Die dritte Bremsleuchte ist meines Wissens nach eine EU-Vorschrift, weswegen sie auch nicht gesondert in den Katalog der StVZO aufgenommen worden ist.
Wie gesagt, sofern sich niemand eine "Knight Rider"-LED-Kette oder einen Flakscheinwerfer Typ "Varta Volkssturm" mit roter Linse hinten reinpackt, sagt der TÜV auch für gewöhnlich nichts - ein Freund von mir hat 2 LED-Bremsleuchten aus dem KFZ-Zubehör derartig in seinem RX-7 montiert, daß sie wie ein Leuchtenband wirken, welches über die gesamte Breite der Heckscheibe (oben) reicht. Beanstandungen bis dato: 0 (in Worten: null).
