wielange sollte man mit dem Anwalt warten???
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Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???
hab mal gegoogelt:
Überweisungsrückrufe
Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.
Die bisherige Regelung war: Der Empfänger konnte dann über den Gutschriftsbetrag verfügen, wenn dieser dem richtigen Konto vorbehaltslos gutgebracht wurde. Der BGH hat hierfür 1988 den Begriff der "Abrufpräsenz" geprägt. Die Abrufpräsenz liegt vor, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, Kenntnis von dem Geldeingang zu erlangen (z.B. durch Absendung des Kontoauszugs durch die Bank oder die Bereitstellung der Auszugsdaten für den elektronischen Auszugsabruf). Dies bedeutet auch, daß ein Überweisungsrückruf von der Empfängerbank nur so lange beachtet werden konnte, bis das Geld auf dem Empfängerkonto so angekommen war (z.B. nach einer Nachdisposition), daß der Empfänger den Geldeingang sehen konnte und die Bank eine eventuelle Nachdisposition abgeschlossen hatte. Der BGH hatte beispielsweise 1999 in so einer Sache zu entscheiden (extern: Urteil 23.11.1999).
Anhand der Laufzeiten möge sich nun jeder selbst ausrechnen ,wie groß die Chancen sind ,seine Überweisung noch zu stornieren.
mmh scheint wohl doch nimmer so zu funzen ... da muß ich unseren doofen BWL lehrer wohl nochmal drauf ansprechen ;) ....sorry
Überweisungsrückrufe
Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.
Die bisherige Regelung war: Der Empfänger konnte dann über den Gutschriftsbetrag verfügen, wenn dieser dem richtigen Konto vorbehaltslos gutgebracht wurde. Der BGH hat hierfür 1988 den Begriff der "Abrufpräsenz" geprägt. Die Abrufpräsenz liegt vor, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, Kenntnis von dem Geldeingang zu erlangen (z.B. durch Absendung des Kontoauszugs durch die Bank oder die Bereitstellung der Auszugsdaten für den elektronischen Auszugsabruf). Dies bedeutet auch, daß ein Überweisungsrückruf von der Empfängerbank nur so lange beachtet werden konnte, bis das Geld auf dem Empfängerkonto so angekommen war (z.B. nach einer Nachdisposition), daß der Empfänger den Geldeingang sehen konnte und die Bank eine eventuelle Nachdisposition abgeschlossen hatte. Der BGH hatte beispielsweise 1999 in so einer Sache zu entscheiden (extern: Urteil 23.11.1999).
Anhand der Laufzeiten möge sich nun jeder selbst ausrechnen ,wie groß die Chancen sind ,seine Überweisung noch zu stornieren.
mmh scheint wohl doch nimmer so zu funzen ... da muß ich unseren doofen BWL lehrer wohl nochmal drauf ansprechen ;) ....sorry
...bin dann mal weg
- Jürgens Rocco
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Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???
Schön das wir helfen konnten 
Es ändert sich dauernd was, ist machmal ärgerlich weil man es nicht immer weiss.
(
Laufzeiten auf der Bank für Überweisungen maximal jetzt 2 Werktage (Ausnahme Postbank)
Jürgen

Es ändert sich dauernd was, ist machmal ärgerlich weil man es nicht immer weiss.

Laufzeiten auf der Bank für Überweisungen maximal jetzt 2 Werktage (Ausnahme Postbank)

Jürgen
SCIROCCO 1 TS palma-grün-metallic, 178.000 km
SCIROCCO 2 GT II16VPLgrünperleffect, 06.1992, 209.580 km, D3-Kat, weise Blinker u. Seitenblinker, Je Grill, Grill-Spoiler, 30 Raid-HP, MELBER Alu 7x15 ET 38
SCIROCCO 3 TSI 2.0sportoryxweissmetallic, 11.2013, R-Line, 71.387 km
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Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???
leute ich wollte meiner freundin ein handy zum geburtstag kaufen 217 euro ersteigert und der nette herr hat mir ein leeres päckchen geschickt.
hab dan die telefon nummer rausgesucht und er meinte das ist von der post geklaut worden und es währe alles versichert usw. ich solle im doch einen brief schreiben was fehlt und er leitet diesen dan weiter an die post hab ich gemacht vor über zwei monaten.
letzte woche nochmal angerufen da kammen dan auch solche sprüche oma tot usw. leider bin ich nicht rechtschutz versichert was kann man den da noch machen (bevohr man ein kleines forums treffen vor seiner tür veranstaltet obwohl ich nicht abgeneigt bin
)
gruß carlos
hab dan die telefon nummer rausgesucht und er meinte das ist von der post geklaut worden und es währe alles versichert usw. ich solle im doch einen brief schreiben was fehlt und er leitet diesen dan weiter an die post hab ich gemacht vor über zwei monaten.
letzte woche nochmal angerufen da kammen dan auch solche sprüche oma tot usw. leider bin ich nicht rechtschutz versichert was kann man den da noch machen (bevohr man ein kleines forums treffen vor seiner tür veranstaltet obwohl ich nicht abgeneigt bin

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Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???
also es war ein packet und mit der anzeige hab ich auch schon gedroht.

gruß carlos

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Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???
Hi,
ich warte schon fast 2 Jahre auf einen Fächerkrümmer welchen ich ersteigert hatte, und noch nicht erhalten. Den Typen hat mein Anwalt dann die Konten sperren lassen, Volzugsbeamten geschickt, blablablablabla....
Hausdurchsuchung geht nicht, da er nicht bei der genannten Adresse eingetragen ist, d.H. dass er bei der Gemeinde auch gemeldet sein muß um eine Durchsuchung machen zu dürfen.
Die Folgekosten, welche mein Rechtschutz nicht übernimmt, sind mittlerweile fast so hoch wie der Warenwert/Preis den ich damals gezahlt hatte.
Deutschland ist meiner Meinung nach in solchen Sachen ein Bananenstaat!
Als nächster Schritt wird dann wohl die Anzeige Folgen, wobei ich mir da auch nix von verspreche.
ich warte schon fast 2 Jahre auf einen Fächerkrümmer welchen ich ersteigert hatte, und noch nicht erhalten. Den Typen hat mein Anwalt dann die Konten sperren lassen, Volzugsbeamten geschickt, blablablablabla....
Hausdurchsuchung geht nicht, da er nicht bei der genannten Adresse eingetragen ist, d.H. dass er bei der Gemeinde auch gemeldet sein muß um eine Durchsuchung machen zu dürfen.
Die Folgekosten, welche mein Rechtschutz nicht übernimmt, sind mittlerweile fast so hoch wie der Warenwert/Preis den ich damals gezahlt hatte.
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Als nächster Schritt wird dann wohl die Anzeige Folgen, wobei ich mir da auch nix von verspreche.
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Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???
ich hab das jetzt mal probiert mit der mahnung mal sehen was dabei rauskommt.
ich sag bescheid wenns was neues gibt.
gruß carlos und danke
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- Folterknecht
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Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???
was auch mal hilft die bewertungen bei jemadnem anschauen :) jemand mit -7 bewertugnen alle negativ ... naja da brauch ich ncihts zu sagen, oder jemand der 3-4 bewerungen aht alle von leuten mit 0 (null) bewertungen sieht auch nach fake aus .... da würd ich nix von kaufen .... hab ich letztens erst wieder bei handys gesehn auf ebay da gibts massig solche :) finger weg .... am besten sind wohl verkäufer mit vielen positiven bewertungen von vielen utnerschiedlichen käufern mit jeweils auch anständigen bewertugnen , da kann man aeigentlich von nem seriösen verkäufer ausgehen
...bin dann mal weg
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Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???
achja der von mit hatte ca. 60 nur positve bewertungen und siehste ja was dabei rauskommt normal nähme ich bei solchen preisen immer den treuhandservice aber es war zeitlich etwas knap und dan gleich sowas.
das er so nicht davon kommt ist klar wenns eben ganz dumm läuft muss ich eben mal rausfahren dan bezahlt er eben anders.
das er so nicht davon kommt ist klar wenns eben ganz dumm läuft muss ich eben mal rausfahren dan bezahlt er eben anders.
- Folterknecht
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Re: wielange sollte man mit dem Anwalt warten???
Hi
Ich habe ihm tatsächlich am Freitag eine Frist von einer Woche gesetzt und ihm mit allem gedroht. Er hat prompt geantwortet und gesagt, dass er es am Montag, also heute losschickt. Bin mal gespannt, wiegesagt, ansonsten werde ich nochmal schauen ob nicht wirklich jemand in der Nähe wohnt und es abholen kann.
Der Vater von einem Kumpel ist in einer Sehr, sehr großen teuren Kanzlei, da wird die Sektretärin ansonsten mal einen netten Breif verfassen. Ich denke aber schon das er die Frist einhalten wird, bis jetzt hat ein bischen drohen immer geholfen.
Gruß Sebastian
Ich habe ihm tatsächlich am Freitag eine Frist von einer Woche gesetzt und ihm mit allem gedroht. Er hat prompt geantwortet und gesagt, dass er es am Montag, also heute losschickt. Bin mal gespannt, wiegesagt, ansonsten werde ich nochmal schauen ob nicht wirklich jemand in der Nähe wohnt und es abholen kann.
Der Vater von einem Kumpel ist in einer Sehr, sehr großen teuren Kanzlei, da wird die Sektretärin ansonsten mal einen netten Breif verfassen. Ich denke aber schon das er die Frist einhalten wird, bis jetzt hat ein bischen drohen immer geholfen.
Gruß Sebastian
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Corrado 60 + Volvo 945 Turbo
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http://keulenschwingerseb.pennergame.de/
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