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Vollabnahme § 21

Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 15:35
von luke89
Hallo Leute,
mir steht nächstes Jahr eine Vollabnahme bevor... richte gerade meinen Rocco her der fast 15 Jahre in der Scheune stand.
Hat von euch schonmal jemand Erfahrungen mit einer Vollabnahme nach 7 Jahren Stillstand gemacht?
Was kontrolliert der TÜV da und was kostet das ungefähr?
Werden die Umbauten da auch gleich mit eingetragen oder ist das dann nochmal extra?
Fragen über Fragen... :grins:
Gruß Lukas

AW: Vollabnahme § 21

Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 16:16
von olli79
Ich habe 2015 ne Vollabnahme mit einigen Eintragungen hinter mich gebracht, die Eintragungen macht er gleich mit, bezahlen musst du sie aber trotzdem separat. Ich würde vorher Mal mit der Prüfstelle sprechen und daraufhin am besten einen Termin ausmachen. Da wird quasi alles geprüft, 50% der Prüfung haste aber mit nem sauberen, gepflegten Gesamteindruck. Willste gleich H-Abnahme mitmachen?

AW: Vollabnahme § 21

Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 18:21
von christian_scirocco2
Vollabnahme ist ja nur ein genauerer TÜV, also es wird ganz genau hingesehen ob der Wagen noch Verkehrssicher ist. Abnahmen kommen dazu, je nach Aufwand. Ich hab für nen Vormittag (HU + diverse Abnahmen) etwas über 500€ gelassen.

AW: Vollabnahme § 21

Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 19:14
von luke89
@olli79 Hab schon vor das das Auto technisch und optisch top ist :D für eine H-Abnahme muss das Auto im Orginalzustand sein oder? Von daher wird das wahrscheinlich nix :/

@christian_scirocco2 500 Tacken sind schon krass... aber was muss das muss

Danke schonmal für die Anworten!!!

AW: Vollabnahme § 21

Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 19:28
von olli79
Nicht original, nur zeitgemäßes getunt. Wenn alle Teile ne ABE oder Gutachten bis spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung haben, kein Problem!
Meiner ist auch nicht original...

AW: Vollabnahme § 21

Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 21:54
von Mento
Da hier grade eine Frage im Raum steht die so oder so ähnlich mich auch betreffen wird mal eine Frage in die Runde...

Der TüV Prüfer der mein langjähriges Umbauprojekt begleitet hat wird und kann mir weder meine besprochenen Eintragungen... noch die Vollabnahme machen können da er vor 2 Jahren leider verstorben ist.
Das Projekt steht jetzt seit etwa einem Jahr, werde aber wohl im Winter wieder weitermachen.
Da mein Fahrzeug etwas speziellerer Art ist werde ich beim normalen TüV nur schwer jemanden finden der ALLES eintragen wird. Daher meine Frage ob man auch zuerst die "schwierigen" Eintragungen machen kann (trailern) und anschließend erst die Vollabnahme um das Gefährt auf die Straße zu bringen?
Weiß da jemand wie die Lage aktuell ist!? Ansonsten werd ich mich mal schriftlich mit beim TüV Süd anfragen wobei das natürlich dann schwieriger zu erklären (verpackt werden muss) was ich da genau wissen will... Und mit anstehendem Lockdown sind persönliche Gespräche beim TüV gerade wieder etwas schwieriger.

Gruß Mento

AW: Vollabnahme § 21

Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 22:04
von d.e.
Also ich habe vor ein paar Jahren meinen langjährigen 16V Umbau beim Tüv Süd nach voriger Absprache vorgeführt.
Das Auto war also auch 5 Jahre oder sowas abgemeldet.
Eine "Vollabnahme" in diesem Sinn gab es nicht.
Es war eine normale Tüv Abnahme mit etwas mehr Verwalttungsaufwand etwas genauerem hi sehen. Die Eintragungen kamen dann natürlich auch noch dazu sodass das ganze etwas teurer als normal war. Ich glaube das waren dann so 250€.

Vollabnahme § 21

Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 22:14
von Haiko
d.e. hat geschrieben:Das Auto war also auch 5 Jahre oder sowas abgemeldet.
Und damit war das Auto keine 84 Monate am Stück abgemeldet.
Ab 85 Monate am Stück abgemeldet = § 21 Abnahme = Vollabnahme = teuer

AW: Vollabnahme § 21

Verfasst: Fr 30. Okt 2020, 22:30
von d.e.
Oh ok alles klar. Wusste ich nicht sorry

AW: Vollabnahme § 21

Verfasst: Sa 31. Okt 2020, 17:36
von luke89
Gut zu wissen! Danke!!!