Anschiss vom Nachbarn?

Alles zu anderen Autos (keine Sciroccos)
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TuttiFrutti
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Anschiss vom Nachbarn?

Beitrag von TuttiFrutti »

Hi Leute,

neulich ist mir der Nachbar aufs Dach gestiegen und hat gefragt, warum denn mein Auto permanent auf der Straße geparkt ist, es gibt doch für jedes Haus eine Garage... Meine Garage nutze ich aber eher als Abstellräumlichkeit und da ich mein Auto eh mehrmals täglich rausfahren müsste, bleibts dann halt mal draußen, kann ihm doch egal sein... Hattet ihr schonmal Ärger mit den Nachbarn?
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olli79
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AW: Anschiss vom Nachbarn?

Beitrag von olli79 »

Solche Kandidaten gibt's überall. Er kann sich gerne aufregen, Fakt ist, wenn dort kein Parkverbot ist, kannst du parken wo du willst...
...nur Halbtote werden zwangsbeatmet, es lebe der Doppelvergaser!
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christian_scirocco2
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AW: Anschiss vom Nachbarn?

Beitrag von christian_scirocco2 »

Oha, das ist schon ziemlich "bescheiden". Rechtlich gesehen, darf eine garage nur genutzt werden um ein Auto darin zu parken, also nicht als Unterstellmöglichkeit für Gartenmöbel,Rasenmäher, Fahrräder etc..
In 99,99% aller Fälle sagt keiner was...

Solange du nicht im Halteverbot stehst kann er dir gar nichts. Aber er könnte dich dafür anschwärzen daß die Garage mit XY voll steht, also nicht ihrem Zewck entsprechend genutzt wird. Vielleicht solltest du zumindest soweit die Sachen an die Seite räumen, daß du einem vom Ordnungsamt zeigen kannst daß dein Auto jederzeit in die garage paßt.

Gruß Christian
Scirocco 2 GT2 16V
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ElHocko
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AW: Anschiss vom Nachbarn?

Beitrag von ElHocko »

Ich "beneide" solche Nachbarn.
Wenn ich mal in meinem Leben an dem Punkt ankomme, mich über so etwas aufzuregen, scheint mein Leben sehr ruhig geworden zu sein .. ;)
Mfg Benni

1986er Scirocco GTX
DX mit HJS Kat
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Metalhead
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AW: Anschiss vom Nachbarn?

Beitrag von Metalhead »

Zum kotzen, diese Gscheithaferl... Hab wegen meinen doofen Nachbarn dieses Jahr schon 3 Strafzettel wegen irgendwelchen Unsinn.
wazzup
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AW: Anschiss vom Nachbarn?

Beitrag von wazzup »

Angeblich hat sich lt. Aussage Dritter über mich mal jemand beschwert weil ich mehrere Parkplätze an der Straße belege und angeblich zuviele Autos habe... Bei mir persönlich noch nie.
Tja, wäre mir eh egal. Der Rocco steht in der Garage, meine anderen beiden Autos draussen. Solange die angemeldet sind und du deine Steuern zahlst kannst du auch 100 Autos haben. Öffentlicher Raum, da kann keiner was sagen. Wer zuerst kommt...
Ich würde ihm an deiner Stelle freundlich aber bestimmt sagen was er dich mal kann ;-)
:auto:87er Scirocco GTX 1.8 JH 95PS:auto:
Mittlerweile fast das halbe Auto mit neuen Teilen bestückt...
>>>Suche Frontstossstange unlackiert ohne Kratzer, zahle gut!<<<
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Stephan
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AW: Anschiss vom Nachbarn?

Beitrag von Stephan »

Also ich habe mir die von Christian genannte Garagenverordnung einmal angesehen. Diese ist ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für Niedersachsen, wo ich wohne, habe ich keinerlei Paragraphen gefunden, in dem eben dieses steht. Was andere Bundesländer machen, keine Ahnung. Kann ja jeder einmal für sich selbst nachsehen.

https://beck-online.beck.de/?vpath=bibd ... dsGaVO.htm
Hier aus der Beckschen Textsammlung, für Niedersachsen. § 21 wurde gestrichen. Vlt stand da mal sowas drinnen, wie hier in den Beiträgen erwähnt. Ansonsten finde ich nix weiter zu diesem Thema.

Interessant ist, das z.B. in Sachsen Anhalt der Begriff der Garage in §1 der Garagenverordnung tatsächlich noch so definiert ist, wie man es erwarten würden:
"Die Garage dient zum Abstellen von Kraftfahrzeugen". Daraus ergibt sich dann eigentlich auch ein Ausschluß einer anderweitigen Nutzung.

In Niedersachsen gibt es diese Passage z.B. gar nicht. Vlt wurde dies irgendwann gestrichen. Jedenfalls beginnt man hier direkt mit der Definition dessen, wie groß eine Garage sein muß, um in "Klein-, Mittel-, Großgarage" eingestuft zu werden. Kein Wort über deren Nutzung und Zweck oder einer Legaldefintion. Da in Gesetzen oder Verordnungen nichts verboten wird/ist, was eben nicht ausdrücklich dort steht (bzw. grundsätzlich erst einmal alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist), ist für Niedersachsen der reine Abstellzweck für PKW nicht vorgeschrieben. Selbst die Landesbauordnung Niedersachsen gibt dazu wenig her. Auch dort wird die Garage nicht als reiner Fahrzeugabstellplatz definiert.

So macht offenbar auch hier jedes Bundesland was es will und man sollte sich tatsächlich belesen, was am eigenen Wohnort gilt.


Noch einmal zum Threaderöffner: Solange die Garage noch genügend Platz bietet um Dein Kfz dort unterzustellen, bist Du sowieso auf der sicheren Seite. Im Netz findet man die 2/3 Regel. Solange 1/3 belegt ist und 2/3 fürs Kfz frei sind, bzw dieses dort noch hinein passt, ist die Garage noch immer eine Garage und nicht zweckentfremdet. Natürlich - wo kein Kläger, da kein Richter und wir reden hier von einer kleinen Ordnungswidrigkeit auf Deinem Privatbesitz. Natürlich kannst Du Dein Kfz auch draussen hinstellen, wenn dies für Dich praktischer ist. Solange das Kfz zugelassen ist, kann es jederzeit auf der Strasse stehen. Dafür zahlt man Steuern und Versicherung. Solange dort kein Halte oder Parkverbot besteht ist dies absolut Deine Sache.

Die Garagenverordnung regelt lediglich, was eine Garage ist, wie sie gebaut sein muß und was man dort abstellen darf (insoweit das im jeweiligen Bundesland überhaupt geregelt ist). Ob und wie oft Du Dein Kfz dort tatsächlich unterstellst, solange es überhaupt hinein passt, geht Deinen Nachbarn einen feuchten Scheißdreck an. Natürlich soll die Garage als solche dazu dienen, der Parkproblematik entgegen zu wirken. Gleichwohl, dazu zwingen, in der Garage zu parken, kann Dich erstmal keiner. Mir persönlich ist auch aus dem dienstlichen Bereich nichts bekannt, was jemals in dieser Richtung von Polizeiseite aus verwarnt oder mit Bußgeld versehen worden wäre. Im normalen Bußgeldkatalog steht dazu natürlich aber auch nix drinnen, weil es wenn, dann ja auch kein Verstoß gegen eine Bundesvorschrift wäre, denn dies ist ja Landesrecht, also maximal durch das zuständige Ordnungsamt zu verfolgen.
Nehmen wir nun einmal an, ihr habt 2 Autos, oder DU hast 2 Autos. 1 steht drinnen, 1 steht draussen. Was will Dein Nachbar nun machen? Ärgert er sich schwarz? Vielleicht. Zu Gönnen wäre es ihm.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
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Thomas94
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AW: Anschiss vom Nachbarn?

Beitrag von Thomas94 »

wazzup hat geschrieben: Ich würde ihm an deiner Stelle freundlich aber bestimmt sagen was er dich mal kann ;-)
Da gebe ich Dir vollkommen Recht, aber man muss auch bedenken: Die Leute haben nichts anderes in ihrem Leben zu tun als sich aufzuregen und "Krieg" zu führen. Wenn man durch falsche Wortwahl in deren Fadenkreuz kommt, hat man nur noch Stress, egal weswegen. Hecke zu hoch, Rasenmäher zu laut, Laub nicht herbstlich genug, Sommer zu warm, Winter zu kalt, alles dann die Schuld von TuttiFrutti... Und Stress gibt's schon genug im Leben.

Ich habe nen ehem. Polizisten als Nachbar, leider keinen von der guten Sorte. Der schielt schon des öfteren auf meine Einfahrt mit kritischem Blick, vor allem auf die TÜV Plaketten. Zurückgrüßen kennt er auch nicht (Ausländer grüßt man ja eh nicht als Polizist, zumindest die meisten tun das nicht). Aber ich halte mich zurück, ich verliere sowieso.

Aber ich hoffe mal Du und Dein nachbar finden schon eine Lösung.
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Jürgens Rocco
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AW: Anschiss vom Nachbarn?

Beitrag von Jürgens Rocco »

Immer dran denken, bei Nachbarn jedes Wort auf die Goldwaage und . . . . .

"Der Friedlichste kann nicht in Frieden leben, wenn es den Nachbarn stört"

Gruß Jürgen
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christian_scirocco2
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AW: Anschiss vom Nachbarn?

Beitrag von christian_scirocco2 »

hhm,

für NRW scheint es auch keine Nutzungseinschränkung zu geben:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=450901

Witzig ist ja der Passus, "ein Viertel der parkplätze dürfen eingespart werden wenn stattdessen Fahrradplätze geschaffen werden. Ein Kfz Stellplatz = 4 Fahrradplätze".
Scirocco 2 GT2 16V
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