
Ohne mich jetzt festlegen zu wollen, aber ich behaupte mal schlankweg, daß der TÜV einer Eintragung nicht zustimmen wird. Das liegt weniger an der Bremsanlage, sondern an den Regelungen für die Abgasgrenzwerte - ich gehe mal davon aus, daß der Rocco Bj. 91 mit 70 kW einen geregelten Kat drunter hat, also eine "Rückrüstung" auf einen PKW ohne Kat nicht (ohne weiteres) möglich ist.
Außerdem sehe ich keine Vorteile darin, den relativ neuen 1800 cm³-Motor gegen einen doch schon recht betagten 1600 cm³-Motor auszutauschen, zumal sich der 1800er ohne größere Probleme auf die 81 kW (und darüber hinaus) bringen lassen müßte, aber das mußt du selbst wissen.