
kann mir vielleicht einer von euch mit klarer aussage sagen ob die unterbodenbeleuchtung als "einstiegsbeleuchtung" genehmigt ist wenn die röhren ein e-prüfzeichen haben ?
habe mir nämlich 6 stück druntergebaut in blau.
Grüße...Scirocco88 (Micha)

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Re: Unterbodenbeleuchtung
Hallo,
die Leuchten sind als Einstiegsleuchten erlaubt, solange sie nicht bei der fahrt eingeschaltet werden. Also am besten über den Türkontaktschalter oder einen seperaten Schalter anschließen.
die Leuchten sind als Einstiegsleuchten erlaubt, solange sie nicht bei der fahrt eingeschaltet werden. Also am besten über den Türkontaktschalter oder einen seperaten Schalter anschließen.
- Chris80
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Re: Unterbodenbeleuchtung
es gibt aber noch ne andere legale methode. Du holst dir einen gewerbeschein. meldest dein auto gewerblich an. Dann kann du für vorführzwege es ganz leagl ein bauen.
Bild Interessiert doch eh keinen. gibs ein limit für den text?
Scirocco 1.8T jetzt mit 330 PS , White Cat X1 ,
Golf V R32T HGP
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Re: Unterbodenbeleuchtung
Schaut mal, was ich gerade (leider) aktuell auf der Dekra-Homepage zum Thema "Lichttechnische Einrichtungen und individuelle Fahrzeugbeleuchtung" gefunden habe:
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Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
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Was meint ihr dazu?
Besonders der letzte Satz würde ja dann sogar den Anschluss an die Türkontaktschalter verbieten.
MfG
Manuel
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Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
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Was meint ihr dazu?
Besonders der letzte Satz würde ja dann sogar den Anschluss an die Türkontaktschalter verbieten.
MfG
Manuel
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Re: Unterbodenbeleuchtung
also als ich mit dem tüv geredet habe meinte der zu mir türkontakt dürfte kein problem sein da wen die tür offen ist man sich nicht im bereich der stvo
befindet also die stvo auch damit nichts zu tuen hat
hm schade das man da nichts richtiges mitbekommt und mal eine klare aussage hat
aber normal dürfte das kein problem sein da die röhren ja ein e-prüfzeichen haben zusätzlich
gruß carlos
befindet also die stvo auch damit nichts zu tuen hat
hm schade das man da nichts richtiges mitbekommt und mal eine klare aussage hat
aber normal dürfte das kein problem sein da die röhren ja ein e-prüfzeichen haben zusätzlich
gruß carlos
- Stephan
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Re: Unterbodenbeleuchtung
Hi,
ein E-Prüfzeichen schließt aber keine Bauartgenehmigung zum Anbau an Kraftfahrzeuge ein. Soweit mir bekannt ist, ist weder der Anbau, noch die Benutzung dieser Lampen genehmigt. Grund dafür ist zumindest, das der Anbau nicht amtlich geprüft wurde und daher zumindest die Möglichkeit einer Gefährdung Dritter im Unfallsfalle oder falls eines dieser Anbauteile kaputt geht, besteht. Habe aber auch schon gegenteilige Meinungen gehört. Ich würde zumindest einen Mängelschein schreiben und dabei eine Vorführung beim TüV/Dekra auferlegen.
MfG,
Stephan L.
ein E-Prüfzeichen schließt aber keine Bauartgenehmigung zum Anbau an Kraftfahrzeuge ein. Soweit mir bekannt ist, ist weder der Anbau, noch die Benutzung dieser Lampen genehmigt. Grund dafür ist zumindest, das der Anbau nicht amtlich geprüft wurde und daher zumindest die Möglichkeit einer Gefährdung Dritter im Unfallsfalle oder falls eines dieser Anbauteile kaputt geht, besteht. Habe aber auch schon gegenteilige Meinungen gehört. Ich würde zumindest einen Mängelschein schreiben und dabei eine Vorführung beim TüV/Dekra auferlegen.
MfG,
Stephan L.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Stephan
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Re: Unterbodenbeleuchtung
hm und wen die dinger eingetragen werden?
aber auf den papieren steht eindeutig erlaubt auf den türkontakten.
ist das dan überhaubt erlaubt von den herstellern?
gruß carlos
aber auf den papieren steht eindeutig erlaubt auf den türkontakten.
ist das dan überhaubt erlaubt von den herstellern?
gruß carlos
- MaierD
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Re: Unterbodenbeleuchtung
Hallo Leute!
Ich hatte auch bis letztes Jahr blaue Neon-röhren unter meinem Scirocco.
Auf der Seite von VW-Speed hatte ich folgendes dazu gefunden:
LICHTSIGNALE
Salü Doktor, mir kam beim Lesen Eures Artikels über den Paragraphen-Dschungel eine Frage in den Sinn: Darf ich eigentlich Neonbeleuchtungen unter mein Auto bauen? Anscheinend ist ja alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist. Wenn ja, wer trägt mir das ein? Wenn nein, was kostet mich der Spaß, wenn mich unsere Freunde und Helfer anhalten?
DR. SPEED: Na Peter, hast Du da ein bißchen viel in US Car-Magazinen geblättert? Es gibt mittlerweile eine Regelung, die diese Neonlichter zuläßt. Sie gestattet das Anschalten der Leuchtstoffröhren unter dem Fahrzeug im Stand. Während der Fahrt auf öffentlichen Straßen ist das strengstens verboten. Eine Ausnahme gibt es für den Innenraum. Da darfst Du die Dinger auch während des nächtlichen Cruisings anlassen, vorausgesetzt, sie blenden keine anderen Verkehrsteilnehmer. Zur zweiten Frage: Ich würde die Herren in Grün nicht unnötig herausfordern. Laß die Dinger auf der Straße aus. Du hast ja auf Treffen die Gelegenheit, über den Zeltplatz zu fahren und Deine Light-Show zu zeigen
Das war mal bei "Fragen an Dr. Speed" drin. Jetzt find' ich's zwar nicht mehr auf der Homepage. Aber damals hab ich mir das extra rauskopiert.
Gruss
Daniel
Ich hatte auch bis letztes Jahr blaue Neon-röhren unter meinem Scirocco.
Auf der Seite von VW-Speed hatte ich folgendes dazu gefunden:
LICHTSIGNALE
Salü Doktor, mir kam beim Lesen Eures Artikels über den Paragraphen-Dschungel eine Frage in den Sinn: Darf ich eigentlich Neonbeleuchtungen unter mein Auto bauen? Anscheinend ist ja alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist. Wenn ja, wer trägt mir das ein? Wenn nein, was kostet mich der Spaß, wenn mich unsere Freunde und Helfer anhalten?
DR. SPEED: Na Peter, hast Du da ein bißchen viel in US Car-Magazinen geblättert? Es gibt mittlerweile eine Regelung, die diese Neonlichter zuläßt. Sie gestattet das Anschalten der Leuchtstoffröhren unter dem Fahrzeug im Stand. Während der Fahrt auf öffentlichen Straßen ist das strengstens verboten. Eine Ausnahme gibt es für den Innenraum. Da darfst Du die Dinger auch während des nächtlichen Cruisings anlassen, vorausgesetzt, sie blenden keine anderen Verkehrsteilnehmer. Zur zweiten Frage: Ich würde die Herren in Grün nicht unnötig herausfordern. Laß die Dinger auf der Straße aus. Du hast ja auf Treffen die Gelegenheit, über den Zeltplatz zu fahren und Deine Light-Show zu zeigen
Das war mal bei "Fragen an Dr. Speed" drin. Jetzt find' ich's zwar nicht mehr auf der Homepage. Aber damals hab ich mir das extra rauskopiert.
Gruss
Daniel
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- Stephan
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- Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
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Re: Unterbodenbeleuchtung
Hi,
>>>>Zur zweiten Frage: Ich würde die Herren in Grün nicht unnötig herausfordern.
Also wenn in einer Stellungnahme eines Automagazins sowas drinne steht, ist es doch zumindest fragwürdig, inwieweit sich die Herren in der StVZO überhaupt auskennen? Werde mal eine Anfrage an eine offizielle Stelle schicken....
MfG,
Stephan L.
>>>>Zur zweiten Frage: Ich würde die Herren in Grün nicht unnötig herausfordern.
Also wenn in einer Stellungnahme eines Automagazins sowas drinne steht, ist es doch zumindest fragwürdig, inwieweit sich die Herren in der StVZO überhaupt auskennen? Werde mal eine Anfrage an eine offizielle Stelle schicken....
MfG,
Stephan L.
MfG,
Stephan
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(Walter Röhrl)
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
Re: Unterbodenbeleuchtung
gestern abend hat uns ein suuuuper kadett mit unterbodenbeleuchtung überholt
,vorher hat uns die rennleitung überholt was der kadett fahrer net wusste.wir haben ihn dann ganz gemütlich in richtung rennleitung gehetzt:)denke mal das war ein teurer spass für ihn
soviel zum thema unterbodenbeleuchtung!!!
gruss sascha

soviel zum thema unterbodenbeleuchtung!!!
gruss sascha