maßnahme gegen geblitzt werden ?!

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RoCCo GT 2
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Re: maßnahme gegen geblitzt werden ?!

Beitrag von RoCCo GT 2 »

ne aber das hab ich schon mal gehört!
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Stephan
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Re: maßnahme gegen geblitzt werden ?!

Beitrag von Stephan »

Hi,
@connie
ist natürlich genau so verboten, weil das Kennzeichen in Verbindung mit dem Fahrzeugbrief eine zusammengesetzte Urkunde ist, die Du dann verfälschst. Übrigens stimmts zwar, dass das Kennzeichen dadurch schlechter zu lesen ist, aber im Computer wird es dann über verschiedene Belichtungsmöglichkeiten wieder sichtbar. Das gilt übrigens auch für Folien. Die Mehrkosten für die Computerauswertung trägt dann der Verursacher.
Außerdem gibts dann möglicherweise noch eine Anzeige wegen des oben beschriebenen Delikts.

MfG,
Stephan
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Folterknecht
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Re: maßnahme gegen geblitzt werden ?!

Beitrag von Folterknecht »

ist ja wohl der hammer ! mit der geldstrafe und fahrverbot !

die soltlen allen sonen warner einbauen ! DANN fahren wenigstens die leute nicht mehr so schnell !!!!! die mobilen blitzer sind eh totale ABZOCKE vom staat !

GUT sichtbare Starrkästen mit schild RADAR fördern eher das sichere fahren !
...bin dann mal weg
Rico
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Re: maßnahme gegen geblitzt werden ?!

Beitrag von Rico »

@ Stephan L.

Ja, das mag ja alles stimmen, aber warum haben die dann mein Kennzeichen
nicht sichtbar machen können. Und da war 100%-ig nix dran gemacht.

Gruß Rico
88er GTX 16V, PL
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frittenfaehn
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Re: maßnahme gegen geblitzt werden ?!

Beitrag von frittenfaehn »

@enrico
nettes Photo

vielleicht hatten die ja nur nen Verdacht und auf Gut Glück mal was rausgeschickt. Außerdem: Wenn ich mich recht entsinne hast Du mal geschrieben daß Roccos bei dir in der Nähe recht selten sind? :gruebel:

Gruß
fritte
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Stephan
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Re: maßnahme gegen geblitzt werden ?!

Beitrag von Stephan »

Normalerweise wird das Verfahren eingestellt, wenn das Kennzeichen absolut nicht zu erkennen ist. Vielleicht war ja ein Teil auf dem Computer sichtbar. Rausschicken auf gut Glück ist nicht zulässig, wäre möglicherweise eine Verfolgung Unschuldiger, strafbar gem.§344 StGB. Letztens kam in den Nachrichten, dass einige Bundesländer Geld am Filmmaterial sparen, wodurch manche Bilder halt nix werden. Haste halt Glück gehabt....
MfG,
Stephan
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