Alle Fahrzeuge die ab BJ 03/88 erstmals zugelassen worden sind, unterliegen dieser Pflicht. Dieses schöne Gesetz gilt für die (festhalten):
Baureihe
des jeweiligen Fahrzeugtyps! Ich wiederhole: Baureihe
Da ich mich in letzter Zeit mit der Rennleitung genau wegen diesem Thema in die Haare bekommen habe, bin ich doch gleich mal zu unserem TÜV-Ing. hingesemmelt und habe ihn ausgequetscht.
Bei der nächsten Kontrolle, die ich mal wieder über mich ergehen lassen mußte, habe ich das den Jungs in Grün unter die Nase gerieben. Und siehe da: Zwei lange Hälse und von mir gabs ein

Kleines Ratespiel für die

Sagt das nächstes Mal den Jungs die Abends brav ihren Dienst versehen und schaut in ihre Augen =

Gruß Ken