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Hi,
tja, eigentlich gibts keine Toleranzen... Der Sportauspuff muß laut Gutachten den Werten der Serienanlage entsprechen, damit er eingetragen werden darf. Ich kenne auch sonst keine Ausnahmeregelung. Steht ja schon so in der StVZO: Fahrzeuge dürfen nur so laut sein, wie der derzeitige Stand der Technik es zulässt (oder so ähnlich, müßte ich mal abschreiben....keine Lust). Jedenfalls werden bei Sportauspuffanlagen mit Gutachten immer die Serienwerte eingetragen, aber keine lauteren Werte. Liegt bestimmt auch daran, daß das Meßverfahren für eine neue amtliche Feststellung relativ aufwendig ist. Es muß dabei das Standgeräusch und das Geräusch der Vorbeifahrt aus bestimmten Winkeln und Entfernungen bei bestimmten Drehzahlen gemessen werden. Das erklärt auch, warum das Standgeräusch lauter sein darf (!) als das Fahrgeräusch: es wird bei 1 m Abstand und bis 2000u/min gemessen, während die Vorbeifahrt aus mehreren Metern Abstand gemessen wird.
Aber um noch mal auf die Frage zurückzukommen: Toleranzen - offiziell Fehlanzeige. Fragt doch mal nen TÜV Menschen.
MfG,
Stephan L.
MfG,
Stephan
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)